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Barrierefreies Wohnen: Diese Anforderungen gibt es

Barrierefreies Wohnen: Diese Anforderungen gibt es
istock.com/AnnaStills 2020

Sind Sie selbst oder ein Familienmitglied in Ihrer Mobilität eingeschränkt, kann barrierefreies Wohnen ein Thema sein beziehungsweise werden. Der Umzug in eine barrierefreie Wohnung ist eine Möglichkeit, aber auch vorhandener Wohnraum lässt sich nachträglich barrierefrei gestalten.

Was heißt barrierefrei?

Damit Menschen mit einer eingeschränkten Mobilität möglichst selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden leben können, dürfen sie im Alltag auf so wenige Hindernisse wie möglich stoßen. Alte Menschen und Menschen mit Behinderung haben deshalb besondere Ansprüche zum Beispiel mit Blick auf Türen, Möbel, aber auch Treppen und Schwellen.

Was genau sich hinter dem Begriff Barrierefreiheit verbirgt, ist im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geregelt. Paragraf 4 erläutert hier, dass unter anderem Wohnraum so gestaltet sein muss, dass Menschen mit Behinderung ihn nutzen können, ohne dabei auf fremde Hilfe angewiesen oder vor besondere Probleme gestellt zu sein.

Barrierefrei wohnen: Anforderungen im öffentlichen Bereich von Wohngebäuden

Wie genau barrierefreies Wohnen im Alltag aussieht, wird über einzelne DIN-Normen definiert. Für Wohnraum greift hier die DIN-Norm 18040-2. Sie legt fest, dass zum Beispiel öffentliche Bereiche von Wohngebäuden auch für Rollstuhlfahrer problemlos zugänglich sein müssen. Hierbei gilt unter anderem:

  • Gehwege müssen mindestens 1,20 Meter breit sein, gut beleuchtet, schwellenlos, gut befahrbar und mit Orientierungshilfen versehen.
  • Rampen müssen mindestens 1,20 Meter breit sein und dürfen höchstens 6 Prozent Steigung aufweisen. Außerdem müssen auf beiden Seiten Handläufe und Radabweiser angebracht sein.
  • Treppen müssen auf beiden Seiten mit Handläufen versehen und die Kanten der Stufen markiert sein.
  • Aufzüge müssen ein Innenmaß von mindestens 1,10 x 1,40 Metern haben und Sitzgelegenheiten sowie Spiegel aufweisen. Die Knöpfe müssen mit ertastbaren Markierungen versehen sein, außerdem muss es die Möglichkeit zu akustischen Signalen und Ansagen geben.

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Anforderungen für barrierefreies Wohnen: Innerhalb der Wohnung

Die Anforderungen für barrierefreies Wohnen beschränken sich aber natürlich nicht nur auf die öffentlichen Bereiche von Wohngebäude. Auch das Innere der Wohnungen muss gewissen Richtlinien entsprechen, um als barrierefrei beziehungsweise rollstuhl- und altengerecht gelten zu können. Dazu gehört:

  • Flure müssen mindestens 1,20 x 1,20 Meter messen, um ausreichend Bewegungsraum und Wendefläche zu bieten. Als rollstuhlgerecht gelten Maße von 1,50 x 1,50 Metern.
  • Türen müssen mindestens 0,80 Meter beziehungsweise 0,90 Meter breit und 2,05 Meter hoch sein, die Türklinke muss in einer Höhe von 0,85 Metern angebracht sein. Außerdem ist Bewegungsfläche vor und hinter der Tür nötig.
  • Türen und Fenster müssen ohne großen Kraftaufwand zu öffnen und zu schließen sein.
  • Fenster in Aufenthaltsräumen müssen auf 0,60 Meter Höhe beginnen, Glastüren mit Sicherheitsmarkierungen auf Augenhöhe versehen sein.
  • Bodenbeläge müssen fest verlegt und rutschhemmend sein, außerdem nicht spiegelnd oder blendend. Eine kontrastierende Gestaltung erleichtert die Orientierung.
  • Licht, Farben, Kontrast und Beleuchtung müssen auf gute Sichtverhältnisse ausgelegt sein. Eine Lichtschaltung durch Bewegungsmelder mit ausreichend langen Leuchtintervallen ist nötig.
  • Bedienelemente müssen in 0,85 Metern Höhe und mit 0,5 Metern Abstand zu Raumecken und Begrenzungen installiert sein.
Barrierefrei wohnen Fenster
Fenster, Balkongeländer und Co. sollten in einer barrierefreien Wohnung so gestaltet sein, dass auch Rollstuhlfahrer freie Sicht nach draußen haben.

Besondere Anforderungen an Schlafzimmer, Bad und Co.

Neben diesen allgemeinen Vorgaben zu Lichtschaltern, Flurmaßen und Co. werden auch die Eigenschaften der verschiedenen Wohnräume geregelt. So gilt etwa für Wohn- und Schlafzimmer, Bad und Küche:

  • In Wohn- und Schlafräumen muss neben dem Bett und anderen Möbeln eine freie Bewegungsfläche von 1,20 Metern auf der einen und 0,90 Metern auf der anderen Seite gegeben sein, außerdem ein unterfahrbarer Fußbereich mit 0,30 Metern Höhe.
  • Herd, Spülmaschine, Kühlschrank und Co. sollten auch im Sitzen gut erreichbar sein, die Arbeitsfläche unterfahrbar und Oberschränke vertikal verschiebbar. Zudem muss eine helle Beleuchtung gegeben sein.
  • Der Waschtisch im Bad muss unterfahrbar sein und Armaturen sowie Temperaturregler gut greifbar. Das WC muss 0,70 Meter tief sowie 0,46 - 0,48 Meter hoch sein, zudem sollten Stützklappgriffe und Rückenlehne bei Bedarf montiert werden können.
  • Vorhandene Duschen müssen ebenerdig und mit rutschhemmenden Bodenbelägen ausgestattet sein, Dusch-Klappsitze und hochklappbare Stützgriffe müssen nachgerüstet werden können. Außerdem muss eine Badewanne nachträglich eingebaut werden können.

Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, halten sich oft besonders viel in ihrer Wohnung auf. Deshalb legt die Norm zusätzlich ein besonderes Augenmerk auf wohnungseigene Möglichkeiten, etwas Sonne zu tanken. Entsprechend müssen Balkone oder Terrassen schwellenlos erreichbar sein und eine Bewegungsfläche von mindestens 1,20 x 1,20 Metern bieten. Ein beweglicher Sonnenschutz sollte vorhanden sein. Brüstungen sollten so gestaltet werden, dass zumindest teilweise eine Durchsicht ab 0,60 Metern Höhe möglich ist.

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