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Vorvermieterbescheinigung: Das steht im Mieterzeugnis

Vorvermieterbescheinigung: Das steht im Mieterzeugnis
iStock.com/izusek

Warum wird eine Vorvermieterbescheinigung verlangt?

Mietnomaden oder Messies – sie sind der Albtraum eines jeden Vermieters. Klar, dass der sich bei einer Neuvermietung davor schützen will. Einkommensnachweise und Selbstauskunft des neuen Mieters sind dafür bewährte Mittel.

Gerade bei der Selbstauskunft kann aber leicht geschummelt werden. Darum verlangen viele Vermieter die Vorvermieterbescheinigung. Wie der Name schon sagt: Ausgestellt wird sie vom Vorvermieter des Wohnungsinteressenten. Sie soll Auskunft über die Mieterqualitäten des Wohnungssuchenden geben.

Die Idee dahinter: Da die Informationen von einem Dritten stammen, sind sie in der Regel objektiv. Damit sollen sie auch aussagekräftiger sein.

Der Vermieter hat den ersehnten Schlüssel herausgegegeben und der Umzug in die neue Wohnung liegt schon hinter Ihnen? Tipp: Bleiben Sie mit der Umzugsmitteilung auch weiterhin für Ihre Vertrags- und Kommunikationspartner erreichbar. Das ist nicht nur praktisch, sondern auch komplett kostenlos!

Was muss im Mieterzeugnis stehen?

Anders als die Vermieterbescheinigung ist die Vorvermieterbescheinigung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ein Mieter ist also auch nicht verpflichtet, eine Vorvermieterbescheinigung vorzulegen.

Verweigert er sie aber, läuft er Gefahr, die Wohnung nicht zu bekommen. Der Vermieter könnte z. B. denken, dass sein neuer Mieter etwas zu verbergen hat. Die Entscheidung für einen anderen Interessenten kann dann die Folge sein.

 

Daher empfiehlt es sich, auf Verlangen des Vermieters eine Vorvermieterbescheinigung einzuholen. Was drinstehen darf oder muss, ist nirgendwo festgelegt. Üblich aber ist folgender Inhalt:

  • Name und vollständige Anschrift des Vorvermieters
  • die Erklärung, seit wann und wo der namentlich genannte Mieter die Wohnung angemietet hat
  • eine Angabe darüber, ob Mieter oder Vermieter das Mietverhältnis gekündigt hat
  • eine Angabe, ob fristlos oder fristgerecht gekündigt wurde
  • der Grund der Kündigung
  • eine Auskunft, ob die Miete immer pünktlich gezahlt wurde
  • eine Angabe, ob Mietrückstände bestehen
  • Auskunft, ob das Mietverhältnis störungsfrei verlief
  • eine Aussage darüber, ob die Wohnung stets in ordnungsgemäßen Zustand gehalten wurde
  • Ort, Datum und Unterschrift des Vorvermieters
Frau füllt Vorvermieterbescheinigung aus
In die Vorvermieterbescheinigung kommen Informationen zum Mietverhältnis, zum Beispiel der Grund für die Kündigung und Angaben zu Mietzahlungen.

Hier ein Muster, wie eine Vorvermieterbescheinigung aussehen kann:

Überschrift: Vorvermieterbescheinigung

(Anschrift des Vermieters)

Hiermit wird bestätigt, dass Herr/ Frau (Name des Mieters) seit dem (Datum) bei mir/uns ein Haus/eine Wohnung in (Ort und Straße) bewohnt hat. 

Das Mietverhältnis wurde gekündigt von (Zutreffendes ankreuzen): () Mieter () Vermieter () fristgerecht () fristlos

wegen (Zutreffendes ankreuzen): () Umzug () Eigenbedarf () Mietschulden () sonstiger Grund (bitte angeben)

Miete und Nebenkosten wurden immer pünktlich gezahlt. / Miete und Nebenkosten wurden in unregelmäßigen Abständen gezahlt.

Es bestehen keine Mietrückstände. / Es bestehen Mietrückstände in Höhe von ... Euro. 

Das Mietverhältnis verlief störungsfrei. / Das Mietverhältnis verlief mit Differenzen. 

Verstöße gegen die Hausordnung sind (nicht) bekannt. (Ggf. Art der Verstöße)

Die Wohnung wurde stets in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten (Zutreffendes ankreuzen): () ja () nein () nicht überprüfbar

Ort, Datum

Unterschrift des Vermieters

ggf. Telefonnummer des Vermieters für Rückfragen

Übrigens: Die Ausstellung der Vorvermieterbescheinigung ist nicht immer kostenlos. Der Vorvermieter darf eine Gebühr verlangen. Wie hoch die ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Handelt es sich um größere Wohnungsverwaltungsunternehmen, können durchaus Gebühren von 20 bis 50 Euro verlangt werden.

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Ist mein alter Vermieter verpflichtet, eine Vormieterbescheinigung auszustellen?

Ob ein Mieter eine Vorvermieterbescheinigung vorlegen kann, hängt nicht allein von seinem guten Willen ab. Ausgestellt werden muss sie schließlich vom Vorvermieter. Und der ist dazu nicht verpflichtet. Das ergibt sich aus einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen VIII ZR 238/08).

Paar benutzt Kontoauszüge als Alternative zur Vorvermieterbescheinigung
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Vorvermieterbescheinigung auszustellen. Alternativen können Kontoauszüge oder eine freiwillige SCHUFA-Auskunft sein.

Was tun, wenn ich keine Vormieterbescheinigung bekomme?

Wird die Ausstellung der Vorvermieterbescheinigung verweigert, ist das nicht nur ärgerlich: Im Zweifel bedeutet das auch das Aus für den Zuschlag zur neuen Traumwohnung. Es gibt allerdings Alternativen.

  • Als Mieter können Sie eine Quittung über die gezahlten Mieten verlangen. Damit können Sie im Zweifel den neuen Vermieter von Ihrer Zahlungsfähigkeit überzeugen. Anders als bei der Vorvermieterbescheinigung kann Ihnen Ihr alter Vermieter das nicht verweigern.
  • Eine andere Möglichkeit: Belegen Sie Ihre Zahlungsmoral mit Kontoauszügen, von denen sich gezahlte Mietzahlungen ablesen lassen.
  • Auch eine freiwillige Schufa-Auskunft kann helfen, Ihre Bonität zu belegen.
  • Und: Kommen Sie mit Ihrem neuen Vermieter ins Gespräch. Erklären Sie, warum Sie die Vorvermieterbescheinigung nicht vorlegen können. Lassen Sie dabei auch Ihren Charme spielen und überzeugen Sie als Person. Schließlich stehen die Chancen gut, dass ein sympathischer Mensch auch ein guter Mieter ist.

Vorvermieterbescheinigung vs. Vermieterbescheinigung

Oft werden Vorvermieterbescheinigung und Vermieterbescheinigung (auch als Wohnungsgeberbestätigung bekannt) miteinander verwechselt – kein Wunder bei diesen ähnlichen Bezeichnungen. Beide Bescheinigungen dienen aber unterschiedlichen Zwecken.
  • Die Vorvermieterbescheinigung ermöglicht es dem Vermieter, einen objektiven Eindruck seines neuen Mieters zu gewinnen.
  • Die Vermieterbescheinigung (Wohnungsgeberbestätigung) dagegen attestiert dem Mieter schriftlich lediglich den Ein- oder Auszug. Sie wird zur Ummeldung beim Einwohnermeldeamt gebraucht und soll Scheinanmeldungen verhindern.

Gefälschte Vorvermieterbescheinigung: Keine gute Idee

Auch wenn der alte Vermieter die Bestätigung nicht ausstellen will: Man sollte sich nicht dazu hinreißen lassen, die Vorvermieterauskunft zu fälschen. Fliegt der Schwindel auf, kann dem Mieter fristlos gekündigt werden – auch Jahre später noch. Das hat der Bundesgerichtshof ebenfalls klargestellt (Aktenzeichen VIII ZR 107/13).

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