- Wie kann ich in die Schweiz auswandern? Aufenthalt und Visum
- Wie viel Steuern muss ich zahlen in der Schweiz?
- Wie bekommen ich eine Wohnung in der Schweiz?
- Was muss ich in der Schweiz bei Auto und Verkehr beachten?
- Was ist in der Schweiz ganz anders als in Deutschland?
Wie kann ich in die Schweiz auswandern? Aufenthalt und Visum
Die Schweiz liegt zwar mitten in Europa, aber ganz so frei ein- und ausreisen wie anderswo kann man in der Schweiz nicht – denn sie ist kein EU-Mitglied. Wer also länger bleiben, dort arbeiten oder in die Schweiz auswandern will, muss den Weg aufs Amt des jeweiligen Kantons machen.
Hier kommen kurz und knackig die Fakten für Auswanderungswillige mit deutschem Pass:
- Unter 90 Tagen Aufenthalt: Sie brauchen kein Visum. Achtung: Die 90 Tage beziehen sich immer auf die letzten 180 Tage und müssen nicht am Stück sein.
- Über 90 Tagen Aufenthalt: Sie müssen beim zuständigen Migrationsamt einen Aufenthaltstitel beantragen.
- Anmeldung in der Schweiz: Wenn Sie länger als 90 Tage bleiben wollen, müssen Sie sich in Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden und dort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wann? Spätestens 14 Tage nach der Einreise und auf jeden Fall vor dem ersten Arbeitstag in der Schweiz.
- Finanzen: Wenn Sie in die Schweiz auswandern wollen, müssen Sie nachweisen, dass Sie für Ihren Lebensunterhalt sorgen können – entweder mit einem Arbeitsvertrag oder durch ausreichendes Vermögen. Wer in der Schweiz arbeiten will, braucht eine Arbeitserlaubnis. Mehr dazu weiter unten.
Auf alle, die in die Schweiz auswandern wollen, wartet also eine Menge Papierkram. Damit Sie dabei nichts vergessen, gibt’s hier ein paar nützliche Helfer:
- Checkliste für den Umzug in die Schweiz
- Nachsendeauftrag, damit Ihre Post ins Ausland hinterherkommt
- Umzugsmitteilung, damit Verlage, Banken und Co., bei denen Sie Kunde sind, Ihre Adresse aktualisieren können.
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Abschließen des Nachsendeauftrags die
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Vorteile.
Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz: B, C, G, L
Bei der Anmeldung in der Wohngemeinde gibt es für deutsche Auswanderer dann i. d. R. eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung:
- Bewilligung B (Aufenthaltsbewilligung): Bewilligung mit Arbeitserlaubnis. Die gibt es bei Vorlage eines Arbeitsvertrags, der 12 Monate oder länger dauert. Sie ist 5 Jahre gültig.
- Bewilligung C (Niederlassungsbewilligung): Diese zeitlich unbeschränkte Bewilligung gibt es für Auswanderer, die sich schon 5 Jahre regulär und ununterbrochen in der Schweiz aufhalten.
- Bewilligung G (Grenzgängerbewilligung): Bewilligung für alle mit Arbeitserlaubnis in der Schweiz, aber Wohnsitz auf der anderen Seite der Grenze. Wer eine Bewilligung G hat, muss mindestens einmal pro Woche ins heimische Ausland zurück.
- Bewilligung L (Kurzaufenthaltsbewilligung): Bewilligung für eine befristete Zeit (i. d. R. weniger als ein Jahr).
Wer mit seiner Familie in die Schweiz auswandern will, muss einen Antrag auf Familiennachzug stellen. Das ist i. d. R. unproblematisch.
Wie viel Steuern muss ich zahlen in der Schweiz?
In der Schweiz sind die Steuern deutlich niedriger als in Deutschland und die Durchschnittseinkommen entsprechend höher. Sogar Hilfsarbeiter verdienen ca. 4.300 bis 6.300 Schweizer Franken (CHF) im Monat. Bei Akademikern sind es sogar über 8.000 Franken. Das hat die Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2016 ergeben.
Was erstmal so viel klingt, relativiert sich allerdings recht schnell, denn auch die Lebenshaltungskosten sind viel höher als in Deutschland. Ob sich das Auswandern in die Schweiz finanziell lohnt, sollten Sie also gut durchrechnen.
Wie viel Sie mit Ihrem Job in der Schweiz verdienen können? Das ist wie überall Verhandlungssache. Aber die Schweizerische Eidgenossenschaft stellt einen Online-Lohnrechner zur Verfügung, der bei der Einschätzung hilft.
Insgesamt ist die Jobsituation in der Schweiz gut. Fast alle Branchen wachsen, nur im Handel und Kreditwesen geht es abwärts (Stand November 2018). In einigen Fachbereichen tun sich Schweizer Unternehmen derzeit schwer, Arbeitskräfte zu finden – das kann eine Chance für Auswanderer sein:
- weiterverarbeitende Industrie (sekundärer Sektor)
- Fertigungsindustrie
- Uhrenindustrie
- Maschinenbau
Wichtig: Schweizer Unternehmen dürfen nur dann ausländische Arbeitskräfte einstellen, wenn sie nachweisen können, dass sie keinen Schweizer gefunden haben, der den Job machen kann oder will.
Kündigungsfristen
Etwas worauf sich Deutsche beim Auswandern in die Schweiz unbedingt einstellen sollten: Ein Kündigungsschutz wie in Deutschland existiert in der Schweiz nicht. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, kann jeder Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit gekündigt werden.
- Während der Probezeit ist eine Kündigung innerhalb von 7 Tagen möglich.
- Als Probezeit gelten je nach Vereinbarung die ersten 1 bis 3 Monate eines Arbeitsverhältnisses.
- Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis im 1. Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, ab dem 2. Dienstjahr mit einer Frist von 2 Monaten jeweils zum Ende eines Monats gekündigt werden.
Arbeitszeit und Urlaub
Der Arbeitsalltag in der Schweiz sieht ein bisschen anders aus als in Deutschland. Daran sollten Sie denken, bevor Sie auswandern:
- Die durchschnittliche Arbeitszeit in der Schweiz liegt laut einer Erhebung von 2017 bei etwas mehr als 41 Stunden pro Woche.
- Die maximale Arbeitszeit liegt bei 45 Stunden pro Woche für Angestellte mit typischen Schreibtischjobs, Industriearbeiter und technisches Personal. Alle anderen müssen bis zu 50 Stunden pro Woche ran.
- Der Urlaubsanspruch in der Schweiz richtet sich nach dem Alter: Alle unter 20 bekommen mindestens 5 Wochen pro Jahr frei. Alle über 20 mindestens 4 Wochen. Mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub gibt es selten.
Steuern für Arbeitnehmer
Einkommensteuern sind von Ort zu Ort verschieden. Der Grund: Sowohl der Bund (Bundessteuer) als auch die Kantone und Gemeinden (Staats- und Gemeindesteuern) verlangen Abgaben.
Bei ausländischen Arbeitnehmern, die keine Niederlassungsbewilligung C haben, werden die Steuern direkt vom Lohn abgezogen, mit der sogenannten Quellensteuer. Die Steuerschuld ist damit normalerweise abgegolten.
Wer mehr als 120.000 Franken im Jahr verdient, muss wie die Schweizer eine Steuererklärung machen. Nur der Kanton Genf zieht die Grenze bei jährlich 500.000 Franken.
Mit dem Quellensteuer-Rechner können Sie direkt online Ihren jeweiligen Steuersatz ganz einfach ausrechnen und die Kantone landesweit vergleichen – wenn Sie noch nicht wissen, in welchen Teil der Schweiz Sie gern auswandern würden, kann das bei der Entscheidung helfen. Üblicherweise wird jährlich etwa ein Monatslohn an Steuern fällig.
Abzüge für Sozialversicherungen
Von Ihrem Bruttolohn (zuzüglich Kinder-/Familienzulagen) zieht der Arbeitgeber die Hälfte der folgenden Sozialversicherungsbeiträge ab:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Erwerbsersatzordnung (EO)
- Arbeitslosenversicherung
- Versicherung für Nichtberufsunfälle
- Krankentagegeldversicherung
- Pensionskasse
Insgesamt machen diese Abzüge etwa 10% Ihres Gehalts aus.
Krankenversicherung
Wer in die Schweiz auswandern will, muss sich um seine Krankenversicherung selber kümmern. Der Arbeitgeber hat damit nichts zu tun.
In der Schweiz gibt es eine verpflichtende Grundversicherung für alle. Die Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben, bei allen Kassen gleich und decken alles ab, was medizinisch notwendig ist – abgesehen von Zahnarztkosten. Zusatzversicherungen (ambulante Zusatzversicherungen und/oder Spitalzusatzversicherungen) sind freiwillig.
Nach der Einreise in die Schweiz und der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle haben Sie 3 Monate Zeit, um bei einer Krankenkasse eine Krankenversicherung abzuschließen. Bei einer Anmeldung innerhalb dieser Frist sind Sie rückwirkend ab Datum der Einreise versichert.
Die Versicherungsbeiträge …
- … müssen rückwirkend zum Ummeldedatum bezahlt werden. Auch für angefangene Monate wird die gesamte Monatsprämie fällig.
- … sind unabhängig vom Gehalt.
- … sind abhängig von Wohnort, Alter des Versicherten und von der gewählten Krankenkasse.
- … übernimmt bei sehr niedrigem Einkommen ggf. teilweise die Wohngemeinde.
- … werden pro Kopf berechnet und nach Erwachsenen und Kindern unterschieden.
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet die Krankenkassen zur Aufnahme jedes Antragstellers, unabhängig von dessen Alter und Gesundheitszustand. Jede Person kann sich somit frei bei der Krankenkasse ihrer Wahl versichern.
Die Versicherten müssen einen Teil ihrer Gesundheitskosten selbst bezahlen. Diese Kostenbeteiligung wird Franchise genannt und individuell mit der Krankenkasse vereinbart. Die Krankenkasse zahlt lediglich die Kosten, die über das vereinbarte Limit hinausgehen. Wer also z. B. eine Franchise von 500 Franken vereinbart und im Laufe eines Jahres 800 Franken Gesundheitskosten verursacht, erhält von seiner Versicherung 300 Franken.
Wie bekommen ich eine Wohnung in der Schweiz?
Die Wohnungssuche ist v. a. in den größeren Schweizer Städten eine Herausforderung – vor allem, wenn man aus der Ferne suchen muss. WG-Zimmer sind meist schneller zu finden als Wohnungen und können vor allem Singles als Übergangslösung dienen.
Wie auch in Deutschland gilt: Wer bei der Wohnungsbesichtigung einen guten Eindruck hinterlässt, hat bessere Chancen. Gerade als Auswanderer sollten Sie folgende Dokumente unbedingt als Kopie dabei haben:
- Ausländerausweis (Aufenthaltsbewilligung)
- gültiger Ausweis
- Betreibungsauskunft: Dieses Dokument kann man mit der SCHUFA-Verbraucherauskunft in Deutschland vergleichen. Lassen Sie sich eine Auskunft von der SCHUFA erstellen.
- Kontaktdaten des vorherigen Vermieters
- Arbeitsvertrag: Der Vermieter interessiert sich vor allem für die Dauer Ihrer Anstellung und Ihr Gehalt. Die Mietkosten sollten nicht höher als ein Drittel Ihres Bruttogehalts sein.
Tipp: Fragen Sie Ihren zukünftigen Arbeitgeber, ob Mitarbeiter von freiwerdenden Wohnungen wissen oder ob die Firma Wohnungen für Mitarbeiter anbietet.
Der Umzug ist beschlossene Sache, eine Wohnung gefunden und auch der alte Hausstand soll mit in die Schweiz auswandern? Dann muss Ihr Hab und Gut durch den Zoll. Das gilt für Bett und Herd genauso wie für Ihr Auto. Dabei ist wichtig:
- Sie müssen bei der Einfuhr eine Liste aller Gegenstände vorlegen, d. h. beim Packen müssen Sie alles katalogisieren.
- Die eingeführten Gegenstände müssen mindestens 6 Monate von Ihnen persönlich gebraucht worden sein und nach der Einfuhr weiterhin von Ihnen benutzt werden.
- Der Umzug in die Schweiz muss spätestens 18 Monate nach Ihrer Anmeldung in der Schweiz passieren.
- Sie müssen den Wohnsitzwechsel nachweisen – mit einem Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder einer Abmeldebestätigung aus Deutschland.
- Achten Sie unbedingt auf die Öffnungszeiten der Zollstellen an der Grenze. Sonst stehen Sie da mit dem beladenen Umzugs-Lkw und kommen nicht weiter.
Wenn Ihre Haustiere mit Ihnen in die Schweiz auswandern, sollten Sie vorher das Veterinäramt kontaktieren. - Denken Sie auch an Vorschriften für Gegenstände, die eventuell problematisch werden könnten – z. B. exotische Pflanzen.
Was muss ich in der Schweiz bei Auto und Verkehr beachten?
Wenn Sie Ihr Auto beim Auswandern in die Schweiz mitnehmen, müssen Sie es beim Zoll anmelden und ggf. verzollen.
Mit Ihrem deutschen Führerschein können Sie nicht beliebig auf Schweizer Straßen unterwegs sein:
- Beim Umzug in die Schweiz ist Ihr ausländischer Führerschein ab Einreisedatum maximal 12 Monate gültig.
- Wenn Sie berufsbedingt ein in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug fahren wollen, müssen Sie bereits vor der ersten Fahrt einen Schweizer Führerschein besitzen.
Da die Umtauschformalitäten einige Zeit dauern können, sollten Sie sich möglichst schnell ummelden. Wenn Sie sich zu viel Zeit lassen, wird es unnötig teuer und aufwendig: Nach 12 Monaten müssen Sie eventuell eine Bestätigung der Fahrpraxis vorlegen oder eine kurze Kontrollfahrt absolvieren. Das kann bis zu 150 Franken kosten.
Auf der Website des Straßenverkehrsamts Ihres Wohnkantons finden Sie das Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerscheins
. Die Adresse Ihres kantonalen Straßenverkehrsamts finden Sie auf der Seite der Vereinigung der Straßenverkehrsämter (asa). Das Formular enthält einen Sehtest, der von einem Optiker oder einem Augenarzt durchgeführt werden muss. Bei höheren Kategorien (Fahrzeuge von mehr als 3.500 kg) muss man sich zudem einer medizinischen Untersuchung unterziehen.
Diese Dokumente müssen Sie dabei haben, wenn Sie nach dem Auswandern einen Schweizer Führerschein haben wollen:
- ausgefüllte Formular mit einem farbigen Passfoto
- gültiger Führerschein
- Ihren Ausländerausweis oder Ihre Schweizer Identitätskarte im Original
Sie gehen persönlich zum kantonalen Straßenverkehrsamt oder zur Einwohnerkontrolle. Von dort werden die Dokumente dann ans Straßenverkehrsamt weitergeleitet.
Sie erhalten den Schweizer Führerschein nach Bearbeitung Ihres Antrags per Post. Die Kosten für das Umschreiben sind je nach Kanton verschieden; rechnen Sie mit etwa 80 bis 100 Franken.
Was ist in der Schweiz ganz anders als in Deutschland?
Es gibt große Mentalitätsunterschiede zwischen Deutschland und der Schweiz. Wer sich nicht darauf vorbereitet, stößt schnell auf Ablehnung. Es ist wichtig, dass Sie sich intensiv mit dem Land und den Menschen auseinandersetzen, bevor Sie ernsthaft daran denken, in die Schweiz auszuwandern. Hier kommen ein paar Anregungen, die Ihnen bei der Entscheidung helfen und später den Start in der neuen Heimat erleichtern können.
Die Schweiz in Zahlen
- In der Schweiz leben rund 8,5 Mio. Menschen. Davon sind etwa 25% Zugezogene, 315.000 davon Deutsche.
- Rund 65% der Menschen sprechen Deutsch, 23% Französisch, 8% Italienisch und 0,5% Rätoromanisch.
- Landeswährung ist der Schweizer Franken (CHF) = ca. 0,88 Euro (Januar 2019)
Die Schweiz lebt Föderalismus auf kleinstem Raum: Die Untergliederung der Eidgenossenschaft in 26 Kantone nicht nur politischer Natur, sondern immer auch Ausdruck unterschiedlicher Kulturen und Mentalitäten.
In der Schweiz bestimmen die direkte Demokratie und der ausgeprägte Föderalismus die Politik: Die Beteiligung des Volks an politischen Entscheidungsprozessen führt zu einer starken Verbundenheit der Bürger mit ihrer Gemeinde, ihrem Kanton und der ganzen Schweiz.
Kommunikation ist die größte Herausforderung für deutsche Auswanderer in der Schweiz – trotz der gemeinsamen Sprache in den deutschsprachigen Landesteilen. Die Schweizer gehen überaus freundlich miteinander um, und zwar auch dann, wenn es zu einem Konflikt kommt. Probleme und Schwierigkeiten werden selten offen angesprochen, sondern meist sehr subtil "zwischen den Zeilen" ausgetragen. Man kann sich deshalb nicht darauf verlassen, dass Arbeitskollegen, Nachbarn oder andere Mitmenschen sich zu Wort melden, wenn sie ein Problem haben. Die Schweizer Freundlichkeit wird darum von vielen Deutschen in der Schweiz als unheimliche Mauer empfunden, hinter der sich alles Mögliche verbergen kann. Umgekehrt empfinden Schweizer die unverblümte deutsche Art, Konflikte anzusprechen, oft als unangemessen, herrisch und arrogant.
Versuchen Sie sich in einer ersten Zeit etwas zurückzunehmen und zu beobachten, wie Schweizer miteinander umgehen. Machen Sie sich bewusst, welche Unterschiede bestehen, und Sie werden feststellen, dass es gar nicht so schwierig ist, sich in der Schweiz einzuleben.