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Mietvertrag für die WG: Die wichtigsten Infos im Überblick

WG-Mietvertrag: Das solltest du vorab klären
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WG-Mietvertrag mit einem Hauptmieter: Vor- und Nachteile

Die erste der drei Lösungen für WG-Mietverträge: Ein WG-Mitglied schließt den Mietvertrag mit dem Vermieter der Wohnung ab. Diese Person wird zum alleinigen Hauptmieter. Die anderen WG-Mitglieder schließen Untermietverträge mit diesem Hauptmieter ab – vorausgesetzt, der Vermieter erteilt im Mietvertrag die Erlaubnis zur Untervermietung.

Übrigens: Vom Hauptmieter bevorzugte Untermieter darf der Vermieter nur mit gutem Grund ablehnen – etwa, weil die Identität des Untermieters nicht geklärt werden kann. Weitere Infos zum Thema Untervermietung findest du im Ratgeber Wohnung zur Untermiete: Was muss ich beachten?

In Bezug auf die Haftung ist bei dieser Variante der Hauptmieter im Nachteil. Da nur er einen Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen hat, ist er für die Zahlung der gesamten Miete verantwortlich. Überweist ein Untermieter ihm kein Geld, ist er gegenüber dem Vermieter dennoch in der Pflicht. Die anderen WG-Mitglieder müssen dagegen nur für die Mietkosten aufkommen, die sie mit dem Hauptmieter im Untermietvertrag vereinbart haben.

Alleiniger Hauptmieter in der WG: So sieht es mit der Kündigung aus

Doch was passiert, wenn der Hauptmieter die WG verlassen will? Da nur er einen Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen hat, müssen im Fall einer Kündigung durch den Hauptmieter in der Regel auch die Untermieter ausziehen. Die Untermietverträge muss der Hauptmieter fristgerecht kündigen.

Die Problematik lässt sich allerdings mit einem kleinen Zusatz im Mietvertrag abschwächen: Ist dort festgehalten, dass im Falle des Auszugs des Hauptmieters einer der Untermieter der neue Hauptmieter wird, fällt der Mieterwechsel in der Regel leichter.

Neuer Mitbewohner WG
Du begrüßt einen neuen Untermieter in der WG? Informiere deinen Vermieter unbedingt über Änderungen im Mietverhältnis.

Tipp: Halte im Mietvertrag unbedingt fest, dass die Wohnung an eine Wohngemeinschaft vermietet wird. Das erleichtert den Wechsel einzelner Mitbewohner. Dennoch solltest du als Hauptmieter den Vermieter immer über den Aus- und Einzug von Untermietern informieren.

Mietvertrag für die WG mit mehreren Hauptmietern

Um den Hauptmieter zu entlasten, gibt es eine zweite Variante des WG-Mietvertrags: Alle Mieter lassen sich als Hauptmieter eintragen. Alle Mitglieder der Wohngemeinschaft schließen bei diesem Modell einen gemeinsamen Mietvertrag mit dem Vermieter ab.

Der Unterschied zum einzelnen Hauptmieter: Die Mieter haften gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass alle Mitbewohner für die Zahlung der gesamten Mietkosten und weiterer Kosten aufkommen müssen. Zahlt ein Mitglied keine Miete mehr, darf der Vermieter andere Hauptmieter zur Kasse bitten.

WG-Mietvertrag alle Hauptmieter
Unterzeichnen alle Mitbewohner den WG-Mietvertrag als Hauptmieter, haften sie gesamtschuldnerisch.

WG-Mietvertrag kündigen bei mehreren Hauptmietern

Was passiert, wenn ein WG-Mitglied ausziehen möchte? Da alle Mitbewohner den Mietvertrag unterzeichnet haben, können sie ihn auch nur gemeinsam kündigen. Die verbleibenden Bewohner können dann einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen. Allerdings ist dieser nicht dazu verpflichtet.

Tipp: Weitere wichtige Infos zum Thema Mietvertrag kündigen findest du im Ratgeber Mietvertrag für die Wohnung kündigen – Fristen, Muster und Tipps.

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WG mit einzelnen Mietverträgen für jedes Zimmer

Bei der dritten Möglichkeit der WG-Gestaltung gehen alle Mieter einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter ein. In der Regel umfasst dieser das angemietete Zimmer sowie die Mitbenutzung von Badezimmer und Küche und ggf. weitere Räumlichkeiten im Haus oder in der Wohnung.

Bei diesem Modell haftet jeder Mieter nur für sich und trägt die vertraglich vereinbarten Pflichten. Sogar die Nebenkosten werden bei diesem Modell separat abgerechnet. Eine Problematik könnte sich jedoch hinsichtlich der Wahl der Mitbewohner ergeben. Während der Vermieter vorgeschlagene Untermieter nur aus bestimmten Gründen ablehnen darf, wählt der Vermieter bei Einzelmietverträgen die Mieter selbst aus.

Tipp: Nur, weil der Vermieter nicht verpflichtet ist, deinen Wunschkandidaten aufzunehmen, heißt das natürlich nicht, dass er das nach einem freundlichen Gespräch nicht trotzdem tut.

WG-Mitbewohner aussuchen
Auch wenn er vertraglich nicht zur Aufnahme verpflichtet ist: Im persönlichen Gespräch kannst du deinen Vermieter bestimmt von deinem Wunsch-Kandidaten für die WG überzeugen.

Einzelmietverträge in der WG kündigen

Den Mietvertrag kann bei dieser Variante jeder Mitbewohner für sich kündigen, sofern er sich an die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist hält. Der Vermieter wiederum muss jedem Mieter einzeln kündigen. Auch alle weiteren Schreiben und Forderungen muss er an jeden Mieter einzeln richten.

Schönheitsreparaturen und mehr: Wichtige Details für WG-Mietverträge

Klar, Mietkosten und Kündigungsregeln sind wichtig. Im Mietvertrag sollten du und deine Mitbewohner allerdings noch ein paar weitere Details festlegen:

  • Wer übernimmt Schönheitsreparaturen und kommt für die Kosten auf?
  • Wie teilt ihr die Nebenkosten fair auf?
  • Wie werden die Kosten für Fernsehen, Internet und mehr aufgeteilt?

Je besser der Mietvertrag Verantwortlichkeiten und Pflichten regelt, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeiten für Streit – und ihr habt eine tolle Zeit in der WG.

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