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Kampfhunde halten: Wichtiges zu Hunderassen und Steuern

Kampfhund halten: Rasselisten und Steuern
iStock.com/Bigandt_Photography 2018

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Was ist ein Kampfhund?

Als Kampfhunde werden Hunde bezeichnet, die zu Kampfzwecken gezüchtet und trainiert werden.

Warum sind Kampfhunde gefährlich?

Kampfhunde zeichnen sich durch eine gesteigerte Aggressivität und hohe Muskel- und Beißkraft aus. Sie attackieren andere Tiere und auch Menschen häufiger und können ihnen schwere Verletzungen zufügen.

Welche Hunderassen sind Kampfhunde?

Jedes Bundesland legt selbst fest, welche Hunde als potenziell gefährlich eingestuft werden. Auf den meisten Listen finden sich jedoch:

  • Bullterrier
  • Bullmastiff
  • Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Dogo Argentino
  • Mastiff
  • Cane Corso
Welche Kampfhunde sind in Deutschland verboten?

Es gibt keine bundesweite Rasseliste, in denen einheitlich alle verbotenen Kampfhunde gelistet sind. Die Zuordnung variiert von Bundesland zu Bundesland. Deutschlandweit verboten sind jedoch:

  • Bullterrier
  • American Pitbull Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • American Staffordshire-Terrier

 

Schritt 1: Rasselisten checken

Klar, bei Hunden wie American Pitbulls ist es logisch, dass sie als Kampfhunde gelistet werden – oder? Naja, eigentlich nicht. Es gibt keine allgemein verbindliche Liste von Kampfhunden in Deutschland. Welche Hunderassen als Kampfhund gelistet werden, variiert von Bundesland zu Bundesland.

In diesen drei Bundesländern gibt es noch nicht mal eine Rasseliste:

  • Niedersachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Hier wird individuell durch einen Wesenstest ermittelt, ob ein Hund gefährlich ist oder nicht – die Rasse ist dabei egal. Für alle anderen Bundesländer gibt es allerdings eine Einteilung, die verschiedene Auflagen mit der Haltung von Kampfhunden verbindet.

Ob das Bundesland, in dem Sie wohnen, eine Rasseliste mit Kampfhunden führt und welche Auflagen mit der Haltung einhergehen, erfragen Sie am besten bei einer örtlichen Polizeibehörde. Dort informieren Sie die Beamten auch gleich, ob ein solcher Hund überhaupt gehalten werden darf und welche Nachweise Sie ggf. vorlegen müssen.

Schritt 2: Sachkundenachweis oder Wesenstest einholen

Die Rasseliste in jedem Bundesland legt fest, welcher Kategorie der jeweilige Hund angehört. Es wird bestimmt, ob er generell als gefährlich gilt, oder nur von einer Vermutung auszugehen ist. Damit hängt dann auch zusammen, ob Sie vor der Anschaffung des Tiers einen sogenannten Sachkundenachweis für gefährliche Hunde erbringen oder mit dem Hund einen Wesenstest absolvieren müssen.

Manche Städte gehen sogar noch einen Schritt weiter: Das Ordnungsamt muss Ihnen die Haltung eines gefährlichen Hundes überhaupt erst mal erlauben. Dann müssen Sie z. B. ein Führungszeugnis vorlegen und begründen, warum es für Sie wichtig ist, ausgerechnet eine Hunderasse zu halten, die als Kampfhund gilt.

 

Der Sachkundenachweis

Der Sachkundenachweis soll beweisen, dass Sie sich vor der Anschaffung eines Listenhundes entsprechend über dessen Bedürfnisse, Verhaltensweisen und eine korrekte Erziehung bzw. Haltung informiert haben. Sie können sich für diesen Test bei behördlich anerkannten Hundeschulen, Tierärzten oder beim Veterinäramt anmelden.

Die offiziellen Prüfungsstellen bieten Ihnen Informationshefte, Online-Kurse und Erklärvideos. Anschließend wird ein Prüfungstermin vereinbart. Bestehen Sie den Test, erhalten Sie ein Zertifikat, das sie beim Ordnungsamt vorlegen.

Kampfhund-Rassen wurden früher speziell für Hundekämpfe herangezüchtet. Daher sind sie oft bullig, muskulös und haben kräftige Kiefer. Deswegen sind sie aber nicht von Natur aus aggressiv. Mit der richtigen Erziehung kann auch aus einem Pitbull oder Rottweiler ein toller Familienhund werden. Das erfordert allerdings Zeit, Beschäftigung und Fürsorge.

Der Wesenstest

Anders als der Sachkundenachweis wird der Wesenstest zusammen mit dem Hund durchgeführt. Dazu gehen Sie mit dem Tier zu einem behördlich anerkannten Tierarzt oder zum Veterinäramt. Hier wird der Hund verschiedenen Untersuchungen und Tests unterzogen, die feststellen, ob er grundsätzlich einen aggressiven Charakter hat oder sanftmütig ist.

Der Wesenstest ist nicht in jedem Bundesland verpflichtend, er ist aber dennoch sehr vorteilhaft für Sie. Ein bestandener Wesenstest wirkt sich nämlich auf die Kampfhundesteuer aus – hat Ihr Hund einen bewiesen freundlichen Charakter, müssen Sie weniger zahlen.

Training Sachkundenachweis für gefährliche Hunde
Wie Sie richtig mit einem Kampfhund umgehen und ihn gezielt trainieren, lernen Sie mit Übungen für den Sachkundenachweis.

Schritt 3: Listenhund anmelden

Haben Sie den Sachkundenachweis und den Wesenstest erbracht, dürfen Sie Ihren Vierbeiner endlich mit nach Hause nehmen. Es steht aber noch ein weiterer Gang an: zum Ordnungsamt. Sie müssen den Hund dort nämlich offiziell registrieren lassen. Das geht problemlos bei einem Termin per Formular. Manche Gemeinden wollen den Hund bei diesem Termin auch sehen. Dann wird er von den Beamten in eine Kartei aufgenommen.

Erkundigen Sie sich, ob Sie für die Anmeldung zur Hundesteuer noch mal zur Stadtkasse müssen oder ob das Ordnungsamt das übernimmt.

Tipp: Es lohnt sich, bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt auf die Homepage zu schauen. Oft können Sie wichtige Formulare dort schon downloaden und zu Hause ausfüllen. So sparen Sie sich auf dem Amt viel Zeit.

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Schritt 4: Hundesteuer für Kampfhunde beachten

Wie viele Steuern Sie für einen Kampfhund zahlen müssen, hängt von Ihrer Gemeinde oder Stadt ab. Hundesteuern werden in Deutschland nämlich nicht vom Bund oder den Ländern erhoben, sondern von den einzelnen Kommunen. Und die dürfen verschiedene Hunderassen auch mit verschiedenen Steuern belegen.
Die Kampfhundesteuer beträgt je nach Stadt deftige 600 bis 900 Euro pro Jahr. Die Städte rechtfertigen ihre hohe Steuer für Hunderassen, die als Kampfhund gelten, mit deren grundsätzlicher Gefährlichkeit. In einigen Städten, wie z. B. Hamburg, sind Halter auch verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Diese hohen Steuersätze können aber auch auf die normale Besteuerung (zwischen 60 und 100 Euro, je nach Kommune) gesenkt werden. Wie? Mit einem Wesenstest. Sofern Ihr Vierbeiner unter Beweis stellt, dass er keine Gefahr für andere Tiere oder Menschen ist, wird er wie jeder andere Hund besteuert. Erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt, ob und wie Sie die Steuer für Ihren Kampfhund senken können. Sie sparen sich unter Umständen eine Menge Geld.

 

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