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Betriebskostenabrechnung: Das ist wichtig für Mieter

Betriebskostenabrechnung: das ist wichtig für Mieter
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Mitunter ist gar nicht der gestiegene Verbrauch schuld an einer hohen Rechnung. Der Deutsche Mieterbund geht davon aus, dass etwa jede zweite Betriebskostenabrechnung fehlerhaft ist.

Was sind eigentlich Betriebskosten?

Neben der Kaltmiete zahlen Sie als Mieter jeden Monat einen festgelegten Betrag für Neben- oder Betriebskosten. Das sind Posten, die dem Eigentümer regelmäßig anfallen, um das Gebäude zu betreiben. Dazu zählen zum Beispiel die Grundsteuer, Entwässerungs- und Kanalgebühren, Gartenpflege, Gebäudeversicherung und auch die Heizkosten. Einmalige oder in unvorhersehbaren Abständen anfallende Kosten sind keine Betriebskosten.

Ob die Betriebskostenabrechnung wirksam ist oder nicht, hängt häufig schon an den Formalien.

Diese Punkte sollten Sie prüfen:

Fristen eingehalten? Der Abrechnungszeitraum erstreckt sich über zwölf Monate. Nach Ende des Abrechnungszeitraums hat der Vermieter weitere zwölf Monate Zeit, Ihnen die Abrechnung zukommen zu lassen. Dauert es länger, darf er keine Nachforderungen mehr stellen. Wichtig: Sollte sich aus Ihren Abschlägen ein Guthaben ergeben, steht Ihnen dieses trotzdem zu.

Genaue Aufschlüsselung? Einzelne Posten müssen benannt und die Berechnung nachvollziehbar erklärt sein. Geht aus der Betriebskostenabrechnung nicht hervor, wofür genau Sie zahlen, haben Sie das Recht, die entsprechenden Belege einzusehen. Verweigert Ihr Vermieter die Einsicht, müssen Sie nicht zahlen.

Ist der Verteilerschlüssel klar? Neben den einzelnen Posten muss auch klar sein, wie die Anteile der einzelnen Mieter berechnet werden. Ob sich der Vermieter nach der Wohnungsgröße oder der Anzahl der Personen richtet, geht in der Regel aus dem Mietvertrag hervor.

 

Häufige Fehler in Betriebskostenabrechnungen

Der Deutsche Mieterbund nennt auf seiner Website häufige Fehler, auf die Sie als Mieter in der Betriebskostenabrechnung besonders achten sollten.

• Reparaturen und Verwaltungskosten sind Sache des Vermieters. Egal, was im Mietvertrag steht: Als Mieter müssen Sie nicht für Posten wie Porto, Bankgebühren oder Reparaturen aufkommen. Wartungen fallen zwar unter Betriebskosten, werden in diesem Zuge aber Reparaturen durchgeführt, muss der Vermieter diese übernehmen.
• Auch wenn der Hausmeister Reparaturen durchführt, dürfen diese nicht auf Kosten der Mieter gehen. Ebenso wenig müssen Sie dafür zahlen, wenn der Hausmeister Verwaltungsaufgaben übernimmt, etwa Briefe überbringt oder Wohnungbesichtigungen durchführt. Zu den Hausmeistertätigkeiten, die über die Betriebskosten abgerechnet werden dürfen, zählen zum Beispiel die Reinigung des Treppenhauses, das Rausstellen der Mülltonnen oder die Gartenpflege.
• Gebäude- und Haftpflichtversicherung können über die Betriebskosten abgerechnet werden. Anders sieht es bei anderen Versicherungen des Vermieters aus. Für seinen Rechtsschutz oder die Mietverlustversicherung müssen Sie nicht aufkommen.
• Gleiches Recht für alle: Alle Wohnungen müssen in die Abrechnung einbezogen werden. Das gilt auch, wenn der Vermieter selbst oder der Hausmeister mit im Haus wohnt.

Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung einlegen

Haben Sie tatsächlich einen Fehler gefunden, können Sie innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt gegen die Betriebskostenabrechnung Widerspruch einlegen. In der Regel haben Sie nur 30 Tage Zeit, um die Rechnung zu begleichen. Teilen Sie Ihrem Vermieter zügig mit, dass Sie nur unter Vorbehalt zahlen oder entrichten nur einen Teilbetrag, den Sie für berechtigt halten.

 

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