- Wer kann rückwirkend die GEZ-Befreiung beantragen?
- Wie lässt sich rückwirkend die GEZ Befreiung beantragen?
- Bescheid von der GEZ
Wer kann rückwirkend die GEZ-Befreiung beantragen?
Jeder Haushalt in Deutschland muss eine Rundfunkgebühr, den sogenannten GEZ-Beitrag, zahlen – unabhängig von der Anzahl an vorhandenen Fernsehern, Radios und internetfähigen PCs.
Wer eine der folgenden Leistungen bezieht, hat allerdings gute Chancen auf eine Befreiung vom GEZ-Beitrag:
- Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)
- Grundsicherung im Alter
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Erwerbsminderungsrente
- BAföG
- Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Auch für Studenten und Azubis sowie pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit einer Behinderung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der GEZ gelten – oder zumindest eine Ermäßigung.
Wie lässt sich rückwirkend die GEZ-Befreiung beantragen?
Belege sammeln
Für die rückwirkende Befreiung von den Rundfunkgebühren sammeln Sie am besten alle Belege bzw. Bescheide aus den letzten drei Jahren, die eine Befreiung begründen. Wichtig: Der Leistungszeitraum muss aus dem Bescheid hervorgehen. Die Übersicht der GEZ – hier als PDF herunterzuladen – bietet Aufschluss darüber, welche Bescheide für welchen Befreiungsgrund gelten.
Haben Sie die erforderlichen Belege für Ihren Befreiungsanspruch verlegt, ist das kein Grund zum Verzweifeln. Die meisten Behörden können Ihnen einmal erlassene Bescheide problemlos erneut zur Verfügung stellen. Wenden Sie sich hierzu einfach an die betreffende Behörde. Denn ohne einen Nachweis über das Vorliegen der GEZ-Befreiung in der Vergangenheit können Sie keinen Antrag auf rückwirkende GEZ-Befreiung stellen.
Eine einfache, gut lesbare Kopie dieser Unterlagen ist ausreichend für Ihren Antrag – die Originale bleiben bei Ihnen.
Formloser Antrag
Um die GEZ-Befreiung rückwirkend geltend zu machen, benötigen Sie kein Formular. Den Antrag können Sie formlos stellen, d.h. ein Zweizeiler und die Übersendung der Belege ist ausreichend für das Antragsverfahren:
„[Absender]
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Antrag auf rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Beitragsnummer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag ab dem [Datum]. Den Nachweis des Berechtigungszeitraums entnehmen Sie bitte den beigefügten Belegen. Ein Antrag auf laufende Befreiung ist bereits gestellt / ist beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]“
Sie können alternativ auch einen vorgefertigten Antrag online ausfüllen, ihn anschließend ausdrucken, unterschreiben und an die GEZ schicken. Die reine Online-Übersendung des Antrags ist jedoch nicht möglich.
Ab die Post!
Ob Brief oder Online-Antrag: Um die GEZ-Befreiung rückwirkend zu beantragen, müssen Sie jetzt nur noch Ihre Belege hinzufügen und das fertige Schreiben mit einem Briefumschlag versehen.
Tipp: Schicken Sie den Antrag am besten per Einschreiben. So können Sie sicher gehen, dass Ihr Antrag auch ankommt.
Bescheid von der GEZ
Hat der Beitragsservice (früher GEZ) Ihren Antrag geprüft und darüber entschieden, ergeht ein schriftlicher Bescheid.
Ziehen Sie zwischenzeitlich um, empfiehlt sich ein Nachsendeauftrag der Deutschen Post – so kommt die Entscheidung über Ihren Antrag und sämtliche weitere Post direkt an Ihre neue Adresse.
Die zu viel gezahlten Beträge werden anschließend erstattet. Sie werden nicht etwa mit zukünftigen GEZ-Beiträgen verrechnet. Bei einem Jahresbeitrag von 220,32 Euro kann sich die rückwirkende GEZ-Befreiung also richtig lohnen!