- Maklergebühren beim Hauskauf: Die wichtigsten Fragen im Überblick
- Wer zahlt den Makler: Für wen gilt das neue Gesetz?
- Kann man die Maklergebühr von der Steuer absetzen?
- Wann ist die Maklergebühr fällig?
Maklergebühren beim Hauskauf: Die wichtigsten Fragen im Überblick
Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser ist ab dem 23.12.2020 in Kraft getreten. Es besagt im Kern: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, muss er mindestens die Hälfte der Courtage übernehmen.
Es gilt für alle Maklerverträge, die ab dem Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen werden. Ziel der neuen Regelung ist es, private Käufer von Wohnimmobilien von Kaufnebenkosten zu entlasten. Damit ist es eine sinnvolle Ergänzung des sogenannten Bestellerprinzips, das bereits wohnungssuchende Mieter entlastet.
Durch das neue Gesetz wird im Alltag die Provision zwischen Käufer und Verkäufer häufig geteilt. Einigen sich zum Beispiel der Makler und der Besitzer einer Immobilie auf eine Vermittlungsgebühr von 3 Prozent, dann muss auch der Käufer maximal 3 Prozent als Käufergebühr entrichten.
Wie viel der Makler als Provision bekommt, ist im Maklervertrag festgelegt. Meistens sind es 7,14 % des Kaufpreises (ohne Notarkosten u. Ä.), je nach Objekt und Region kann dieser Satz auch unterschiedlich ausfallen. In Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ist die Provision im Schnitt etwas günstiger.
Vielleicht fragen Sie sich: Ist die Maklerprovision verhandelbar? Tatsächlich gibt es keine gesetzliche Regelung über die Höhe der Courtage beim Hauskauf. Statt einem bestimmten Prozentsatz kann der Verkäufer auch eine feste Provision vereinbaren. Auch sogenannte Mehrerlösklauseln sind üblich: Übertrifft der Makler einen gewissen Verkaufspreis, bekommt er noch einen Bonus..
Wer zahlt den Makler: Für wen gilt das neue Gesetz?
Für die Frage "Wer zahlt den Makler?" gab es lange keine eindeutige gesetzliche Regelung. Dafür jede Menge unterschiedlicher regionaler Gepflogenheiten, häufig zum Nachteil des Käufers. Denn gerade in Regionen mit starker Nachfrage nach Eigentum wurden die Maklergebühren beim Hauskauf oft vollständig dem Erwerber aufgebürdet – selbst, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hatte. Das neue Gesetz soll den Käufer entlasten.
Die gesetzliche Neuregelung zu den Maklergebühren beim Hauskauf gilt allerdings nicht für jeden. Sondern nur, wenn der Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern als Verbraucher handelt, sprich: die Immobilie für sich selbst erwirbt. Falls der Käufer hingegen im Rahmen eines Gewerbes tätig ist, kann die Verteilung der Maklerkosten auch anders vereinbart werden – so, wie es bis dato üblich war.
Kann man die Maklergebühr von der Steuer absetzen?
Die Provision des Maklers gehört zu den Kaufnebenkosten und ist deshalb in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Einzige Ausnahme: Der Hausverkauf betrifft ein gewerblich genutztes Objekt und Sie müssen den Verkaufserlös versteuern. Dann können Sie versuchen, die Maklergebühren von der Steuer abzusetzen.
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Wann ist die Maklergebühr beim Haus fällig?
Sobald ein notariell beglaubigter Kaufvertrag für das Haus zustande gekommen ist, hat der beauftragte Makler Anspruch auf seine Provision. Üblicherweise müssen Sie die innerhalb von 2 - 3 Wochen bezahlen.
Wichtig zu wissen: Sollten Sie den Kaufvertrag aus irgendeinem Grund rückabwickeln, darf der beauftragte Makler trotzdem seine Provision behalten, sofern er all seinen Informationspflichten nachgekommen ist.