Gemeinsamer Mietvertrag für Wohnung und Stellplatz
Wenn Sie mit Ihrem Mietvertrag für die Wohnung gleichzeitig eine Garage oder einen Stellplatz anmieten, können Sie sich über besondere Rechte freuen: Der Stellplatz kann Ihnen ebenso schwer gekündigt werden wie die Wohnung. Dank des gemeinsamen Mietvertrags haben Sie für beide Mietobjekte die gleichen Sicherheiten. Selbst wenn Ihr Vermieter auf anderem Wege vielleicht mehr Miete für den Stellplatz bekommen könnte – einfach so rausschmeißen kann er Sie nicht.
Kündigung wegen Eigenbedarf ist nicht möglich
Auch wenn Ihr Vermieter den Stellplatz selbst nutzen will: Er kann keine separate Kündigung des Mietvertrags nur für den Stellplatz aussprechen. Wegen Eigenbedarf darf er nur beide Objekte zusammen kündigen, nicht den Stellplatz allein.
Die gleichen Kündigungsbedingungen gelten auch umgekehrt
Auf der anderen Seite binden Sie sich mit dem gemeinsamen Mietvertrag für Stellplatz und Wohnung aber auch als Mieter. Selbst wenn Sie irgendwann kein Auto mehr haben: Den Stellplatz können Sie nicht unabhängig von Ihrer Wohnung kündigen – eine solche Teilkündigung
ist unzulässig. Wenn Sie den Stellplatz nur vorübergehend brauchen, fahren Sie mit einem separaten Mietvertrag also besser.
Mieterhöhungen nicht ohne Weiteres möglich
Gerade in Sachen Mieterhöhung hat der gemeinsame Mietvertrag von Wohnung und Stellplatz Vorteile. Der Grund: Der Vermieter kann die Miete für den Stellplatz nicht separat erhöhen – eine Anhebung ist nur mit der Wohnungsmiete möglich.
Separater Mietvertrag für einen Stellplatz
Mehr Freiheiten, dafür weniger Sicherheiten: So lässt sich die Situation für Mieter zusammenfassen, die einen separaten Mietvertrag für eine Garage oder einen Stellplatz abschließen. Ihnen steht es frei, einen solchen Mietvertrag mit der üblichen Kündigungsfrist von drei Monaten zu beenden – ohne eine Angabe von Gründen. Alternativ kann auch eine kürzere Kündigungsfrist im Mietvertrag vereinbart werden. Die Kehrseite der Medaille: Die gleichen Rechte zur Kündigung hat Ihr Vermieter.
Vorlage für Stellplatz-Mietvertrag
Mieterhöhungen im Ermessen des Vermieters
Auch vor Mieterhöhungen sind Sie bei einem separaten Mietvertrag für Ihren Stellplatz nicht gefeit. Findet Ihr Vermieter, dass ihm der Stellplatz doch mehr Geld bringen sollte? Dann kann er eine Erhöhung der Miete durch eine Änderungskündigung erreichen. Das heißt: Er löst den Mietvertrag mit Ihnen fristgerecht auf und bietet Ihnen einen neuen an – der Sie dann natürlich mehr kostet. Die Erhöhung muss er dabei nicht einmal begründen. Auf der anderen Seite müssen Sie aber auch nicht unterschreiben und können sich stattdessen nach einem günstigeren Stellplatz umschauen.