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Wohnungssuche für Menschen mit Behinderung: Tipps und Förderung

Wohnungssuche für Menschen mit Behinderung: Tipps und Förderung
iStock.com/Zinkevych 2023

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wie bekomme ich eine behindertengerechte Wohnung?

Die Suche nach einer passenden Wohnung ist manchmal nicht ganz einfach. Kommen dann noch besondere Bedürfnisse hinzu, zieht sich der Weg zur neuen Wohnung oft noch stärker in die Länge. Menschen mit Behinderung sollten sich deshalb gezielt Hilfe bei der Wohnungssuche ins Boot holen. Gute Anlaufstellen sind zum Beispiel:

  • das örtliche Wohnungsamt beziehungsweise die örtliche Wohnberatungsstelle
  • das örtliche Bezirksamt
  • das zuständige Sozialamt
  • kommunale Wohnungsbaugesellschaften
  • (spezialisierte) Makler

Auch Immobilienbörsen im Internet können dank entsprechender Filteroptionen eine gute Möglichkeit für die Suche nach einer behindertengerechten und/oder barrierefreien Wohnung sein. Aber Achtung: Da nur die Begriffe rollstuhlgerecht und barrierefrei gesetzlich genau definiert sind (DIN 18040), können sich hinter einigen als behindertengerecht angepriesenen Wohnungen sehr unterschiedliche Angebote verbergen.

Tipp: Was genau eine barrierefreie Wohnung ausmacht, erläutern wir in dem Ratgeber Barrierefreies Wohnen: Diese Anforderungen gibt es.

Barrierefreie Wohnung: Wer hat Anspruch darauf?

Grundsätzlich hat erst einmal jeder Mensch ein Recht auf einen möglichst uneingeschränkten Alltag. Leben Sie in einer nicht barrierefreien Wohnung, können Sie deshalb in einigen Fällen von Ihrem Vermieter nachträgliche Umbauten verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass sich Ihre Behinderung erst nach Abschluss des Mietvertrages ergeben oder verschlechtert hat, sodass Sie Ihre Wohnung nicht mehr wie gewohnt nutzen können. Außerdem müssen die Umbauten tatsächlich unbedingt nötig sind. Reine Bequemlichkeit reicht als Begründung nicht aus.

Sind diese beiden Voraussetzungen gegeben, muss Ihr Vermieter gemäß Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Paragraf 554 einem Umbau zustimmen – zumindest innerhalb Ihrer Mietwohnung. Etwas anders sieht es für gemeinschaftlich genutzte Bereich von Mietsgebäuden aus, etwa dem Treppenhaus. Würden die Umbauten erhebliche Einschränkungen für die übrigen Mieter bedeuten, darf Ihr Vermieter den Umbau ablehnen. Das gilt beispielsweise, wenn das Treppenhaus durch den Umbau stark verengt werden würde. Auch Denkmalschutz kann gegen Umbauten sprechen.

Außerdem gilt: Der Vermieter muss die Umbauten zwar gegebenenfalls genehmigen, bezahlen muss er sie aber nicht. Die Kosten für den Umbau – und Rückbau nach Auszug! – muss der Mieter selbst tragen. Bei der Finanzierung helfen staatliche Förderprogramme.

 

 

 

Behindertengerechte Wohnung mieten oder kaufen: Welche Förderung gibt es?

Die gute Nachricht: Ein sehr großer Anteil der neu gebauten Immobilien wird heute von vornherein barrierefrei gestaltet. Diese Wohnungen unterscheiden sich im Preis dann oft gar nicht so sehr von herkömmlichen Wohnungen. Wurden vorhandene Immobilien dagegen aufwändig barrierefrei umgebaut, kann das sowohl Miete als auch Kaufpreis in die Höhe treibe.

Möchten Sie eine behindertengerechte Wohnung mieten oder kaufen, greift Ihnen der Staat unter bestimmten Voraussetzungen finanziell unter die Arme. Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein oder Dringlichkeitsschein zu beantragen. Mit diesen Scheinen haben Sie Anspruch auf eine günstigere (behindertengerechte) Wohnung. Wer zuständig ist und wie hoch die Förderung ausfällt, hängt vom jeweiligen Fall ab.

Die KfW-Bank: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert nicht nur Umbaumaßnahmen, sondern auch den Kauf von behindertengerechten beziehungsweise barrierefreien Wohnungen. Möglich sind je nach Förderprogramm rückzahlungsfreie Zuschüsse oder Darlehen mit besonders niedrigen Zinsen wie etwa der Kredit 159.

Förderung der Bundesländer: In vielen Bundesländern gibt es spezielle Förderprogramme für Familien mit Kindern und Menschen mit (Schwer-)Behinderung. Es handelt sich hierbei meist um sehr zinsgünstige oder sogar zinsfreie Kredite, die beim Kauf einer barrierefreien Wohnung helfen sollen.

Wohngeld: Wohngeld kann sowohl als Mietzuschuss für die (behindertengerechte) Wohnung als auch als Zuschuss zu den monatlichen Kosten einer Eigentumsimmobilie beantragt werden. Ob und wie viel Wohngeld Sie bekommen, ist an verschiedene Bedingungen geknüpft – etwa das jährliche Haushalts-Gesamteinkommen (abzüglich bestimmter Freibeträge) und die Anzahl der Personen im Haushalt. Menschen mit Behinderung können einen zusätzlichen Freibetrag geltend machen, sodass sie am Ende einen größeren Zuschuss zur Miete erhalten. Wie hoch der Freibetrag ausfällt, hängt vom Grad der Behinderung ab und ist im Wohngeldgesetz (WoGG), Paragraf 17 festgehalten.

Bürgergeld, ggf. Plus behinderungsbedingte Mehrbedarfe: Seit dem 01. Januar 2023 gibt es in Deutschland das neue Bürgergeld. Es ersetzt das Arbeitslosengeld 2 (Bürgergeld) und soll Arbeitssuchenden dabei helfen, alltägliche Ausgaben zu finanzieren. Wird das Bürgergeld zusätzlich zu einem geringen Einkommen ausgezahlt, spricht man von aufstocken. Menschen mit Behinderung, die mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können, haben Anrecht auf Bürgergeld. Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können sie außerdem einen sogenannten Mehrbedarf anmelden und dadurch 35 Prozent ihres Regelsatzes zusätzlich erhalten.

Mann im Rollstuhl sieht an einem Tisch Papiere durch
Menschen mit Behinderung können verschiedene Zuschüsse beantragen, wenn Sie eine barrierefreie Wohnung mieten oder kaufen wollen.

Umzug in eine behindertengerechte Wohnung: Gibt es Zuschüsse?

Nicht immer ist ein Umbau eine Möglichkeit. Entspricht die aktuelle Wohnung nicht den persönlichen Bedürfnissen, bleibt dann nur ein Umzug. Das kann zum Beispiel der Fall sein, weil eine Erkrankung sich verschlimmert oder eine Behinderung plötzlich auftritt. Auch für Senioren kann der Umzug in eine barrierefreie Wohnung irgendwann zum Thema werden. Je nachdem, aus welchem Grund Sie umziehen möchten, können Sie bei verschiedenen (staatlichen) Trägern Zuschüsse oder Darlehen beantragen:

  • Liegt ein Pflegegrad vor, können Sie bei der Pflegeversicherung einen Antrag auf Zuschuss zu den Umzugskosten für Ihren Umzug in eine behindertengerechte Wohnung stellen.
  • Liegt kein Pflegegrad vor, aber die Behinderung ist aufgrund eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder anderweitig berufsbedingt entstanden? Dann ist die Unfallversicherung der richtige Ansprechpartner.
  • Sind Sie bisher nicht berufstätig und müssen in eine barrierefreie Wohnung umziehen, um (wieder) arbeiten zu können? In diesem Fall können Sie bei der Rentenversicherung Unterstützung beantragen. Der Zuschuss zu den Umzugskosten fällt in diesem Fall in den Bereich Rehabilitationsmaßnahme zur beruflichen Eingliederung.
  • Berufstätigen Menschen mit Behinderung greift wiederum das Integrationsamt unter die Arme, wenn ein Umzug entweder den Weg zur Arbeitsstelle verkürzt oder das Wohnumfeld durch ihn behindertengerecht wird.

Ist kein anderer Träger für Sie zuständig, können Sie beim Grundsicherungs- und Sozialamt finanzielle Unterstützung bei den Umzugskosten beantragen. Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird entweder als Darlehen oder als Zuschuss gewährt. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wiederum kann nur als Darlehen beantragt werden.

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