- Heizen mit Öl und Gas wird teurer
- Wohngeld: Rund 15 Euro mehr pro Monat
- Coronabedingte Mietrückstände bis 2022 zurückzahlen
- Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025
Heizen mit Öl und Gas wird teurer
Ihr Vermieter heizt mit fossilen Brennstoffen? Dann wird Ihre Heizkostenabrechnung 2021 wohl deutlich höher ausfallen als bislang. Hintergrund ist eine Änderung im sogenannten Brennstoffemissionshandelsgesetz sowie eine zusätzliche CO2-Bepreisung. Das heißt: Ab Januar 2021 werden pro produzierter Tonne klimaschädlichen Kohlendioxids 25 Euro extra fällig. Im Schnitt bedeutet das etwa acht Cent Mehrkosten pro Liter Heizöl beziehungsweise rund 0,6 Cent pro Kilowattstunde bei einer mit Erdgas betriebenen Heizung.
Sie fragen sich, wie teuer das am Ende für Sie wird? Bisher ist noch unklar, wie viel von den Mehrkosten der Vermieter an den Mieter weitergeben darf. Im Gespräch sind mehrere Varianten. Sie reichen von einer kompletten Übernahme der gestiegenen Kosten durch den Mieter bis hin zu Modellen, bei denen Vermieter von "schlecht renovierten Gebäuden" die Mehrkosten übernehmen. Bei "gut sanierten" Mietshäusern dürften hingegen die Mieter tiefer in die Tasche greifen. Bis 2025 wird diese Bepreisung noch weiter Schritt für Schritt auf zunächst 55 Euro pro Tonne CO2 angehoben.
Wohngeld: Rund 15 Euro mehr pro Monat
Vor allem für Menschen mit geringem Budget können die erhöhten Heizkosten zu einer finanziellen Belastung werden. Daher erhalten Wohngeldempfänger, die mit jedem Cent rechnen müssen, seit Januar vom Staat mehr Wohngeld. Auch diese Maßnahme ist Teil des Klimapakets. Die individuelle Höhe hängt von der Haushaltsgröße und vom Einkommen des Haushalts ab. Durchschnittlich soll die Förderung pro Haushalt um etwa 15 Euro monatlich steigen. Für jedes zusätzliche Haushaltsmitglied gibt es bis zu 3,60 Euro dazu.
Coronabedingte Mietrückstände bis 2022 zurückzahlen
Die Pandemie hat viele Menschen in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Zwischen April und Juni 2020 durften Mieter deshalb ganz legal ihre Mietzahlungen aussetzen. Allerdings müssen sie die Mietrückstände aus dieser Zeit demnächst zurückzahlen. Mittlerweile gibt es eine Frist, bis wann das erfolgen soll: Deadline ist der 30. Juni 2022. Wer bis dahin seine Mietrückstände nicht beglichen hat, bekommt ziemlich sicher Schwierigkeiten mit dem Vermieter - und schlimmstenfalls die Kündigung.
Umzugsmitteilung der Deutschen Post
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Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025
Angesichts des vielerorts weiter angespannten Wohnungsmarktes hat der Bund außerdem die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängert. Sie soll verhindern, dass die Mieten in Ballungsgebieten mit wenig Wohnraum zu stark ansteigen. Ursprünglich konnten die Landesregierungen nur bis Ende 2020 von der Mietpreisbremse Gebrauch machen. Doch nun ist sie bis 2025 beschlossene Sache.
Gut zu wissen: Neben der Verlängerung der Mietpreisbremse hat der Bund auch eine Verschärfung beschlossen. Die besagt: Verstößt Ihr Vermieter gegen die Mietpreisbremse, können Sie ihn per schriftlicher Rüge dazu zwingen, die Miete auf die zulässige Höhe zu senken. Außerdem können Sie bis zu zweieinhalb Jahre nach Vertragsabschluss Geld zurückfordern, das Sie zu viel gezahlt haben.