- Darf ich während der Coronakrise umziehen?
- Umziehen trotz Kontaktbeschränkungen: Am besten mit professioneller Hilfe
- Renovieren während Corona: Das ist erlaubt
- Wie kann ich das Corona-Ansteckungsrisiko beim Umzug minimieren?
Darf ich während der Coronakrise umziehen?
Grundsätzlich sind Umzüge während der Coronakrise innerhalb von Deutschland nicht verboten. Voraussetzung ist, dass keine der umziehenden Personen unter Quarantäne steht. Sobald bei einem Mitglied des Haushalts Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 besteht, kann der Umzug nicht stattfinden.
Auch ohne Erkrankung oder Quarantäne sollten Sie aktuell nur umziehen, wenn es unbedingt erforderlich ist. Haben Sie beispielsweise Ihre alte Wohnung bereits gekündigt und müssen diese an den Nachmieter übergeben, kann der Wechsel meist nicht warten. In diesem Fall müssen Umziehende die durch die Kontaktbeschränkungen resultierenden Einschränkungen beachten.
Umziehen trotz Kontaktbeschränkungen: Am besten mit professioneller Hilfe
Wer in Zeiten des Coronavirus’ einen privaten Umzug plant, steht vor einer besonderen Herausforderung: Abhängig von den Kontaktbeschränkungen dürfen beispielsweise längst nicht alle in Frage kommenden privaten Umzugshelfer mit anpacken. Aktuell ist nur eine einzige Person rechtlich zulässig. Je nachdem, wo Sie sich befinden, kann eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit hinzukommen.
Ein Umzugsunternehmen können Sie hingegen ohne Weiteres beauftragen. Die Mitarbeiter der Firma müssen den vorgeschriebenen Mindestabstand einhalten und werden voraussichtlich einige weitere Hygienemaßnahmen ergreifen. Dazu gehört beispielsweise das regelmäßige Desinfizieren der Fahrzeuge und das Tragen von Schutzmasken. Wichtig: Aus hygienischen Gründen nehmen viele Umzugsunternehmen derzeit keine Umzugsmaterialien zurück, beispielsweise Kartons.
Davon abgesehen, gilt eine neue Regelung für Kommunen, in denen der Inzidenzwert, also die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern, bei über 200 liegt. Die Bewohner dieser Städte und Kreise dürfen sich nur in einem 15-Kilometer-Radius um ihren Wohnort bewegen. Ein Umzug sollte aber normalerweise als triftiger Grund gelten, diese Regel außer Kraft zu setzen. Fragen Sie aber sicherheitshalber bei der zuständigen Behörde nach.
Beschränkungen unterscheiden sich je nach Wohnort
Renovieren während Corona: Das ist erlaubt
Umziehen und Renovieren gehen meist Hand in Hand. Doch auch hier gelten während einer Pandemie besondere Regeln. Grundsätzlich ist es auch in Zeiten der Kontaktbeschränkungen erlaubt, die neue oder alte Bleibe zu renovieren. Hier können Sie also ohne Weiteres die Wände streichen oder das Parkett verlegen.
Auf viele Helfer aus anderen Haushalten müssen Sie allerdings, wie schon beim Umziehen, eher verzichten. Sie möchten selbst aktiv zu Spachtel, Farbrolle und Co. greifen? Der Materialeinkauf könnte während eines sogenannten harten Lockdowns schwierig werden. Denn dann sind Baumärkte und Fachhandelsgeschäfte geschlossen. Sie können sich die Utensilien allerdings in vielen Fällen per Post nach Hause liefern lassen.
Wie kann ich das Corona-Ansteckungsrisiko beim Umzug minimieren?
Um sich selbst sowie alle beteiligten Helfer vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu schützen, sollten Sie auch während des Umzugs auf die empfohlenen Hygieneregeln achten. Darunter fallen zum Beispiel:
- Abstand halten
- Richtiges Husten und Niesen
- Keine Begrüßung der Umzugshelfer per Hand
- Regelmäßiges und gründliches Händewaschen
- Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, vor allem in geschlossenen Räumen
- Gute Belüftung der Räumlichkeiten, beispielsweise durch mehrere geöffnete Fenster
Idealerweise können sich auch die Umzugshelfer und die Mitarbeiter eines Umzugsunternehmens bei Ihnen die Hände waschen.

Selbst bei der Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen lässt sich ein Ansteckungsrisiko nicht ganz minimieren. Daher sollte ein Umzug während der Coronakrise wirklich nur stattfinden, wenn er sich nicht weiter verschieben lässt.