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Kindergartenplatz bei Umzug: So klappt's!

Neue Anmeldung im Kindergarten nach dem Umzug
iStock/SDI Productions

Kind im neuen Kindergarten anmelden: Wann ist der beste Zeitpunkt?

Egal, ob Sie im laufenden Kindergartenjahr oder zu Beginn eines neuen Jahrgangs (meist in den Sommermonaten) umziehen: Mit den Kindergärten am neuen Wohnort sollten Sie so früh wie möglich Kontakt aufnehmen.

Viele Eltern wollen ihre Sprösslinge spätestens im Kindergartenalter in die Betreuung geben. Obwohl Sie rechtlich einen Anspruch auf eine fünfstündige Betreuung haben, ist Ihnen ein Platz in Ihrer Wunsch-Kita aufgrund des hohen Bedarfs nicht sicher. Insbesondere in Großstädten sind die Plätze knapp.

Wichtig: Kümmern Sie sich spätestens dann um die Kindergartenanmeldung, wenn Sie den Miet- oder Kaufvertrag für Ihre neue Wohnung oder Ihr neues Haus unterschrieben haben. Auch wenn der Umzug mit Kindern herausfordernd ist: Im Idealfall beginnen Sie mit der Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind mehrere Monate vor dem Umzug.

Fristgerechte Kündigung nicht vergessen

Wenn Ihr Kind in Ihrer alten Heimat bereits eine Krippe oder einen Kindergarten besucht, sollten Sie daran denken, Ihr Kind rechtzeitig abzumelden. Informationen zur fristgerechten Kündigung des Platzes finden Sie in der Regel in Ihrem Betreuungsvertrag.

Kindergartenanmeldung: Wie geht das?

Im Idealfall nehmen Sie bereits vor der Anmeldung persönlich Kontakt mit den Leiterinnen oder Leitern der von Ihnen bevorzugten Kindergärten auf. Rufen Sie zum Beispiel im Kindergarten an, stellen Sie sich vor und schildern Sie Ihre Umzugssituation. Eine genaue Absprache ist besonders dann wichtig, wenn Sie nicht an der regulären Platzvergabe teilnehmen können, sondern Ihr Kind im laufenden Kindergartenjahr anmelden möchten. Je besser alle Beteiligten informiert sind, desto eher findet sich ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmter Platz.

Sie sind bereits vor Ort? Dann können Sie auch persönlich in der Einrichtung vorbeischauen.

 

Formalitäten

Für die Anmeldung selbst gibt es kein einheitliches Prozedere. Je nach Einrichtung und Trägerschaft (zum Beispiel städtisch, kirchlich oder privat) überreichen Sie die Anmeldung dem Kindergarten selbst oder einer übergeordneten Verwaltung. Unter Umständen können Sie Ihr Kind auch online anmelden.

Welche Unterlagen in die Anmeldung kommen, hängt ebenfalls vom Einzelfall ab. Häufig gehören dazu:

  • Ein Anmeldeformular, das Sie sich beim Kindergarten abholen oder im Internet herunterladen können. Wichtig: Ein einheitliches Formular für die Anmeldung gibt es nicht. Jede Einrichtung oder Kommune nutzt individuelle Vordrucke.
  • Evtl. eine Arbeitsbescheinigung, mit der Sie nachweisen, dass Sie den Platz wirklich dringend brauchen.
  • Evtl. Gehaltsnachweise, auf deren Grundlage Ihre Kostenbeteiligung berechnet wird.
  • Evtl. ärztliche Atteste und Impfunterlagen Ihres Kindes.

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3 Tipps zur Anmeldung im Kindergarten

  1. Sollte im Kindergarten Ihrer Wahl gerade kein Platz frei sein, können Sie sich im Regelfall auf die Warteliste setzen lassen. Vielleicht springen andere Eltern ab oder ziehen ebenfalls um.
  2. Fixieren Sie sich nicht auf einen einzigen Kindergarten. Kontaktieren Sie lieber alle Einrichtungen, die für Sie und Ihr Kind in Frage kommen könnten. Vielleicht liegt ein Kindergarten weiter von Ihrem neuen Zuhause entfernt, aber dafür auf dem Weg zu Ihrer neuen Arbeitsstelle?
  3. Auf der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz für Ihr Kind kann Ihnen auch das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt weiterhelfen.
Kinder basteln im Kindergarten
Nach dem Umzug findet Ihr Kind im Kindergarten schnell Anschluss.

Kindergarten auswählen: Worauf sollten Sie achten?

Auf der Suche nach einem passenden Kindergarten an Ihrem neuen Wohnort sollten Sie einige Dinge beachten. Klären Sie vor der Anmeldung ab:

  • Was sind die genauen Betreuungszeiten? Sind Ihre Arbeitszeiten abgedeckt und können Sie Ihr Kind entspannt zur Kita bringen und rechtzeitig wieder abholen?
  • Was kostet der Platz im Kindergarten? Gibt es zusätzliche Kosten, zum Beispiel für Verpflegung und Freizeitaktivitäten?
  • Gibt es Frühstück, Mittagessen und/oder Abendbrot für Ihr Kind?
  • Ist ein Mittagsschlaf im Kindergarten vorgesehen?
  • Wie sieht es mit den individuellen Bedürfnissen Ihres Kindes aus? Kann auf Allergien, spezielle Ernährung etc. Rücksicht genommen werden?

Darüber hinaus sollten Sie bei der Einrichtung ein gutes Bauchgefühl haben. Wirken die Erzieherinnen und Erzieher sympathisch und geduldig? Sind die Räumlichkeiten sauber und kindgerecht ausgestattet?

Tipp: Am besten besuchen Sie vor der endgültigen Anmeldung gemeinsam mit Ihrem Kind den Kindergarten. Fühlt sich Ihr Nachwuchs in der neuen Umgebung wohl? Wie gehen die Erzieherinnen und Erzieher mit Ihrem Kind um?

Wenn alles passt, unterschreiben Sie den Betreuungsvertrag und schließen die Anmeldung mit diesem Schritt ab.

Kind malt im Kindergarten
Malen, basteln und Musik machen? Informieren Sie sich über das Betreuungsangebot, bevor Sie Ihr Kind im Kindergarten anmelden.

Alternative: Was ist Kindertagespflege?

Sie haben sich rechtzeitig informiert, aber keinen Kindergartenplatz bekommen? Oder Sie ziehen so spontan um, dass eine Anmeldung auf die Schnelle nicht möglich ist? In vielen Städten gibt es eine gute Alternative zum Kindergarten: die Kindertagespflege. Während Sie alles Wichtige erledigen, wird Ihr Kind von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut.

  • Ob Ihr Kind zuhause betreut wird, hängt vom Einzelfall ab.
  • Die Betreuungszeiten können Sie ggf. individuell besprechen.

Ihr Kind sollte eigentlich in den Kindergarten gehen, um am neuen Wohnort Spielkameraden zu finden und Gruppendynamik zu erleben? In vielen Städten gibt es die sogenannte Großtagespflege, bei der sich mehrere Tagesmütter und -väter zusammenschließen. Gemeinsam betreuen sie zum Teil mehr als fünf Kinder. Informieren Sie sich am besten im Internet, ob es ein entsprechendes Angebot auch in Ihrer neuen Wahlheimat gibt.

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