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Einsicht, Einträge, Kosten: Die wichtigsten Infos zum Grundbuch

Grundbuch einsehen: Die wichtigsten Infos
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Wichtige Fragen zum Grundbuch im Überblick

Was ist ein Grundbuch?

Sie haben sich in ein Einfamilienhaus verliebt und möchten es kaufen. Sie haben bereits eine Vereinbarung mit dem Eigentümer getroffen. Bevor Sie jedoch einziehen können, müssen noch einige rechtliche Schritte für den Hauskauf erfolgen. Dazu gehören ein notariell beglaubigter Kaufvertrag und die Eintragung ins Grundbuch.

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register und ist wichtig, wenn Sie ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kaufen. Die Abläufe rund um das Grundbuch mögen bürokratisch erscheinen, aber darüber werden die Eigentumsverhältnisse eindeutig festgehalten – und sie sind entscheidend für einen reibungslosen Kaufprozess.

Muss bei einem Umzug des Besitzers die Adressänderung ins Grundbuch?

Die Anschrift des Eigentümers steht nicht im Grundbuch, entsprechend muss nach einem Umzug nichts in dem öffentlichen Register geändert werden. Sie sollten jedoch der für Grundsteuer und sonstige Abgaben zuständigen Stelle der Gemeinde den Umzug beziehungsweise Ihre neue Anschrift per Brief mitteilen.

 

Was steht im Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register. Darin verzeichnet sind alle bebauten und unbebauten Grundstücke einer Region. Für jedes von ihnen gibt es ein eigenes Blatt mit einer laufenden Nummer und diesen Informationen:

  • die exakte Lage und Anschrift,
  • die genaue Größe,
  • aktueller Eigentümer oder Erbbauberechtigter mit Datum des Erwerbs,
  • Grund, warum das Grundstück in den Besitz des Eigentümers überging, etwa Schenkung, Erbe oder Kauf,
  • Belastungen, die auf dem Grundstück liegen,
  • die Rechte anderer, zum Beispiel das Recht des Nachbarn, einen Weg auf dem Grundstück zu benutzen.

Gut zu wissen: Zuständig für die Verwaltung eines Grundbuchs und all seiner Einträge sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten. Sie führen das Register elektronisch.

Jedes Grundbuchblatt führt drei Abteilungen auf:

  • Abteilung I: Im ersten Abschnitt sind die Eigentumsverhältnisse festgehalten.
  • Abteilung II: Der zweite Abschnitt enthält Lasten und Beschränkungen des Grundstücks, so wie Wege-, Nießbrauch-, Wohn-, Nutzungs- oder Vorkaufsrechte.
  • Abteilung III: Der letzte Abschnitt listet alle Grundpfandrechte auf, also Hypotheken oder Grundschulden. Grundpfandrechte dienen den Banken dazu, ihre Kredite zu sichern.

Grundbuch einsehen: So gehen Sie vor

Sie wollen wissen, ob der Hausverkäufer wirklich der Besitzer ist? Und ob möglicherweise Nachbarn ein Wegerecht haben? Ein Blick ins Grundbuch verrät das. Allerdings können Sie nicht einfach hineinschauen aus bloßer Neugier, auch wenn es ein öffentliches Verzeichnis ist. Berechtigt sind dazu laut Paragraf 12 der Grundbuchordnung nur

  • der oder die Eigentümer,
  • andere im Grundbuch vermerkte Personen,
  • Notare, Gerichte oder Behörden,
  • und Personen mit berechtigtem Interesse. Als potenzieller Käufer gehören Sie normalerweise dazu. Die Entscheidung liegt aber beim Beamten, der Ihren Antrag bearbeitet.

Möchten Sie ein Grundbuchblatt ansehen, müssen Sie begründen, warum Sie ein berechtigtes Interesse haben.  Daher sollten sie entsprechende Nachweise Ihres Kaufinteresses vorlegen, zum Beispiel den Entwurf eines Kaufvertrags oder die Vollmacht des Eigentümers. Der Blick ins Grundbuch selbst kostet nichts. Allerdings benötigen Sie normalerweise einen Auszug, den Sie beim zuständigen Amtsgericht anfordern können. Er kostet in der Regel 10 Euro, mit Beglaubigung 20 Euro.

Alternativ können Sie auch einen Notar oder kommerzielle Online-Grundbuchauskunftsdienste beauftragen. Diese fordern den Auszug dann elektronisch an.  Allerdings ist diese Dienstleistung meist teurer als Ihr Besuch beim Grundbuchamt.

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Eintragung ins Grundbuch: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Sie wollen das Traumhaus kaufen und fragen sich, was die Eintragung ins Grundbuch kostet. Die Summe hängt davon ab, wie viel Sie für das Haus zahlen. Die Grundbuch- und Notarkosten liegen insgesamt bei rund 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises. Das regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz.

Die Kosten setzt sich aus verschiedenen Einzelposten zusammen:

  • Grundbuchkosten zahlen Sie zum Beispiel für die Einträge von Grundschuld, neuem Eigentümer und Auflassungsvormerkung. Das ist eine Art feste Reservierung für Grundstück und Immobilien, die Ihnen rechtliche Sicherheit gibt, bis der gesamte Kaufprozess abgeschlossen ist.
  • Notarkosten fallen zum Beispiel für Beurkundung des Kaufvertrags, Beglaubigung der Unterschriften sowie Arbeitszeit an.

Gut zu wissen: Als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden Sie erst, wenn der gesamte Verkaufsprozess abgewickelt wurde. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt und den Verkaufspreis an den bisherigen Eigentümer zahlen. Erst danach veranlasst der Notar den Eintrag des neuen Besitzers ins Grundbuch.

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