- Bei aller Liebe: Finanzen im Blick behalten
- Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
- Eheähnliche Gemeinschaft: So definiert sie das Gesetz
- "Bedarfsgemeinschaft auf Probe": Der Beziehungstest für den Alltag
- Bei Trennung unbedingt auch getrennt wirtschaften
Bei aller Liebe: Finanzen im Blick behalten
Wenn Paare zusammenziehen, ist das zunächst einmal eine wunderbare Sache: Fortan brauchen die Partner nicht mehr zwischen den Wohnungen hin- und herzupendeln, sie teilen den Alltag und können abends auf der Couch kuscheln. Doch bei aller Romantik schadet eine Portion Pragmatismus nicht. Zum Beispiel, wenn einer von beiden Arbeitslosengeld 2 bezieht, umgangssprachlich auch als Bürgergeld bekannt. Dann sollten die Partner vor dem Umzug genau prüfen, welche Folgen das Zusammenziehen für ihren rechtlichen Status hat. Denn möglicherweise kann das Jobcenter dem Bürgergeld-Empfänger Leistungen kürzen. Das ist immer dann der Fall, wenn die zusammenziehenden Partner als sogenannte Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden.
Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
Der Begriff Bedarfsgemeinschaft bezeichnet nach dem Sozialrecht eine Gemeinschaft von Menschen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften
. Die Personen, die in dieser Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, übernehmen vor dem Gesetz wechselseitig füreinander Verantwortung und stehen auch finanziell füreinander ein. Typischerweise handelt es sich um:
- Eheleute,
- eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner oder
- Personen in einer sogenannten Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (
eheähnliche Gemeinschaft
).
Zur Bedarfsgemeinschaft zählen außerdem unverheiratete Kinder unter 25 Jahren, die in dem Haushalt leben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können.
Das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft dient dem Jobcenter als Grundlage für die Kalkulation der Grundsicherung. Die Unterstützung wird anhand des Einkommens und Vermögens aller Mitglieder des Haushaltes berechnet. Für Personen in Bedarfsgemeinschaften gilt generell ein niedrigerer Bürgergeld-Regelsatz als für Alleinlebende.
Zusammenziehen, wenn beide Bürgergeld beziehen
Eheähnliche Gemeinschaft: So definiert sie das Gesetz
Bei Eheleuten und eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern ist die Situation eindeutig: Sie sind in jedem Fall eine Bedarfsgemeinschaft und müssen füreinander einstehen, auch finanziell. Doch ab welchem Zeitpunkt gelten unverheiratete Partner als Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft beziehungsweise als eheähnliche Gemeinschaft? Das Sozialgesetzbuch formuliert es so:
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
- länger als ein Jahr zusammenleben,
- mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
- Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
- befugt sind, über Einkommen oder Vermögen der anderen zu verfügen.
Bedarfsgemeinschaft auf Probe
: Der Beziehungstest für den Alltag
Klappt die Beziehung auch im Alltag? Die gesetzliche Definition der eheähnlichen Gemeinschaft gewährt unverheirateten Paaren die Möglichkeit, auch mit Bürgergeld erst einmal auf Probe zusammenzuziehen, ohne gleich finanzielle Nachteile hinnehmen zu müssen. Demnach können die Partner zunächst ein Jahr in einer gemeinsamen Wohnung leben und dabei den höheren Bürgergeld-Satz für Alleinstehende beziehen, bevor sie vom Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden. Umgangssprachlich wird ein solches Arrangement als Bedarfsgemeinschaft auf Probe
bezeichnet, eine eigene gesetzliche Definition hierzu existiert aber nicht. Rechtlich gesehen handelt es sich um nichts anderes als eine Wohngemeinschaft.
Voraussetzung für eine solche Bedarfsgemeinschaft auf Probe
ist, dass keine gemeinsamen Kinder im Haushalt leben und keine Angehörigen oder Kinder versorgt werden. Beziehen Sie also zum Beispiel Bürgergeld und möchten mit Partnerin und Kind zusammenziehen, müssen Sie davon ausgehen, dass Ihre Leistungen von Anfang an gekürzt werden.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für das Probejahr besteht darin, dass die Partner nicht über das Einkommen und Vermögen des anderen verfügen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es ein gemeinsames Konto gibt. Auch wenn das Paar gemeinsame Vermögenswerte, zum Beispiel einen Bausparvertrag, besitzt, geht das Jobcenter von einer Bedarfsgemeinschaft aus, ebenso im Falle gemeinsamer Versicherungen. Stattdessen sollten Sie strikt darauf achten, Ihre Finanzen sauber voneinander zu trennen.
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Bei Trennung unbedingt auch getrennt wirtschaften
Wie aber verhält es sich, wenn sich ein Paar zwar trennt, aber trotzdem weiter als WG eine Wohnung teilen möchte? Das ist aus emotionaler Sicht sicher erst einmal schwierig, kann aber manchmal notwendig sein – vor allem in Städten und Ballungsgebieten mit knappem Wohnraum. Um eine Einstufung als Bedarfsgemeinschaft durch das Jobcenter zu verhindern, müssen die Beteiligten aus eigener Initiative das Gegenteil beweisen und zum Beispiel strikt getrennte wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Ein eigenes Konto,
- eigener Mietvertrag bzw. Untermietvertrag oder Nachweis darüber, dass jeder seinen Mietanteil selbst an den Vermieter überweist,
- eidesstattliche Erklärung beider Partner,
- getrennte Schlafzimmer.