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Wasser anmelden nach dem Umzug

Wasser anmelden nach dem Umzug
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Wasser anmelden: Mieter oder Eigentümer?

Ob Sie in Ihrem neuen Heim Wasser anmelden müssen, hängt in der Regel davon ab, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.

Für Mietobjekte gilt zumeist: Die Wasser-Anmeldung ist Vermietersache. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten, kümmert sich im Regelfall der Vermieter um die Anmeldung des Wassers. Die Wasserkosten sind dann in den Nebenkosten enthalten. Genaue Informationen zur Abrechnung finden Sie in Ihrem Mietvertrag.

Ausnahme: Ist das Wasser nicht in den Nebenkosten enthalten, müssen Sie auch als Mieter Wasser anmelden.

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Als Eigentümer müssen Sie sich im Regelfall selbst um die Anmeldung des Wassers kümmern. Es sei denn, es handelt es sich um einen Neubau, und der Installateur übernimmt die Kommunikation für Sie.

Anmeldung beim Versorger: Ganz leicht online erledigt

Müssen Sie nach dem Umzug selbst Wasser anmelden, wenden Sie sich an die Stadtwerke der jeweiligen Kommune. Die Wasserversorgung ist in Deutschland nicht privatisiert.

  • Die Wasser-Anmeldung beim Versorger ist in den meisten Städten schnell und einfach online erledigt.
  • Je nach Anbieter können Sie das passende Formular auch ausdrucken und per Post einschicken.
  • Alternativ besteht bei vielen Versorgern die Möglichkeit, Wasser persönlich im Kundencenter anzumelden.

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  • Einfach und bequem in nur 2 Minuten online anmelden
  • Wichtig: Wir geben Ihre neue Adresse nur an solche Unternehmen weiter, bei denen Sie als Vertragspartner oder Interessent geführt werden und die deshalb Ihre alte Anschrift bereits kennen.
PS: Sie wollen es ganz genau wissen? Weitere Infos zum Service finden Sie bei uns. Zur Umzugsmitteilung!

Übrigens: Möchten Sie bei Ihrem bisherigen Wasserversorger Kunde bleiben, kommt für Sie eventuell auch eine Ummeldung infrage. Im Kundenportal der meisten Anbieter können Sie mit nur wenigen Klicks Ihren Umzug melden.

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