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Strom ummelden: Mit dem alten Vertrag ins neue Zuhause

Strom ummelden: Nehmen Sie Ihren alten Vertrag mit ins neue Heim
South_agency, iStock 2018

Wer muss Strom anmelden?

Sie als Mieter müssen den Strom innerhalb von 6 Wochen selbst anmelden. Versäumen Sie dies, erhält der Vermieter die Aufforderung, den neuen Mieter zu benennen.

Nach dem Auszug wird der Vermieter automatisch Kunde des Grundversorgers, die einfachste Option für eine leerstehende Wohnung bis zur Neuvermietung. Wichtig: Beide Seiten sollten den Zählerstand bei der Übergabe protokollieren.

Früher übernahmen Vermieter oft die Stromanmeldung aus finanziellen Gründen. Doch dies ist aufgrund von Datenschutzgründen nicht erlaubt. Der Mieter muss die Anmeldung selbst vornehmen, da er die freie Vertragswahl hat.

Vergleichen: So finden Sie den besten Stromanbieter

Der Umzug steht demnächst an und Sie fragen sich: Wann soll ich denn nun meinen Strom ummelden? Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Es ist aber zu empfehlen, dass Sie schon einige Wochen vor Ihrem Umzug aktiv werden. Das gilt auch, wenn Sie den Vertrag mit dem Stromanbieter kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln.

Auch wenn Sie mit Ihrem bisherigen Stromanbieter zufrieden sind: Diese Punkte sollten Sie im Vorfeld beim Thema Stromanbieterwechsel bedenken.

  • Verfügbarkeit: Nicht jeder Anbieter kann in jede Region liefern. Klären Sie deshalb früh genug: Gibt es bei Ihrem Lieferanten Einschränkungen? Wenn er Sie auch nach dem Umzug versorgen kann: Wirkt sich die neue Region auf den Preis aus?
  • Stromverbrauch: Kalkulieren Sie Ihren Stromverbrauch. Dieser ist im Laufe eines Umzugs wichtig als Vergleichsgröße. Zusätzlich hilft er Ihnen grundsätzlich, damit Sie wissen, was an laufenden Kosten auf Sie zukommt.
  • Strompreisvergleich: Ein Vergleich der Strompreise kann bares Geld sparen. Womöglich gibt es an Ihrem künftigen Wohnort ganz neue regionale Anbieter. Finden Sie das am besten über einen Stromvergleichsrechner im Internet heraus und vergleichen Sie gründlich.
  • Zählerstände festhalten: Fotografieren oder notieren Sie den alten und den neuen Zählerstand. So können Sie bei Bedarf stets auf die korrekten Zahlen zurückgreifen.

Ummelden: So melden Sie dem Stromanbieter Ihre neue Adresse

Sie haben beim Strom die verschiedenen Lieferanten und Preise verglichen. Ihre Entscheidung: Sie wollen Ihren bisherigen Stromanbieter mitnehmen.

Die Ummeldung können Sie in der Regel sehr einfach online durchführen. Diese Schritte sind nötig:

  • Rufen Sie auf der Webseite Ihres Anbieters das Formular zur Adressänderung auf.
  • Geben Sie Ihre Vertragsnummer an. Diese finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung.
  • Tragen Sie ihre neue Anschrift ein. Wenn Sie den Strom auf eine andere Person ummelden möchten, erledigen Sie das ebenfalls dort.
  • Tragen Sie Ihre Zählerstände ein.
  • Je nach Anbieter und Formular können Sie anfallende Abschlagszahlungen neu ermitteln lassen.

Wenn Sie Ihrem Stromanbieter die neue Adresse lieber per Post mitteilen wollen, genügt ein formloses Schreiben – ein spezielles Formular brauchen Sie nicht. Als Vorlage können Sie diesen Mustertext nutzen:

Sehr verehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich zum [Datum Ihres Umzugs] meine Adresse ändert. Meine alte Anschrift lautet: [Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort]. Meine neue Anschrift ist: [Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort]. Mein Versorgungsvertrag hat folgende Nummer: [Ihre Vertragsnummer]. Mein aktueller Zählerstand am [Datum der Ablesung] lautet: [Zählerstand].

Waschmaschine und Trockner inmitten von Badezimmermöbeln auf Kachelboden.
Kommen mit Ihrem Umzug neue stromintensive Geräte in Ihren Haushalt? Dann sollten Sie den Stromverbrauch entsprechend höher ansetzen. © gerenme

Nachrechnen: So kalkulieren Sie den Stromverbrauch

Bereits vor der eigentlichen Stromummeldung sollten Sie Ihren neuen Stromverbrauch kalkulieren. Das hilft Ihnen beim Vergleich von Anbieteralternativen. Und bei der finanziellen Planung, wenn es um Ihre festen Kosten geht. So gehen Sie vor:

  • Orientieren Sie sich an Ihrem bisherigen Verbrauch: Sie finden ihn in Ihrer letzten Jahresabrechnung.
  • Kommen neue, energieintensive Geräte hinzu? Das könnte zum Beispiel eine Waschmaschine oder ein Trockner sein. Falls ja: Kalkulieren Sie entsprechend höher.
  • Auch eine Änderung der Wärmeversorgung kann sich auswirken. Erwartet Sie etwa in Ihrer neuen Wohnung ein Durchlauferhitzer oder eine Nachtspeicherheizung? Auch das treibt den Verbrauch nach oben.
  • Eine weitere wichtige Frage: Werden Sie in der neuen Wohnung mit mehr oder weniger Personen als bisher zusammenwohnen? Entsprechend ändert sich natürlich auch der Stromverbrauch.

 

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