- Anspruch auf Kindergeld: Wer erhält es?
- Wie, wann und wo beantrage ich Kindergeld?
- Kindergeld-Höhe: Wie viel Kindergeld bekomme ich?
Anspruch auf Kindergeld: Wer erhält es?
Das Kindergeld soll die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt sichern und wird unabhängig vom elterlichen Einkommen gezahlt. Und das gilt mindestens bis zum 18. Geburtstag. Vor allem als Eltern mit kleinerem und mittlerem Einkommen profitieren Sie von einer Auszahlung des Kindergelds.
Ab einer bestimmten Einkommensgrenze können für Sie aber auch steuerliche Freibeträge günstiger sein. Die gute Nachricht: Dies prüft das Finanzamt automatisch. Bereits ausgezahltes Kindergeld wird im Fall von Freibeträgen gegengerechnet.
Als grobe Richtlinie gilt: Der Kinderfreibetrag ist günstiger ab einem zu versteuernden Einkommen von rund:
- 36.275 Euro bei Alleinstehenden (ein Kind)
- 72.600 Euro bei Verheirateten (gemeinsames Einkommen, ein Kind)
Anspruch auf Kindergeld haben Eltern als:
- Deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben.
- Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben – unter bestimmten Bedingungen.
- Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben.
Aber wer erhält denn nun konkret die monatliche Finanzspritze? Grundsätzlich ist richtig: Eltern, die Kinder in Ihrem Haushalt aufgenommen haben, bekommen Kindergeld. Dabei überweist die Finanzkasse immer nur einer Person, also einem Elternteil, das Kindergeld. Dasselbe gilt für Adoptiveltern.
Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können Sie Kindergeld auch erhalten als:
- Stiefeltern (wenn Sie mit dem leiblichen Elternteil verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben)
- Pflegeeltern und Geschwister
- Großeltern
Wie lange bekomme ich Kindergeld? Anspruch für minderjährige Kinder
Ab dem Monat der Geburt Ihres Kindes gilt der Kindergeldanspruch. Und das mit aller Konsequenz: Ist Ihr Kind zum Beispiel am 30. eines Monats geboren, erhalten Sie als Erziehungsberechtigter Kindergeld für den vollen Monat. Der Anspruch gilt uneingeschränkt bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes. Antragsberechtigt sind bis dahin grundsätzlich Sie als Eltern und nicht das Kind selbst.
Wie lange wird Kindergeld gezahlt? Anspruch für volljährige Kinder
Auch wenn Ihr Kind 18 geworden ist, bleibt der Kindergeldanspruch unter Umständen bestehen. Das sind die Bedingungen:
- Ihr Kind geht noch zur Schule, studiert oder macht zum ersten Mal eine Berufsausbildung
- Ihr Kind ist bei der Agentur für Arbeit als arbeits- bzw. ausbildungssuchend gemeldet
In diesen Fällen wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt.
Keine Altersbeschränkung besteht beim Anspruch auf Kindergeld für behinderte Kinder. Hier spielt es keine Rolle, ob Ihr Kind etwa in einer Ausbildung ist. Voraussetzung: Die Behinderung ist vor dem 25. Geburtstag Ihres Kindes eingetreten.
Kindergeld oder Kinderzuschlag?
- Beim Kindergeld handelt es sich um eine steuerliche Ausgleichszahlung.
- Der Kinderzuschlag ist nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) eine Sozialleistung, die Eltern mit kleinem Einkommen unterstützen soll.
- Beide Leistungen werden jeweils zu denselben Auszahlungsterminen an die Eltern überwiesen.
- Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.
Alleinerziehende und Getrennte: Wem steht Kindergeld zu?
Laut Gesetz (§ 3 BKKG) hat nur eine einzelne Person einen Kindergeldanspruch für ein Kind. Was zunächst persönlichen Spielraum bedeutet: Leben Sie als Eltern zusammen, entscheiden Sie selbst frei, welches Elternteil das Kindergeld erhält.
Bei Alleinerziehenden bzw. getrennt lebenden Eltern ist das anders. Jenes Elternteil erhält die Kindergeldleistungen in voller Höhe, in dessen Haushalt das Kind lebt und gemeldet ist.
Kindergeld direkt an Kind auszahlen: Geht das?
Unter gewissen Umständen kann Kindergeld auch direkt an das Kind ausgezahlt werden, für das die Leistung gewährt wurde. Das geht beispielsweise, wenn:
- das minderjährige Kind nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt, sondern allein, in einer betreuten Wohneinrichtung für Minderjährige oder bei einer anderen Person
- Sie keinen Unterhalt für Ihr Kind leisten
- das volljährige Kind allein wohnt und seinen Unterhalt selbst bestreitet
Wichtige Infos zum Thema Kindergeld und eigene Wohnung finden Sie im folgenden Artikel.
Wie, wann und wo beantrage ich Kindergeld?
Für das Kindergeld sind die Familienkassen zuständig. Sie finden diese bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt).
Um Kindergeld zu erhalten, müssen Sie es schriftlich beantragen, das geht frühestens ab Geburt Ihres Kindes. Neben dem Kindergeldantrag inkl. steuerlicher Identifikationsnummer (sowohl Ihre eigene als auch die des Kindes) müssen Sie die Geburtsurkunde (Lebensbescheinigung) des Kindes einreichen, für das Sie Kindergeld neu beantragen möchten.
Auf der Homepage der Arbeitsagentur lässt sich das Kindergeld online beantragen.
Sie können stattdessen auch hier den Hauptantrag, weitere Anträge, Formulare und Merkblätter downloaden. Füllen Sie diese Anträge aus und senden Sie sie an Ihre zuständige Familienkasse.
Hinweis: Rechnen Sie bei Ihrem Kindergeldantrag mit einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Wochen.
Wann wird Kindergeld ausgezahlt?
Kindergeld rückwirkend beantragen
Seit dem 1. Januar 2018 gilt: Sie können das Kindergeld rückwirkend nur noch für die letzten sechs Monate vor Antragstellung beantragen.
Entsprechend wichtig: Warten Sie nach der Geburt ihres Kindes nicht länger als ein halbes Jahr, bis Sie den Antrag stellen. Sie verschenken sonst bares Geld.
Kindergeld erhalten: Veränderungen melden
Kindergeld erhalten Sie üblicherweise über einen langen Zeitraum. Ergeben sich bei Ihnen oder Ihrem Kind Veränderungen, müssen Sie einige davon Ihrer Familienkasse mitteilen. Dazu gehören unter anderem:
- eine neue Anschrift nach einem Umzug
- der Erhalt anderer Leistungen für Ihr Kind
- der Abschluss einer Berufsausbildung Ihres Kindes
Im folgenden Artikel finden Sie weitere Informationen darüber, welche Veränderungen Sie der Familienkasse mitteilen müssen.
Kindergeld-Höhe: Wie viel Kindergeld bekomme ich?
Aber was landet denn nun konkret im Portemonnaie? Früher war ein wenig Rechnerei nötig, um diese Frage zu beantworten, denn die Höhe des Kindergelds pro Tochter oder Sohn richtete sich nach der Anzahl der Kinder.
Seit dem 01. Januar 2023 ist das anders. Nun gibt es für jedes Kind 250 Euro, egal, ob ein, zwei oder fünf Kinder zum Haushalt gehören. Auch die früher noch berücksichtigten Zählkinder
– Ihre Kinder, die in einem anderen Haushalt leben, etwa beim Ex-Partner – haben keinen Einfluss auf die Höhe des Kindergeldes pro Kind mehr.