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StromanbieterStrom anmelden trotz Schufa: Mit diesen Tipps klappt es

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Strom anmelden trotz Schufa: Mit diesen Tipps klappt es

Strom anmelden trotz Schufa: Mit diesen Tipps klappt es
iStock.com/FG Trade Latin 2023

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Strom trotz negativer Schufa: Geht das?

Die gute Nachricht vorweg: Auch mit einem negativen Schufa-Eintrag sitzen Sie nicht plötzlich im Dunkeln, denn Strom fließt trotzdem – im Zweifel über Ihren regionalen Grundversorger. Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie mit Strom zu beliefern. Hier spielt ein negativer Schufa-Score also keine Rolle.

Der Knackpunkt: In der Regel rutschen Sie in einem solchen Fall in die sogenannte Grundversorgung – und die ist meist deutlich teurer als andere Stromtarife. Warum? Weil der Grundversorger durch seine gesetzliche Verpflichtung ein höheres Risiko für Zahlungsausfälle trägt. Und dieses legt er in Form von höheren Preisen auf die Kunden um.

Wo bekomme ich (günstigen) Strom trotz Schufa-Eintrag?

Grundsätzlich können und sollten Sie Strom trotz negativer Schufa zunächst bei einem (günstigen) Anbieter Ihrer Wahl beantragen. Denn nicht immer bedeutet ein negativer Schufa-Eintrag automatisch, dass Ihr Antrag abgelehnt wird. Zum einen nutzt nicht jeder Stromanbieter die Schufa, um eine Auskunft über Ihre Bonität einzuholen. Einige greifen auch auf andere Auskunfteien wie Infoscore zurück. Zum anderen führen manche Anbieter auch gar nicht bei jedem Neuantrag eine Bonitätsprüfung durch, sondern nur stichprobenartig.

Zu guter Letzt kommt es durchaus vor, dass ein negativer Schufa-Eintrag von Ihrem Wunsch-Stromanbieter zwar zur Kenntnis genommen wird, der Vertrag aber trotzdem zustande kommt. Denn nicht jede zu spät gezahlte Rechnung ist hier von Interesse. Schwierig wird es in erster Linie dann, wenn Ihre Schufa-Auskunft Stromschulden aus einem früheren Vertragsverhältnis enthält.

Strom trotz Stromschulden: Welche Möglichkeiten habe ich?

Auch wenn Ihnen die Schufa Stromschulden attestiert, können Sie trotzdem bei einem neuen Anbieter Strom anmelden. Allerdings müssen Sie sich dafür wahrscheinlich abseits der herkömmlichen Verträge umschauen. Heißt konkret: reguläre Verträge mit monatlichem Abschlag und möglicher Nachzahlung am Ende des Abrechnungsjahres kommen für Sie vermutlich weniger infrage. Stattdessen sollten Sie sich gezielt nach sogenannten Prepaid-Verträgen oder Pakettarifen umsehen. Auch Tarife mit einer Kaution können eine Möglichkeit sein.

  • Bei Prepaid-Verträgen zahlen Sie Ihren Strom grundsätzlich per Vorkasse – zum Beispiel halbjährlich oder jährlich. Das kann als fester regelmäßiger Betrag sein oder als flexibel aufladbares Prepaid-Guthaben, ähnlich einem Handy-Vertrag.
  • Bei Pakettarifen vereinbaren Sie vertraglich mit Ihrem Stromanbieter eine feste Abnahmemenge, beispielsweise 3.000 Kilowattstunden. Diese bezahlen Sie im Voraus und können den Strom dann flexibel über 12 Monate hinweg verbrauchen.
  • Bei Tarifen mit Kaution hinterlegen Sie bei Ihrem neuen Stromanbieter eine einmalige Kaution. Der Betrag wird vorab vertraglich festgelegt und dient dem Anbieter als Sicherheit für Zahlungsausfälle.

Alle drei Vertragsarten ermöglichen es Ihnen relativ unkompliziert, trotz Stromschulden und/oder negativer Bonität Strom bei einem neuen Anbieter anzumelden. Allerdings gibt es bei Prepaid- und Pakettarifen auch Nachteile, die Sie bedenken sollten: Verbrauchen Sie beispielsweise mehr Strom als ursprünglich gedacht, wird es schnell teuer. Oft lassen sich entsprechende Anbieter jede zusätzliche Kilowattstunde ziemlich gut bezahlen. Meldet Ihr Stromanbieter während Ihrer Vertragslaufzeit wiederum Insolvenz an, ist das vorab gezahlte Geld in der Regel weg. Und Strom bekommen Sie auch keinen mehr.

Ist Ihnen das zu riskant, können Sie stattdessen zum Beispiel einen Verwandten mit besserem Schufa-Score bitten, den Stromvertrag für Sie anzumelden. Das geht, denn Liefer- und Rechnungsadresse müssen nicht übereinstimmen. Als Zahlungsdaten können Sie wiederum Ihre eigenen Bankdaten angeben oder aber Sie zahlen den monatlichen Abschlag an Ihren Verwandten, damit dieser die Rechnung begleicht.

 

 

Strom bei negativem Schufa-Score: Suchen Sie das perönliche Gespräch

Möchten Sie Ihren Stromanbieter wechseln, aber der Antrag wird wegen eines Schufa-Eintrages abgelehnt, sollten Sie sich nicht sofort entmutigen lassen. Besser: Greifen Sie zum Telefon, denn oft lässt sich die Situation im direkten Gespräch noch klären. Schildern Sie Ihr Anliegen und die Problematik und erklären Sie, warum Sie trotz (scheinbar) schlechter Bonität ein guter Stromkunde wären.

Erklären Sie zum Beispiel, wie der Schufa-Eintrag zustande kam. Hat er nichts mit Stromschulden zu tun und zahlen Sie Rechnungen in der Regel immer fristgerecht? Oft gibt es einen gewissen Kulanzspielraum, sodass Sie den gewünschten Stromvertrag trotz negativer Schufa doch noch bekommen.

Checken Sie Ihre Schufa-Einträge

Auch der Schufa können Fehler passieren, darum lohnt es sich, regelmäßig die eigenen Schufa-Einträge abzufragen. Einmal jährlich ist das kostenlos möglich. Indem Sie diese Möglichkeit nutzen, können Sie potenzielle Fehler oder Ungenauigkeiten frühzeitig erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Entdecken Sie etwa dabei falsche oder fehlerhafte Einträge, können Sie eine Löschung beantragen.

Es ist empfehlenswert, die Beantragung einer Löschung schriftlich vorzunehmen und dabei die entsprechenden Unterlagen, die den Fehler belegen, beizufügen. Die Schufa ist dazu verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist auf Ihren Antrag zu reagieren. Bei der Kommunikation mit der Schufa sollten Sie stets freundlich und sachlich bleiben, um eine effektive Lösung zu erreichen. Nach der Löschung haben die negativen Schufa-Einträge keinen Einfluss auf Ihren Score mehr und der Wert verbessert sich wieder.

Schufa-Einträge löschen: Diese Fristen gelten

Ein Schufa-Eintrag bleibt nicht für alle Ewigkeit. Sind alle Schulden bezahlt, werden Einträge von der Auskunftei taggenau nach einer bestimmten Frist gelöscht. Je nach Art des Eintrags liegt diese Frist üblicherweise zwischen 6 Monaten und 3 Jahren. Das bedeutet, dass der Eintrag nach Ablauf dieser Frist automatisch aus der Schufa gelöscht wird.

Bei schwerwiegenderen Einträgen wie beispielsweise einer eidesstattlichen Versicherung oder einer Insolvenz beträgt die Löschungsfrist sogar sechs Jahre. Die gute Nachricht zum Ende: In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass Einträge vorzeitig gelöscht werden, zum Beispiel wenn sie aufgrund von fehlerhaften oder veralteten Informationen entstanden sind.

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