- Überblick: Einkommensnachweis bei der Wohnungsbewerbung
- Was zählt als Einkommensnachweis?
- Bürgschaft als Alternative zum Einkommensnachweis
- Datenschutz beim Einkommensnachweis
Überblick: Einkommensnachweis bei der Wohnungsbewerbung
Wohnungen sind heiß begehrt und besonders in Großstädten hart umkämpft. Um Ihre Chancen auf die Traumbleibe zu erhöhen, können Sie bei der Wohnungssuche aber einiges tun: Heben Sie sich etwa mit einer gelungenen Wohnungsbewerbung von Ihren Konkurrenten ab.
Was dabei unbedingt in die Bewerbungsmappe gehört: ein Einkommensnachweis.
Der Grund: Mit diesem Gehaltsnachweis kann der Vermieter sicherstellen, dass Sie sich die Miete auch leisten können. Und rechtlich gesehen sind Sie als Mietinteressent auch verpflichtet, Ihr Einkommen preiszugeben.
In der Regel fragt der Vermieter im Selbstauskunftsbogen, auch Mieterselbstauskunft genannt, nach dem Gehalt. Darüber hinaus wünscht er meist auch einen konkreten Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen. Das bezieht sich auf alle Einnahmen: Neben dem Gehalt können Sie hier auch Mieteinnahmen oder Kindergeld angeben.
Übrigens: Der Einkommensnachweis spielt in der Zeit der Wohnungssuche auch an anderer Stelle oft eine wichtige Rolle: Benötigen Sie für den Umzug eine kurzfristige Finanzspritze, können Sie einen Kleinkredit aufnehmen. Auch hier müssen Sie dann einen Nachweis über Ihr Einkommen einreichen.
Wie hoch muss mein Einkommen sein?
Als Faustregel gilt: Die Miete sollte nicht mehr als ein Drittel des Einkommens ausmachen. Ein Beispiel: Wenn Sie 1.500 Euro netto verdienen, sollte Ihre Wohnung maximal 500 Euro kosten.
Was zählt als Einkommensnachweis?
Ihre Zahlungsfähigkeit können Sie je nach Einkommensart mit unterschiedlichen Dokumenten nachweisen. Das können folgende Unterlagen (in Kopie) sein:
- Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der jüngsten drei Monate für Angestellte und Arbeiter
- ggfs. Arbeitsvertrag oder Einkommensbescheinigung, um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nachzuweisen
- Einkommensteuerbescheid für Selbstständige oder Freiberufler
- Rentenbescheid für Rentner
- BAföG-Bescheid für Studenten
- Bewilligungsbescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Sozialhilfe für Arbeitsuchende oder Sozialleistungsempfänger
- Nachweis der Mieteinnahmen für Immobilienbesitzer
- Kindergeldbescheinigung für Eltern
Umzugsmitteilung der Deutschen Post
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Bürgschaft als Alternative zum Einkommensnachweis
Ihr Einkommen ist zu gering? Das heißt, nicht unbedingt, dass Sie keine Chancen auf Ihre Traumwohnung haben: Sie können einfach einen Bürgen angeben. Für junge Leute bürgen etwa häufig die Eltern mit einer sogenannten Elternbürgschaft.
Datenschutz beim Einkommensnachweis
Der Einkommensnachweis soll nur Ihre Zahlungsfähigkeit als Mieter bestätigen – persönliche Informationen muss der Vermieter nicht wissen. Aus Datenschutzgründen können Sie diese Stellen im Dokument schwärzen. Das trifft etwa auf Angaben zum Familienstand oder der Religionszugehörigkeit zu. Gut zu wissen: Wenn Sie die Wohnung nicht bekommen, muss der Vermieter Ihre eingereichten Unterlagen vernichten. Wenn kein Mietvertrag zustande gekommen ist, schreiben das die Datenschutzrichtlinien vor.