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Vermieterpfandrecht: Welche Gegenstände darf der Vermieter pfänden?

Vermieterpfandrecht: Welche Gegenstände darf der Vermieter pfänden
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 Wann entsteht das Vermieterpfandrecht?

Dieses Szenario möchte niemand erleben: Ein Mieter ist mit der Miete im Rückstand und erhält vom Vermieter die fristlose Kündigung. Damit nicht genug: Zugleich wird ihm mitgeteilt, dass er sein komplettes Inventar in der Wohnung lassen soll, da das Vermieterpfandrecht geltend gemacht werde. Andernfalls mache sich der säumige Mieter strafbar. Was fällt also unter das Vermieterpfandrecht? Darf der Vermieter so handeln?

Zunächst einmal: Ja – allerdings mit Einschränkungen. Tatsächlich ist in § 562 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) das Vermieterpfandrecht genau beschrieben. Demnach sind nicht nur säumige Mietzahlungen, sondern auch Schäden an der Wohnung ein zulässiger Grund, aus dem jemand sein Vermieterpfandrecht ausüben darf.

Es berechtigt den Vermieter allerdings nicht dazu, pauschal sämtliche Gegenstände an sich zu nehmen. Viele Dinge unterliegen dem sogenannten Pfändungsschutz, zum Beispiel Gegenstände, die für den täglichen Bedarf benötigt werden wie Betten oder Waschmaschine. Auch alles, was zur Berufsausübung benötigt wird, darf der Vermieter nicht pfänden.

Welche Gegenstände darf der Vermieter pfänden, welche nicht?

Das darf der Vermieter pfänden:

  • Gegenstände, die dem Mieter als Eigentum gehören.
  • Gegenstände, die der Mieter in die Mieträumlichkeiten eingebracht hat.

Das darf der Vermieter nicht pfänden:

  • Grundstücke oder Immobilien,
  • Dinge des täglichen Lebensbedarfs,
  • Autos oder andere Gegenstände, die sich außerhalb des Mietobjekts befinden.
  • Gegenstände des (Ehe-)Partners, wenn der nicht im Mietvertrag steht.
  • Gegenstände von Untermietern oder WG-Partnern, die nicht im Mietvertrag stehen.

Sicherheitsleistungen als Ausweg für den Mieter

Es gibt aber auch noch eine Alternative zum Pfandrecht: Die so genannte Sicherheitsleistung an den Vermieter. Laut BGB kann der Mieter jede einzelne Sache dadurch von dem Pfandrecht befreien, dass er in Höhe ihres Wertes Sicherheit leistet.

Als Sicherheitsleistungen gelten unter anderem

  • Geld,
  • Wertpapiere,
  • Hypotheken auf Grundstücke in Deutschland,
  • Bürgen.

Gut zu wissen: Auch eine bereits beim Vermieter hinterlegte Kaution zählt als Sicherheitsleistung.

Was heißt das genau? Besitzen Mieter etwa Wertpapiere, können Sie diese in Höhe der offenen Mietbeträge an den Vermieter übergeben. Werden die Mietschulden schließlich bezahlt, bekommt der Mieter seine Wertpapiere wieder zurück. Falls nicht, bleibt der Vermieter nicht auf den Schulden sitzen. Auf diesem Weg ist es auch möglich, einzelne Gegenstände, die der Vermieter pfänden möchte, freizukaufen. Falls Sie beispielsweise Ihr Notebook behalten möchten, das etwa 800 Euro wert ist, müssen Sie eine entsprechende Sicherheitsleistung beim Vermieter hinterlegen. Dadurch erlischt das Pfandrecht des Vermieters an diesem Gegenstand.

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