Paar packt Sofa in einer neuen Wohnung aus
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Mietrecht

Mietpreisbremse bei Neuvermietung: Das ist wichtig

Hohe Mieten sind besonders in Großstädten ein Problem: Seit Jahren wird Wohnraum immer teurer. Um dem entgegenzuwirken, trat im Juni 2015 das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft – auch Mietpreisbremse genannt. Sie gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei Neuvermietungen müssen sich Vermieter bei der Anpassung der Miete an bestimmte Regeln halten. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.
05.09.24
2 Min.

Mietpreisbremse bei Neuvermietung: So funktioniert sie

Maximal 10 Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete: Das ist die Grenze, bis zu der die Miete bei einer Neuvermietung maximal angehoben werden darf – Mietpreisbremse sei Dank. Beispiel gefällig? Angenommen, die Wohnung wurde bisher für 6,50 Euro pro Quadratmeter angeboten und die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 7 Euro pro Quadratmeter. Egal wie schön die Wohnung auch ist: Der Vermieter darf durch die Mietpreisbremse bei einer Neuvermietung lediglich bis zu 7,70 Euro pro Quadratmeter verlangen – mehr ist nicht drin.

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Grenze nach oben, aber keine Anpassung nach unten

Nach unten müssen Vermieter die Miete durch die Mietpreisbremse allerdings nicht anpassen: Haben sie schon vor dem Mietrechtsnovellierungsgesetz mehr als 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete für die Wohnung verlangt, müssen sie bei einer Neuvermietung trotz Mietpreisbremse die Miete nicht nach unten korrigieren. In so einem Fall steht ihnen eine Art Bestandsschutz zu.

So bestimmen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete

Normalerweise können Sie die ortsübliche Vergleichsmiete dem örtlichen Mietspiegel entnehmen. Gibt’s bei Ihnen nicht? Dann wenden Sie sich doch einfach an den ansässigen Mieter- oder Vermieterverein. Auch hier können Sie Informationen zur Vergleichsmiete bekommen.

Wann die Mietpreisbremse nicht greift

Die Mietpreisbremse greift nicht in allen Fällen: Ausgesetzt wird sie zum Beispiel bei der Neuvermietung von Neubauten. Der Grund: Die Mietpreisbremse soll ein regulierendes Instrument sein – der Schaffung von neuem Wohnraum soll sie aber nicht im Weg stehen.

Mietpreisbremse und Sanierungsarbeiten

Auch nach aufwendigen Sanierungsarbeiten wird die Mietpreisbremse bei einer Neuvermietung nicht angewendet. In so einem Fall kann der Vermieter die Wohnung auch teurer anbieten. Allerdings gilt das nur für die erste Vermietung nach der Sanierung. Der Preis muss beim nächsten Mieter zwar nicht nach unten korrigiert werden – ein weiterer Anstieg ist aber auch nicht drin, wenn die Miete schon mehr als 10 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegt.

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