- Anspruch auf Kindergeld: Wer erhält es?
- Kindergeld beantragen: So geht’s
- Kindergeld-Höhe: Das sind die Eckdaten
Anspruch auf Kindergeld: Wer erhält es?
Das Kindergeld soll die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt sichern. Und das gilt mindestens bis zum 18. Geburtstag. Vor allem als Eltern mit kleinerem und mittlerem Einkommen profitieren Sie von einer Auszahlung des Kindergelds.
Ab einer bestimmten Einkommensgrenze können für Sie aber auch steuerliche Freibeträge günstiger sein. Die gute Nachricht: Dies prüft das Finanzamt automatisch. Bereits ausgezahltes Kindergeld wird im Fall von Freibeträgen gegengerechnet.
Als grobe Richtlinie gilt: Der Kinderfreibetrag ist günstiger ab einem zu versteuernden Einkommen von rund:
- 33.500 Euro bei Alleinstehenden
- 63.500 Euro bei Verheirateten
Anspruch auf Kindergeld haben Eltern als:
- Deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben.
- Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben – unter bestimmten Bedingungen.
- Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben.
Aber wer erhält denn nun konkret die monatliche Finanzspritze? Grundsätzlich ist richtig: Eltern, die Kinder in Ihrem Haushalt aufgenommen haben, bekommen Kindergeld. Dabei überweist die Finanzkasse immer nur einer Person, also einem Elternteil, das Kindergeld. Dasselbe gilt für Adoptiveltern.
Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können Sie Kindergeld auch erhalten als:
- Stiefeltern (wenn Sie mit dem leiblichen Elternteil verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben)
- Pflegeeltern und Geschwister
- Großeltern
Kindergeld: Anspruch für minderjährige Kinder
Ab dem Monat der Geburt Ihres Kindes gilt der Kindergeldanspruch. Und das mit aller Konsequenz: Ist Ihr Kind zum Beispiel am 30. eines Monats geboren, erhalten Sie als Erziehungsberechtigter Kindergeld für den vollen Monat. Der Anspruch gilt uneingeschränkt bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes. Antragsberechtigt sind bis dahin grundsätzlich Sie als Eltern und nicht das Kind selbst.
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Kindergeld: Anspruch für volljährige Kinder
Auch wenn Ihr Kind 18 geworden ist, bleibt der Kindergeldanspruch unter Umständen bestehen. Das sind die Bedingungen:
- Ihr Kind geht noch zur Schule oder macht zum ersten Mal eine Berufsausbildung
- Ihr Kind ist bei der Agentur für Arbeit als arbeits- bzw. ausbildungssuchend gemeldet
In diesen Fällen wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt.
Keine Altersbeschränkung besteht beim Anspruch auf Kindergeld für behinderte Kinder. Hier spielt es keine Rolle, ob Ihr Kind etwa in einer Ausbildung ist. Voraussetzung: Die Behinderung ist vor dem 25. Geburtstag Ihres Kindes eingetreten.
Fakten
- Beim Kindergeld handelt es sich um eine steuerliche Ausgleichszahlung.
- Der Kinderzuschlag ist nach § 6a BKGG eine Sozialleistung, die Eltern mit kleinem Einkommen unterstützen soll.
- Beide Leistungen werden jeweils zu denselben Auszahlungsterminen an die Eltern überwiesen.
- Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.
Kindergeld für Alleinerziehende und Getrennte
Laut Gesetz (§ 3 BKKG) hat nur eine einzelne Person einen Kindergeldanspruch für ein Kind. Was zunächst persönlichen Spielraum bedeutet: Leben Sie als Eltern zusammen, entscheiden Sie selbst frei, welches Elternteil das Kindergeld erhält.
Bei Alleinerziehenden bzw. getrennt lebenden Eltern ist das anders. Jenes Elternteil erhält die Kindergeldleistungen in voller Höhe, in dessen Haushalt das Kind lebt und gemeldet ist.
Kindergeld beantragen: So geht’s
Für das Kindergeld sind die Familienkassen zuständig. Sie finden diese bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt).
Um Kindergeld zu erhalten, müssen Sie es schriftlich beantragen. Neben dem Kindergeldantrag müssen Sie eine Geburtsurkunde (Lebensbescheinigung) Ihres Kindes einreichen.
Auf der Homepage der Arbeitsagentur lässt sich das Kindergeld online beantragen.
Sie können stattdessen auch hier den Hauptantrag, weitere Anträge, Formulare und Merkblätter downloaden. Füllen Sie diese Anträge aus und senden Sie sie an Ihre zuständige Familienkasse.
Hinweis: Rechnen Sie bei Ihrem Kindergeldantrag mit einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Wochen.
Kindergeld rückwirkend beantragen
Seit dem 1. Januar 2018 gilt: Sie können das Kindergeld rückwirkend nur noch für die letzten sechs Monate vor Antragstellung beantragen.
Entsprechend wichtig: Warten Sie nach der Geburt ihres Kindes nicht länger als ein halbes Jahr, bis Sie den Antrag stellen. Sie verschenken sonst bares Geld.
Kindergeld erhalten: Veränderungen melden
Kindergeld erhalten Sie üblicherweise über einen langen Zeitraum. Ergeben sich bei Ihnen oder Ihrem Kind Veränderungen, müssen Sie einige davon Ihrer Familienkasse mitteilen. Dazu gehören unter anderem:
- eine neue Anschrift nach einem Umzug
- Sie ziehen demnächst um? Die kostenlose Umzugsmitteilung ist ein praktischer Helfer. Sie erleichtert es, alle wichtigen Kontakte über Ihre neue Adresse zu informieren.
- der Erhalt anderer Leistungen für Ihr Kind
- der Abschluss einer Berufsausbildung Ihres Kindes
Hier finden Sie weitere Informationen darüber, welche Veränderungen Sie der Familienkasse mitteilen müssen.

Kindergeld-Höhe: Das sind die Eckdaten
Aber was bleibt denn nun konkret im Portemonnaie? Die Höhe des Kindergelds pro Tochter oder Sohn richtet sich nach der Anzahl Ihrer Kinder. So sieht derzeit die Tabelle beim staatlichen Kindergeld aus:
- Für das erste und zweite Kind: je 194 Euro pro Monat.
- Für das dritte Kind: 200 Euro pro Monat.
- Für das vierte und jedes weitere Kind: je 225 Euro pro Monat.
Ein zusätzlicher Hinweis aus der Kategorie Das dürfte Sie freuen: Bei dieser Staffelung werden auch Ihre Kinder mitgezählt, die in einem anderen Haushalt leben – zum Beispiel beim Ex-Partner. Sie werden als Zählkinder
bezeichnet. Genaueres dazu lesen Sie hier.
Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Die Auszahlungstermine bzw. Überweisungstermine richten sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Näheres dazu erfahren Sie in diesem Artikel.