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Kaution versus Genossenschaftsanteile: Was ist der Unterschied?

Kaution versus Genossenschaftsanteile: Was ist der Unterschied?
iStock.com/Deagreez 2019

Sie haben es geschafft und endlich die perfekte Wohnung gefunden. Da ist die Freude natürlich groß. Vor dem Einzug müssen Sie aber oft noch eine Hürde nehmen: die Hinterlegung einer Mietkaution oder den Kauf von Genossenschaftsanteilen. Aber was ist eigentlich der Unterschied zwischen diesen beiden Zahlungsformen? Das erfahren Sie hier.

Mietkaution als Sicherheit für den Vermieter

Bereits in Wohnungsanzeigen tauchen die Begriffe Kaution oder Genossenschaftsanteile wiederholt auf. Doch immer nur getrennt voneinander. Es handelt sich zwar bei beiden um eine Zahlung, die an den Vermieter geht, doch der Hintergrund ist immer ein anderer.

Die Mietkaution ist eine Geldsumme, die der Mieter vor dem Einzug an den Vermieter zahlt. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit, falls nach dem Auszug des Mieters Reparaturkosten anfallen. Auch für ausbleibende Miete kann die Summe verwendet werden. Ihre Höhe wird vom Eigentümer festgelegt.

Wichtig: Der Betrag darf das Dreifache der Netto-Monatsmiete nicht überschreiten. Endet das Mietverhältnis, muss der Vermieter die Kaution inklusive Zinsbeträgen an Sie zurückzahlen. Die Frist umfasst in der Regel drei bis sechs Monate.

Voraussetzung für die Rückzahlung: Es wurden keine Mängel in der Wohnung festgestellt. Wenn doch, wird die Kaution mit den anfallenden Kosten verrechnet. Die offizielle Bezeichnung für die Leistung des Geldbetrages lautet Mietsicherheit.

Genossenschaftsanteile machen Mieter zum Teilhaber

Bei dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen verhält es sich anders. Bietet eine Genossenschaft eine Wohnung zur Miete an, sind Sie nicht nur Kunde. Durch den verbindlichen Kauf von Genossenschaftsanteilen werden Sie auch zum Teilhaber der Genossenschaft. Damit steht Ihnen eine Unternehmensbeteiligung zu. Kann die Genossenschaft Gewinne erwirtschaften, werden die Dividenden an alle Mitglieder gleichwertig ausgeschüttet.

 

Außerdem haben Sie als Mitglied Mitspracherecht und können den Aufsichtsrat wählen. Die Menge der Anteile, die ein neues Mitglied erwerben muss, variieren je nach Wohnungsgröße. Unabhängig von den Anteilen hat jedes Mitglied in der Genossenschaft eine Stimme.

Die Genossenschaftsanteile werden ebenso wie die Mietkaution verzinst. Endet der Mietvertrag und Sie treten aus der Genossenschaft aus, bekommen Sie die Anteile ausgezahlt.

Junge Frau, Mann und Katze sitzen in der neuen Wohnung. Frau hält Schlüssel in die Kamera.
Mit Genossenschaftsanteilen sind Mieter gleichzeitig Teilhaber ihrer Wohnung.

Genossenschaftsanteile sind also nicht mit einer Mietkaution gleichzustellen. Diese entfällt für Besitzer von Genossenschaftsanteilen in der Regel. Dennoch können die Anteile als Kaution verwendet werden. Gibt es Schäden in der Wohnung, können sie anteilig für die Reparatur verwendet werden. Anders als bei der Mietkaution kann es jedoch dauern, bis die Anteile nach dem Austritt ausgezahlt werden. Gesetzlich ist die Genossenschaft verpflichtet, die Rückzahlung innerhalb von zwei Jahren vorzunehmen. Da ist Geduld gefragt.

Auf der anderen Seite ist auch ein Wohnungswechsel innerhalb der Genossenschaft möglich. Falls es jedoch mehr Interessenten gibt als Wohnraum zur Verfügung steht, müssen auch Besitzer von Genossenschaftsanteilen mit Wartezeiten rechnen.

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