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Mietrecht 2022: Änderungen bei Mietspiegel, Heizkostenverordnung und mehr

Mietrecht 2022: Änderungen bei Mietspiegel, Heizkostenverordnung und mehr
istock.com/DNY59 2022

Mietspiegel-Reform: Mehr Überblick bei Mieten

Am 1. Juli 2022 ist die Reform des Mietspiegelrechts in Kraft getreten. Ab sofort müssen Städte ab 50.000 Einwohnern einen Mietspiegel erstellen, ab 100.000 Einwohnern ist sogar ein sogenannter qualifizierter Mietspiegel verpflichtend. Dieser basiert im Gegensatz zum einfachen Mietspiegel auf wissenschaftlichen Standards.

Eine gute Veränderung gegenüber dem Mietrecht 2021 für alle diejenigen, die auf Wohnungssuche sind. Denn der Mietspiegel soll für mehr Überblick sorgen, zum Beispiel, wenn Sie in eine neue Stadt ziehen und nicht wissen, welche Mietpreise in welchem Viertel marktüblich sind. Der Mietspiegel listet ortsübliche und durchschnittliche Mieten und vergleicht die Wohnungen nach den Merkmalen Baujahr, Größe, Ausstattung und Lage.

Verlängerung Mietpreisbremse: Mehr bezahlbarer Wohnraum

Die Mietpreisbremse wird verlängert – wenn es nach der neuen Koalition aus SPD, FDP und Grünen geht, sogar bis ins Jahr 2029. Das bedeutet, dass Vermieter bei einer Neuvermietung die Miete nur um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen dürfen. Darüber hinaus will die neue Regierung die sogenannte Kappungsgrenze absenken. Das hieße, dass etwa in besonders gefragten Gebieten Vermieter die Miete nur noch um maximal 11 Prozent in 3 Jahren erhöhen dürfen. Die bisherige Grenze lag bei 15 Prozent.

CO2-Abgabe 2022 & neue Heizkostenverordnung: Weniger Kosten und mehr Überblick

Was ändert sich bei der CO2-Abgabe 2022? Bislang mussten Mieter die CO2-Steuer vollständig tragen. Das soll künftig anders sein, denn die Abgabe wird nun auf Mieter und Vermieter aufgeteilt. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz legt in einem Zehn-Stufen-Modell die Aufteilung fest.

Die neue Heizkostenentlastung sorgt vor allem dafür, dass die Mieter in Zukunft einen besseren Überblick haben. Sie können sich nun jeden Monat von ihrem Mieter über den genauen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser informieren lassen, insoweit bereits fernablesbare Messgeräte installiert sind. Die Messgeräte müssen verpflichtend bis Ende 2026 so umgerüstet werden, dass sie aus der Ferne ablesbar sind.

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Kabel-TV: Mehr Selbstbestimmung

Bisher hatten Vermieter das Recht, die Kabelgebühren auf Mieter umzulegen, indem sie die Gebühren über die Betriebskosten abrechneten. Für viele Mieter ein Ärgernis, da sie keine Wahl hatten, egal ob und auf welche Weise sie Fernsehen nutzen. Das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz ändert dies. Es verbietet Vermietern – mit einer Übergangsfrist bis Mitte 2024 – künftig die Kabelkosten pauschal abzurechnen.

Energiekosten-Zuschuss für Wohngeld-Empfänger

Im Jahr 2021 sind die Strom- und Energiepreise explodiert. Das bedeutet, dass mit dem Jahreswechsel so gut wie alle Energieversorger die Preise deutlich erhöht haben. Um für Geringverdiener die zusätzlichen Belastungen abzufedern, hat die Regierungskoalition einen Heizkostenzuschuss beschlossen. Davon profitieren Menschen, die bereits Wohngeld als Sozialleistung erhalten, sowie Studierende mit BAföG und Azubis mit Ausbildungshilfe.

Das Mietrecht 2022 wartet unter dem Strich mit einigen Neuerungen auf, die Mietern einen besseren Überblick und mehr Entscheidungsfreiheit verschaffen oder im Einzelfall auch zusätzliche Kosten reduzieren bzw. auffangen sollen. Ob vor, kurz nach dem Umzug oder wenn Sie schon länger zur Miete wohnen: Wir wünschen Ihnen, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter zu Ihren Gunsten verändern.

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