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Rückwirkend von der GEZ befreien: So geht’s

Rückwirkend von GEZ befreien
iStock/elenaleonova 2018

Rückwirkende GEZ-Befreiung beantragen: Wer ist berechtigt?

Jeder Haushalt in Deutschland ist verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, unabhängig davon, wie viele Fernseher, Radios oder internetfähige Geräte im Haushalt vorhanden sind. 

Hinweis: Der Rundfunkbeitrag wird häufig umgangssprachlich von vielen Menschen noch als „GEZ-Beitrag“ oder „GEZ-Gebühr“ bezeichnet. Deshalb verwenden wir beide Begriffe synonym.

Wer eine der folgenden staatlichen Leistungen bezieht, kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag – auch rückwirkend – beantragen:

  • Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)
  • Grundsicherung im Alter
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Erwerbsminderungsrente
  • BAföG
  • Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Auch für Studierende, Auszubildende, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit einer Behinderung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragt werden.

 

Wie funktioniert die rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag?

1. Nachweise und Belege sammeln

Für die rückwirkende GEZ-Befreiung benötigen Sie alle Bescheide und Nachweise aus den letzten drei Jahren, die Ihren Anspruch belegen – beispielsweise Bewilligungsbescheide zu Bürgergeld, BAföG oder Grundsicherung. Achten Sie darauf, dass der Bewilligungszeitraum deutlich sichtbar ist.

Fehlen Ihnen Bescheide, können diese in der Regel bei der zuständigen Behörde erneut angefordert werden. Kopien der Unterlagen reichen aus – die Originale sollten Sie behalten.

Die berechtige Frage: Welche Nachweise brauche ich für die rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag? Die Antwort: Für jeden Befreiungsgrund wird ein entsprechender amtlicher Nachweis benötigt. Eine vollständige Liste stellt der Beitragsservice online zur Verfügung.

 

2. Antragstellung – am besten online

Die schnellste Methode ist der Online-Antrag für die rückwirkende Befreiung über die Website des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Online-Anträge werden laut Beitragsservice besonders schnell und unkompliziert bearbeitet.

Sie können dort Ihr Anliegen erfassen, das Formular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den Nachweisen per Post einschicken.

Alternativ ist ein formloses Schreiben ausreichend, z. B.:

[Absender]

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln

Antrag auf rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Beitragsnummer:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag ab dem [Datum]. Den Nachweis des Berechtigungszeitraums entnehmen Sie bitte den beigefügten Belegen. Ein Antrag auf laufende Befreiung ist bereits gestellt / ist beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Welche Fristen gelten für die rückwirkende GEZ-Befreiung? Eine rückwirkende Erstattung des Rundfunkbeitrags ist in der Regel für die letzten drei Jahre möglich.

3. Was passiert nach dem Antrag?

Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung. Bei Umzug während der Bearbeitung empfiehlt sich ein Nachsendeauftrag bei der Post. Zu viel gezahlte Rundfunkbeiträge werden Ihnen auf das angegebene Konto rückerstattet.

Wichtig: Die Erstattung erfolgt nicht durch Verrechnung mit künftigen Beiträgen, sondern als Auszahlung. Die rückwirkende Befreiung kann eine deutliche Entlastung bringen – vor allem, wenn die Beiträge für bis zu drei Jahre zurückgefordert werden können.

Häufig gestellte Fragen zur rückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag

  • Welche Frist gilt für die rückwirkende GEZ-Befreiung? Die Befreiung ist bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.
  • Welche Nachweise sind erforderlich? Es müssen amtliche Bescheide für die jeweiligen Zeiträume eingereicht werden, die den Anspruch auf Sozialleistungen belegen.
  • Kann ich die GEZ-Befreiung vollständig online beantragen? Das Formular kann online ausgefüllt werden, für die endgültige Antragstellung ist aber noch der Versand per Post oder Upload nötigt.

 

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