- Barrierefreies Wohnen: Förderung für den Umbau
- Umzugsbeihilfe: Mit staatlicher Förderung in die barrierefreie Wohnung
Barrierefreies Wohnen: Förderung für den Umbau
Mit der Zeit können sich die Anforderungen an die eigenen vier Wände verändern. Wurden Wohnung oder Haus nicht von vornherein altersgerecht gebaut, lässt sich durch einen Umbau nachträglich noch ein barrierefreies Wohnen realisieren. Aber: Umbaumaßnahmen und Einbauten wie zum Beispiel Treppenlifte können schnell ins Geld gehen.
Diese Umbaumaßnahmen sind nachträglich unter anderem möglich:
- Vorhandene Duschen können gegen ebenerdige ausgetauscht werden, in vorhandene Badewannen lässt sich auch nachträglich noch eine Badewannentür einbauen, die den Ein- und Ausstieg erleichtert.
- Balkon- und Terrassentüren, Haustür und Innentüren können schwellenfrei gestaltet werden.
- Der Einbau einer barrierefreien Küchenzeile ermöglicht es auch in der Mobilität eingeschränkten Menschen, selbst zu kochen.
- Stufen am Hauseingang können durch eine Rampe ersetzt oder ergänzt werden, auch Handläufe an den Seiten helfen.
- Treppenlifte helfen, in Haus und Wohnung von einem Stockwerk ins andere zu gelangen.
Darüber hinaus sind noch die unterschiedlichsten anderen Umbauten möglich, die sich ganz an den Bedürfnissen der betroffenen Person orientieren. Bei Interesse sollten Sie sich daher vorab gründlich durch einen Fachbetrieb beraten lassen.
Förderung: Diese Möglichkeiten haben Sie
Wenn Sie sich den Traum vom barrierefreien Wohnen durch einen Umbau erfüllen möchten, greift Ihnen der Staat durch Förderung finanziell unter die Arme. Die einzelnen Bundesländer vergeben dafür sogenannte leistungsfreie Darlehen, also Zuschüsse zu Ihren Kosten. Allerdings unterscheiden sich Voraussetzungen und Höhe der Zuschüsse je nach Bundesland. Informationen erhalten Sie in der Regel bei Ihrem örtlichen Wohnungsamt oder den zuständigen Förderbanken.
Der barrierefreie Umbau wird infolge eines Betriebsunfalls oder einer Berufskrankheit nötig? Dann sind die gesetzliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft für die Förderung zuständig. Die gute Nachricht: In diesem Fall werden die Kosten für alle nötigen Umbauten in voller Höhe übernommen – und zwar unabhängig von Ihrem Einkommen oder vorhandenem Vermögen.
Stehen Sie noch im Berufsleben, haben Sie Anspruch auf sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das Integrationsamt übernimmt in diesem Fall die Förderung von Maßnahmen, die der Beschaffung, Ausstattung und dem Erhalt von behindertengerechtem Wohnraum dienen. Allerdings nur in angemessenem Umfang
und nur, wenn die Umbauten nötig sind, damit Sie ihren Arbeitsplatz behalten können. Dann wird entweder durch Zuschüsse oder verbilligte Darlehen unterstützt. Auch für Freiberufler und Selbstständige ist das Integrationsamt die richtige Anlaufstelle.
Haben Sie bereits mindestens 15 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt, ist die Rentenversicherung für die Förderung Ihrer Umbaumaßnahmen zuständig.
Sind Sie in eine Pflegestufe eingestuft, können Sie sich außerdem an die Pflegeversicherung wenden. Hier können Sie bis zu 4.000 Euro Zuschuss je baulicher Maßnahme erhalten. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann die Förderung je Maßnahme bis zu 16.000 Euro betragen.
Eine weitere Möglichkeit der Förderung bietet das Kreditinstitut für Wiederaufbau. Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite für altersgerechte Umbauten oder auch Investitionszuschüsse für barrierereduzierende Maßnahmen.
Anträge frühzeitig stellen
Über die verschiedenen Fördermöglichkeiten sollten Sie sich grundsätzlich informieren, bevor Sie eine Umbaumaßnahme in die Wege leiten. Denn: In der Regel müssen entsprechende Anträge vor dem Beginn der Arbeiten oder sogar vor der Erteilung des Auftrags gestellt und bewilligt werden.
Umzugsbeihilfe: Mit staatlicher Förderung in die barrierefreie Wohnung
Ein Umbau Ihres Heims ist nicht möglich oder gewünscht? Dann bleibt nur noch ein Umzug, um barrierefreies Wohnen zu ermöglichen. Auch hier müssen Sie mit erhöhten Kosten rechnen, die Sie durch staatliche Umzugsbeihilfe abmildern können. Wer bereits Grundsicherung bezieht, kann beim zuständigen Sozialamt einen entsprechenden Antrag stellen. Gleiches gilt für Empfänger von Arbeitslosengeld I und II (Bürgergeld).
Nachsendeauftrag für die Post
- Der Zeitraum für die Nachsendungen ist flexibel (6 oder 12 Monate).
- Einfach und schnell online abschließen.
Sofern Sie in einer Pflegestufe eingestuft sind, können Sie auch bei der Pflegeversicherung einen Antrag auf Umzugsbeihilfe stellen. Alternativ sind die verschiedenen Rehabilitationsträger wie Rentenversicherung, Jugendhilfe oder auch Agentur für Arbeit die richtige Anlaufstelle.
Weiterführende Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Umzug & Grundsicherung: Umzugsbeihilfe vom Sozialamt.