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Wohnberechtigungsschein: Alles, was Sie dazu wissen müssen

Wohnberechtigungsschein beantragen: So geht's
iStock.com/nautiluz56 2019

Wohnberechtigungsschein: Was ist das eigentlich?

Ein Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, die es Ihnen erlaubt, in eine belegungsgebundene Mietwohnung einzuziehen.

Was sich im ersten Moment kompliziert anhört, ist eigentlich ganz einfach: Einige Mietwohnungen werden mit öffentlichen Mitteln subventioniert. Entsprechend ist die Miete hier besonders gering. In diese Wohnungen dürfen nur Geringverdiener einziehen, die auf dem normalen Wohnungsmarkt durch ihr niedriges Einkommen keine Chance auf eine Bleibe haben.

Mit einem gemäß § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) und § 27 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) erteilten Wohnberechtigungsschein können Sie Ihren Anspruch auf eine sozial geförderte Wohnung nachweisen.

Nach der Bewilligung ist der Wohnberechtigungsschein in den meisten Bundesländern ein Jahr lang gültig. Allerdings darf jedes Bundesland selbst über die Dauer der Gültigkeit entscheiden. Informieren Sie sich daher rechtzeitig beim Sozial- oder Wohnungsamt Ihres Wohnorts.

Die Voraussetzungen: Wann bekommt man einen Wohnberechtigungsschein?

Einen Wohnberechtigungsschein beantragen können sowohl Alleinstehende als auch Familien oder Paare, die zusammen leben. Entscheidend ist: Reicht das gemeinsame Einkommen aus Arbeit, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe nicht aus, um eine normale Miete zu zahlen, besteht die Möglichkeit auf eine Bewilligung.

Was aber ist eine Nur mit Wohnberechtigungsschein-Miete und wo liegt die Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein? Hier kommt es darauf an, in welchem Bundesland Sie leben – denn die dürfen das basierend auf § 9 WoFG jeweils individuell festlegen. So liegt die Grenze in Berlin für eine alleinstehende Person zum Beispiel bei 16.800 Euro Bruttojahreseinkommen – in Mecklenburg-Vorpommern dagegen bei 12.000 Euro (Stand: September 2022).

Zudem behalten sich die zuständigen Ämter vor, jeden Fall einzeln zu prüfen. Vom Bruttojahreseinkommen können gegebenenfalls noch Pauschalen wie Werbungskosten und Freibeträge abgezogen werden, beispielsweise für:

  • Unterhaltszahlungen
  • die Pflege von Angehörigen
  • für berufstätige oder sich in der Ausbildung befindende Alleinerziehende mit Kindern unter 12 Jahren

Ebenso reduziert sich das anzurechnende Bruttoeinkommen, wenn Einkommen versteuert sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung entrichtet werden. In einigen Bundesländern dürfen die für einen Wohnberechtigungsschein geltenden Einkommensgrenzen zudem um einen bestimmten Prozentsatz überschritten werden.

Für Behinderte und Schwerbehinderte gelten Sonderregelungen. Für sie kann der Wohnberechtigungsschein auch infrage kommen, wenn ihr Einkommen über der Grenze liegt.

Nicht-EU-Bürger müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorlegen können, wenn sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen möchten. Ob und wie lange sie schon mit einem Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sein müssen, legen Städte und Kommunen individuell fest.

Frau öffnet Geldbörse
Wer nicht genug verdient, um eine normale Miete zu bezahlen, kann einen Wohnberechtigungsschein beantragen.

Wohnberechtigungsschein beantragen: Welche Unterlagen sind wichtig?

Um einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, sind in jedem Fall mehrere Dokumente wichtig. Wie bereits erwähnt, können die Voraussetzungen für eine Bewilligung aber von Stadt zu Stadt variieren, ebenso die Gebühr, die für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins erhoben wird. Grundsätzlich sollten Sie sich vorab telefonisch bei der zuständigen Behörde informieren.

Erscheinen Sie zu einem vereinbarten Termin mit allen notwendigen Unterlagen, kann der Wohnberechtigungsschein unter Umständen sofort erteilt werden. 

Bringen Sie in jedem Fall folgende Dokumente mit:

  • Antrag auf Wohnberechtigungsschein (steht häufig als PDF-Dokument auf der Webseite der Behörde zum Download bereit)
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über das Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen innerhalb der letzten 12 Monate (Gehaltsabrechnungen, Einkommensteuerbescheide, Nachweise über Einkünfte aus Kapitalvermögen oder sonstige)

Wenn vorhanden, sollten Sie auch diese Unterlagen mitbringen:

  • Heiratsurkunde oder Partnerschaftserklärung
  • Geburtsurkunden Ihrer Kinder
  • Nachweis über Unterhaltsleistungen
  • Nachweis über Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Schwangerschaft
  • Nachweis über Aufenthaltserlaubnis
  • Studienbescheinigung

Wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?

Ein Wohnberechtigungsschein wird meist vom Sozialamt oder Wohnungsamt ausgestellt. In größeren Städten mit verschiedenen Bezirksämtern gibt es häufig auch eine bestimmte Abteilung für Wohnraumversorgung. Im Zweifel rufen Sie einfach bei der zentralen Auskunft Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder des Bezirksamts an. Dann werden Sie an die richtige Stelle weitergeleitet.

Beachten Sie, dass im Antrag auf den Wohnberechtigungsschein Angaben zu allen Personen gemacht werden müssen, die im Haushalt leben. Derjenige, der den Antrag für sich oder die Familie stellt, muss zudem auf Wohnungssuche sein und kann die Notwendigkeit und Dringlichkeit seines Anliegens freiwillig in einem formlosen Brief schildern.

Familie zieht in Wohnung mit Wohnberechtigungsschein
Wer für die gesamte Familie einen Wohnberechtigungsschein beantragt, muss die Geburtsurkunde für jedes Kind vorlegen.

Wie finde ich günstige Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein?

Ist der Wohnberechtigungsschein bewilligt, kann der nächste Schritt beginnen: die Wohnungssuche. Auf dem freien Immobilienmarkt fallen belegungsgebundene Wohnungen meist durch ihre besonders geringe Miete auf. So können Sie in einem Großstadtgebiet meist sofort erkennen, ob ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist. Finden Sie in Hamburg oder München beispielsweise eine Wohnung mit 60 Quadratmetern für 300 Euro Warmmiete, deutet das stark auf eine belegungsgebundene Wohnung hin.

Daneben bieten Baugenossenschaften und städtische Träger sogenannte Sozialbau-Wohnungen an. Hier ist nicht immer eindeutig, ob ein Wohnberechtigungsschein vorzuliegen hat oder ob Anteile an der Genossenschaft gekauft werden müssen. In so einem Fall lohnt sich ein Anruf bei der zuständigen Behörde oder beim Makler.

Tipp: Häufig informiert Sie die Behörde bei der Bewilligung eines Wohnberechtigungsscheins über passende Adressen, Internetportale oder spezialisierte Maklerfirmen. Sonst fragen Sie einfach direkt nach.

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Bei einem Wohnberechtigungsschein handelt es sich um eine amtliche Bescheinigung. Sie wird Menschen mit geringem Einkommen auf Antrag ausgestellt und ermöglicht es diesen, sogenannte belegungsgebundene Wohnungen zu mieten. Diese Wohnungen werden vom Staat finanziell gefördert, sodass die Miete für sie besonders niedrig ausfällt.

Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?

Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben Menschen, deren Verdienst unterhalb einer festgelegten Einkommensgrenze liegt. Diese Grenze fällt je nach Bundesland unterschiedlich aus. Außerdem spielen auch besondere Faktoren wie Unterhaltszahlungen, Pflege von Angehörigen oder auch Behinderung bei der Bewilligung eine Rolle.

Wie bekommt man einen Wohnberechtigungsschein?

Wer einen Wohnberechtigungsschein beantragen möchte, muss sich normalerweise an das zuständige Sozial- oder Wohnungsamt wenden. In größeren Städten kann die Zuständigkeit aber auch bei einer anderen Abteilung liegen. Ein Anruf bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung sorgt für Klarheit. Für den Antrag brauchen Sie verschiedene Dokumente, besonders wichtig:

  • das ausgefüllte Antragsformular
  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Pass)
  • Einkommensnachweis(e)
Wo finde ich Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein?

Wurde Ihr Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein bewilligt, finden Sie zum Beispiel mithilfe der Vermieterlisten der Wohnungsämter (Merkblatt für Wohnungssuchende) passende Wohnungen. Auch im Internet und in Tageszeitungen werden die sogenannten Sozialwohnungen ausgeschrieben.

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