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Wohnungssuche per Makler: So hilft der Immobilienprofi

Wohnungssuche per Makler: So hilft der Immobilienprofi
iStock.com/skynesher

Lohnt sich ein Makler bei der Wohnungssuche?

Gute Makler sind Profis auf dem Immobilienmarkt ihrer Region – egal ob für Mietwohnungen oder Kaufimmobilien. Sie können einschätzen, welche Preise in Ordnung gehen und wovon Sie als Interessent besser die Finger lassen sollten. Gerade wenn es schnell gehen muss, kann ein Makler bei der Wohnungssuche Gold wert sein. Mit ihm ersparen Sie sich eine Recherche der besten Stadtteile in der neuen Heimat. Statt stundenlang Wohnungsanzeigen zu wälzen oder eigene aufzugeben, können Sie bequem durch die Angebote Ihres Maklers blättern.

Der Makler ist nicht der einzige, der Sie beim Traum von einer neuen Wohnung unterstützen kann. Steht der Umzug endlich an, bleiben Sie mit der Umzugsmitteilung auch weiterhin für Ihre Vertrags- und Kommunikationspartner erreichbar. Denn mit der Umzugsmitteilung können sich Ihre persönlichen Vertrags- und Kommunikationspartner selbst über Ihre neue Anschrift informieren. Und das Gute: Dieser Service ist komplett kostenlos!

Den richtigen Makler finden

Das Problem: “Makler” – das ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Im Grunde kann sich jeder so nennen. Kein Wunder, dass es auch schwarze Schafe auf dem Markt gibt. Wollen Sie Ihre Wohnungssuche mit einem Makler beschleunigen, können Empfehlungen aus dem Freundeskreis bei der Suche nach dem richtigen helfen. Machen Sie sich selbst auf die Suche nach einem passenden Makler, sollten Sie diesen ruhig mit Fragen löchern:

  • Nach Referenzen fragen: Gibt der Makler Ihnen Auskunft über seine bisherigen erfolgreichen Vermittlungen, bekommen Sie einen Eindruck von seiner Erfolgsquote. Außerdem können Sie anhand der Objekte sehen, ob der Makler zu Ihnen passt.
  • Qualifikationen des Maklers checken: Ist der Makler in einem Berufsverband organisiert, ist das zwar keine Garantie für seine Qualität. Ein erstes positives Zeichen ist es aber allemal. Auch wenn er eine zum Job passende Ausbildung hat (zum Beispiel als Immobilienkaufmann), spricht das für seine Fachkompetenz.
  • Arbeitsweise hinterfragen: Lassen Sie sich genau erklären, wie der Makler Ihnen bei der Wohnungssuche helfen wird. Er sollte Ihnen detaillierte Auskunft über den hiesigen Immobilienmarkt geben können. Verspricht er zu schnelle Hilfe, sollten Sie skeptisch sein.

Einen Maklervertrag aufsetzen

Haben Sie einen passenden Makler für Ihre Wohnungssuche gefunden? Dann muss die Zusammenarbeit jetzt noch irgendwie festgehalten werden. Wichtig: Schon eine mündliche Vereinbarung gilt als bindend.

 

Besser ist es aber, wenn Sie die Wohnungssuche per Makler in einem sogenannten Maklervertrag regeln. So vermeiden Sie Missverständnisse oder sogar einen Rechtsstreit, falls es zu Unstimmigkeiten kommt. Beinhalten sollte der Vertrag Folgendes:

  • Angaben zur Wunschwohnung: Festhalten sollten Sie hier die gewünschte Größe, Zimmeranzahl, Sonderausstattung und -wünsche (z.B. Altbauwohnung) und ggf. auch die Wunschlage.
  • Aufgaben des Maklers: Formulieren Sie ganz genau, was Sie von Ihrem Makler erwarten.
  • Vereinbarungen zur Provision: Klären Sie, wie hoch die Provision bei einer erfolgreichen Immobiliensuche ausfällt und wann der Makler sein Geld bekommt.
  • Vertragslaufzeit: Für welchen Zeitraum wollen Sie den Makler engagieren? Auch das sollte im Vertrag stehen.
Personen sitzen vor Laptop und geben sich die Hand
Sie haben einen Makler für die Wohnungssuche gefunden? Dann sollten Sie einen Vertrag aufsetzen.

Vorsicht bei Alleinauftrag

Sie können dem Makler im Vertrag auch einen Alleinauftrag erteilen. Das heißt: Der Makler gibt dann 150 Prozent bei der Wohnungssuche. Er stellt sein gesamtes Fachwissen zur Verfügung, macht zum Beispiel auch auf eigene Kosten Werbung für seinen Kunden. Im Gegenzug verpflichtet der sich, keine weiteren Makler zu engagieren. Natürlich kann der Alleinauftrag Vorteile haben. Im Zweifel schränken Sie sich selbst aber in Ihrem Handlungsspielraum ein und binden sich über lange Zeit an einen einzigen Makler. Diesen Schritt sollten Sie also gut überdenken.

Erfolgreiche Vermittlung, angemessen Provision: Das kostet ein Makler

Was kostet ein Makler für die Wohnungssuche? Für eine erfolgreiche Vermittlung bekommt er eine Provision, die sogenannte Maklercourtage. Wer die zahlt? Bei Mietwohnungen gilt bei der Beauftragung eines Maklers das Bestellerprinzip. Knapp zusammengefasst besagt es: Wer den Makler beauftragt, der muss ihn auch bezahlen. Anders sieht das bei der Maklerprovision für den Hauskauf aus: Hier teilen sich Käufer und Verkäufer zum Teil die Maklerkosten. Oft wird aber auch der Käufer allein zur Kasse gebeten. Je nach Bundesland gibt es da ganz verschiedene örtliche Gepflogenheiten.

Provision bei der Vermittlung einer Mietwohnung

Für Sie als Mieter ist es mit der Maklerprovision bei einer erfolgreich vermittelten Mietwohnung ganz einfach: Der Makler darf nicht mehr als 2 Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer verlangen. Unterschreiben Sie in der neuen Wohnung einen Staffelmietvertrag, gilt die Miete des 1. Jahres als Berechnungsgrundlage. Liegt die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, ist die rechtlich erlaubte Miete als Grundlage für Provisionsberechnung heranzuziehen. Bewahren Sie auf jeden Fall die Makler-Quittungen auf – denn die Maklerkosten können Sie von der Steuer absetzen.

Provision bei der Vermittlung einer Kaufimmobilie

Auch wenn Sie einen Makler für die Vermittlung einer Immobilie zum Kauf engagieren, müssen Sie die Höhe seiner Provision im Mietvertrag festhalten. Gesetzlich geregelt ist die Höhe des Betrags allerdings nicht. Üblich sind 7,14 Prozent des Kaufpreises – ohne Notarkosten oder Ähnliches. Das kann aber je nach Region und Wohnobjekt variieren.

Für was ein Makler kein Geld verlangen darf

Lassen Sie sich nicht beirren. Ein Makler bekommt nur dann Geld, wenn er erfolgreich eine Wohnung vermittelt hat. Abkassieren darf er nicht für:

Ausnahme: Sie haben dem Makler im Vorfeld eine Bezahlung für diese Leistungen versprochen und das auch vertraglich festgehalten. Der Makler bekommt keine Provision ausgezahlt, wenn er ebenfalls Verwalter oder Eigentümer, Mieter oder Vermieter der vermittelten Immobilie ist. Auch wenn er rechtlich oder wirtschaftlich an der vermittelten Immobilie beteiligt ist, steht ihm kein Entgelt zu.

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