- Was ist die Hundesteuer und wer muss sie zahlen?
- Wie wird die Hundesteuer berechnet?
- Wofür verwendet die Kommune die Steuereinnahmen?
- Woher kommt die Hundesteuer?
- Warum gibt es nur eine Hundesteuer, aber keine Katzensteuer?
Was ist die Hundesteuer und wer muss sie zahlen?
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer und wird von Städten und Gemeinden gemäß Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz (GG) individuell erhoben. Sie muss für Welpen ab dem vollendeten dritten Lebensmonat gezahlt werden und wird in der Regel einmal jährlich pro gehaltenem Hund fällig. Die Steuer dient unter anderem dazu, die Zahl der Hunde in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu begrenzen. Einige Kommunen teilen die Gesamt-Hundesteuer auch auf zwei Zahltermine auf.
Deshalb haben Hundehalter auch nicht die Wahl, ob Sie die Steuer zahlen oder nicht: Die Hundesteuer ist Pflicht – zumindest, wenn es sich um Personen handelt, die die Hunde zum reinen Privatvergnügen halten.
Anders sieht das zum Beispiel bei Schäfern, Hundezüchtern oder blinden Menschen aus: Wer seinen Hund für seinen Beruf oder zum Leben braucht oder ihn zu gewerblichen Zwecken hält, muss in der Regel keine oder weniger Hundesteuer zahlen.
Was passiert, wenn ich die Hundesteuer nicht zahle?
Die Hundesteuer ist eine offizielle Pflichtabgabe für alle Hundehalter, die Ihre Vierbeiner zum reinen Privatvergnügen halten. Wer die Steuer nicht wie festgesetzt zahlt oder seinen Hund gar nicht erst anmeldet, begeht somit eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet. Zusätzlich wird eine Nachzahlung der ausstehenden Steuer fällig.
Das zuständige Ordnungsamt kontrolliert regelmäßig stichprobenartig, ob Hunde im Gemeindegebiet eine Hundesteuermarke tragen – das Zeichen, dass die Vierbeiner ordnungsgemäß gemeldet sind.
Wie sieht es mit der Hundesteuer in anderen europäischen Ländern aus?
Von den anderen europäischen Ländern verlangen lediglich Österreich, die Schweiz und Luxemburg Hundesteuern. In den Niederlanden gibt es in einzelnen Kommunen eine Sonderabgabe für die private Hundehaltung. Ansonsten wurden die Hundesteuern in weiten Teilen Europas wieder abgeschafft, z. B. in England, Frankreich, Dänemark und Italien.
Wie wird die Hundesteuer berechnet?
Wie teuer die Hundesteuer ist, ist von Bundesland zu Bundesland und Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich: Es gibt weder einen vorgeschriebenen Mindest- noch Höchstsatz.
Wie viel Hundesteuer Sie für Ihren Vierbeiner zahlen müssen, erfahren Sie am einfachsten durch eine direkte Nachfrage beim zuständigen Ordnungsamt Ihrer Gemeinde oder bei der Stadtverwaltung. Viele Kommunen veröffentlichen die nötigen Infos zusätzlich auf der eigenen Internetseite. Dort können Sie sich auch gleich informieren, wo Sie Ihren Hund anmelden oder nach einem Umzug ummelden müssen.
Die Hundesteuer nach Bundesländern (für den ersten Hund, Stand 2023):
- Baden-Württemberg: 108 Euro
- Bayern: 100 Euro
- Berlin: 120 Euro
- Brandenburg: 108 Euro
- Bremen: 150 Euro
- Hamburg: 90 Euro
- Hessen: 180 Euro
- Mecklenburg-Vorpommern: 108 Euro
- Niedersachsen: 150 Euro
- Nordrhein-Westfalen: 96 Euro
- Rheinland-Pfalz: 186 Euro
- Saarland: 120 Euro
- Sachsen: 108 Euro
- Sachsen-Anhalt: 96 Euro
- Schleswig-Holstein: 126 Euro
- Thüringen: 108 Euro
In der Regel wird die Hundesteuer für jedes weitere Tier teurer. Für den zweiten Hund wird also eine höhere Hundesteuer fällig als für den ersten usw.
Größe und Gewicht der Tiere haben dabei keinen Einfluss auf die Höhe der Hundesteuer, wohl aber die Rasse. Die meisten Kommunen verhängen eine erhöhte Steuer für sogenannte Kampfhunde bzw. Listenhunde (als gefährlich eingestufte Hunderassen).
Wofür verwendet die Kommune die Steuereinnahmen?
Was passiert eigentlich mit der Hundesteuer? Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind nicht zweckgebunden. Sie dienen der Finanzierung aller möglichen kommunalen Aufgaben – nicht nur der Beseitigung von Hundekot oder dem Ausbau von Hundespielwiesen.
Heutzutage ist sie also im Wesentlichen eine willkommene Mehreinnahme für die Gemeindekassen. Es handelt sich dabei nämlich um eine Abgabe, die nach dem sogenannten Gesamtdeckungsprinzip verwendet werden darf. Das bedeutet, die Gemeinde entscheidet selbst, wofür sie das eingenommene Geld benutzt. So finanziert Wuffi vielleicht den Kinderspielplatz oder neue Gehwege.
Woher kommt die Hundesteuer?
Die Hundesteuer hat ihre Wurzeln im 15. Jahrhundert: Bauern, die damals einen Vierbeiner besaßen, mussten sogenanntes Hundekorn an ihren Lehnsherren entrichten – quasi eine Steuer in Form von Getreide.
In barer Münze ging es Hundehaltern in Deutschland (bzw. Preußen) dann ab Anfang des 19. Jahrhunderts ans Portemonnaie. Seinerzeit wurde die Hundesteuer als Luxussteuer eingeführt. Zunächst machten sich nur einzelne Kommunen die zusätzliche Einnahmequelle zunutze, doch nach und nach breitete sich die Abgabe im ganzen Land aus.
Hier wurde die Hundesteuer in Deutschland erstmals erhoben:
- Offenbach am Main wollte mit der Hundesteuer ab 1807 seine Stadtkasse aufbessern und Kriegsschulden tilgen.
- Sachsen-Coburg wollte damit ab 1809 die Anzahl streunender Hunde eindämmen und die Tollwutgefahr senken.
- Preußens König Friedrich Wilhelm III. führte 1810 die Hundesteuer als Luxussteuer ein: Nur wer es sich finanziell wirklich leisten konnte, sollte sich einen Hund zulegen.
Warum gibt es nur eine Hundesteuer, aber keine Katzensteuer?
Ist das nicht unfair, dass es eine Hundesteuer gibt, aber keine Katzensteuer? Schließlich haben auch viele Katzen Freigang und dürfen ungehindert und kostenlos durch Nachbars Garten flanieren und ihr Geschäft im Blumenbeet verrichten.
Ob fair oder nicht, der Grund ist historisch: Katzen galten lange Zeit als reine Nutztiere, die Haus und Hof von Mäusen, Ratten und anderen Schädlingen frei hielten – und Nutztiere waren steuerfrei. Heutzutage noch eine Katzensteuer einzuführen, wäre ziemlich kompliziert. Außerdem lässt sich kaum kontrollieren, welche Katzen Freigang haben und welche nicht.