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Moped anmelden: So bekommen Sie ein Versicherungskennzeichen

Versicherungskennzeichen: Roller, Mofa & Co. anmelden
Oleksandr Mordusenko, iStock

Wie und wo melde ich mein Moped an?

Sie sind gerade in die große Stadt gezogen, haben Ihr Auto verkauft und sich einen kleinen Zweiradflitzer zugelegt? Super! Dann wollen Sie jetzt bestimmt wissen, wo die nächste Zulassungsstelle ist, damit Sie Ihr Moped oder Ihren Roller anmelden können. Brauchen Sie gar nicht!

Die meisten Kleinkrafträder brauchen keine Zulassung, sondern nur ein Versicherungskennzeichen. Das dient als Nachweis, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist – denn ab einer bestimmten Fahrleistung dürfen auch vergleichsweise kleine Zweiräder nicht mehr ohne auf die Straße.

Versicherungskennzeichen bekommen Sie direkt von Ihrem Haftpflichtversicherer – zum Beispiel Versicherungsunternehmen, Sparkasse oder Bank.

Versicherungskennzeichen: Wer braucht eins?

Das Versicherungskennzeichen wird zwar auch gern Mopedkennzeichen genannt, gilt aber bei Weitem nicht nur für Mopeds. Die Faustregel für Kraftfahrzeuge in Sachen Versicherungskennzeichen:

  • nicht schneller als 45 km/h
  • nicht mehr als 50 cm³ Hubraum

Alles, was darüber liegt, erfordert den Gang zur Zulassungsstelle.

Auf einen Blick: Diese Fahrzeuge brauchen nur das Versicherungskennzeichen

Zweiräder

  • einsitzige Leichtmofas bis 20 km/h
  • einsitzige Mofas bis 25 km/h
  • Mopeds bis 45 km/h
  • Mokicks bis 45 km/h
  • Roller bis 45 km/h

Motorisierte Fahrräder

  • E-Bikes mit vom Treten unabhängigem Elektroantrieb
  • E-Bikes mit Tretunterstützung und einer möglichen Geschwindigkeit von über 25 km/h

Pedelecs, die den Fahrer beim Treten ausschließlich unterstützen, deren Motor höchstens 250 W leistet und die maximal auf 25 km/h kommen, brauchen kein Versicherungskennzeichen. Sie sind damit normalen Fahrrädern gleichgestellt.

 

Elektrokleinstfahrzeuge

Elektrokleinstfahrzeuge, sprich Kraftfahrzeuge mit einem elektrischen Antrieb und einer Geschwindigkeit zwischen 6 km/h und 20 km/h sind ebenfalls versicherungspflichtig. Für sie gibt es anstelle des Versicherungskennzeichens aus Blech eine selbstklebende Versicherungsplakette.

  • E-Tretroller (auch E-Scooter genannt)
  • Segways

Besondere Fahrzeuge

  • Quads bis 45 km/h
  • Trikes bis 45 km/h
  • dreirädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h und max. 350 kg
  • Krankenfahrstühle mit Führerscheinklasse S oder M

 

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Kosten: Wie viel kostet die Versicherung für Moped und Co.?

Die Versicherungskennzeichen gibt es in 2 Varianten:

  • als reine Haftpflichtversicherung: etwa 40 bis 80 Euro pro Jahr
  • mit Teilkaskoversicherung: etwa 60 bis 130 Euro pro Jahr

Die oben genannten Kosten orientieren sich an den Tarifen für Fahrer über 23 Jahre. Je nach Alter und Fahrzeugtyp schwanken die Preise recht stark – ein Vergleich zwischen mehreren Versicherungen kann sich also durchaus lohnen.

Wenn Sie Ihr Kennzeichen mitten im Versicherungsjahr beantragen, berechnen die Anbieter i. d. R. nur den entsprechenden Anteil der Jahresprämie.

Die Blechschilder sind inklusive – anders als z. B. bei der Autozulassung müssen Sie sich nicht extra ein Kennzeichen anfertigen lassen. Stattdessen bekommen Sie vom Versicherer ein zufälliges Schild. Wunschkennzeichen sind also nicht möglich.

Dafür haben Sie aber den Vorteil: Sie können spontan in ein Versicherungsbüro gehen, mit einem Versicherungsvertrag und -kennzeichen wieder rauskommen und direkt mit Ihrem neuen Roller losdüsen, denn meistens sind ein paar Kennzeichen in der Filiale vorrätig. Eine Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen bekommen Sie in diesem Zusammenhang ebenfalls vom Versicherer ausgehändigt, die sie stets mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen müssen.

Wenn Sie Ihr Versicherungskennzeichen online bestellen, brauchen Sie nicht mal das Haus verlassen, aber es kommen eventuell Versandkosten dazu und Sie müssen ein paar Tage darauf warten.

Unterlagen: Was brauche ich, um ein Moped anzumelden?

Der Versicherer braucht folgende Informationen über das Fahrzeug, um ein Versicherungskennzeichen auszustellen:

  • Hersteller
  • Baujahr
  • Antriebsart (Benzin, Elektro, Sonstige)
  • Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifikationsnummer)

Diese Daten finden Sie in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) Ihres Fahrzeugs. Achtung: Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn die Angaben in der ABE auch der Realität entsprechen! Heimlich tunen ist also keine gute Idee – dann bleiben Sie nämlich im Schadensfall auf den Kosten sitzen.

Außerdem müssen Sie natürlich die üblichen Daten angeben:

  • Name
  • Adresse
  • ggf. E-Mail oder Telefonnummer
  • ggf. Kontodaten
  • bei Minderjährigen: Unterschrift der Erziehungsberechtigten

 

junges Pärchen auf einem Roller in der Abenddämmerung
Auf dem Dorf ist das Mofa die große Freiheit der Teenager: Endlich mobil ohne Elterntaxi. Fürs Versicherungskennzeichen müssen aber trotzdem Mama und Papa unterschreiben.

Aufbau und Gültigkeit: Was bedeuten Buchstaben und Farben auf dem Versicherungskennzeichen?

Das Versicherungskennzeichen ist folgendermaßen aufgebaut:

  • 3 Ziffern in der 1. Zeile – die werden zufällig vergeben.
  • 3 Buchstaben in der 2. Zeile – die verraten die Versicherungsgesellschaft.
  • Prägung mit "GDV" und dem Versicherungsjahr am unteren Rand – GDV steht für Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Tipp: Sie können beim GVD online nachschauen, welche Versicherung welches Kürzel hat. Das kann bei einem Unfall durchaus hilfreich sein – z. B. wenn sich der Fahrer aus dem Staub macht.

Wie lange ist das Versicherungskennzeichen gültig?

Das Versicherungsjahr beginnt für Kleinkrafträder immer am 1. März und dauert bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres. Danach verlieren die Versicherungskennzeichen Ihre Gültigkeit und Sie brauchen ein neues. Schummeln klappt nicht, denn mit einem kurzen Blick kann die Polizei sehen, ob Sie ein aktuelles Versicherungskennzeichen haben.

Die Farbe der Versicherungskennzeichen ändert sich jedes Jahr, sodass schon von Weitem erkennbar ist, wer ordentlich versichert ist und wer nicht. Schwarz, Blau und Grün wechseln sich dabei regelmäßig ab. In den kommenden Jahren sehen die Kennzeichenfarben für Roller und Co. so aus:

  • 2021: Blau
  • 2022: Grün
  • 2023: Schwarz
  • 2024: Blau
  • 2025: Grün

Rote Versicherungskennzeichen gibt es nur für Probefahrten oder Überführungen, aber nicht für den regulären Betrieb.

Versicherungskennzeichen weg: Was nun?

Haben Sie ihr Versicherungskennzeichen verloren oder wurde es vielleicht sogar geklaut? Dann geben Sie direkt Ihrer Versicherung Bescheid. Wenn Sie das nicht machen und mit dem Kennzeichen Schindluder getrieben wird, müssen Sie sonst womöglich dafür geradestehen.

Nachdem Sie den Verlust gemeldet haben, bekommen Sie ein neues Kennzeichen. Dafür müssen Sie noch mal die (anteilige) Jahresgebühr bezahlen. Gleichzeitig erstattet man Ihnen aber i. d. R. die Restprämie des verschwundenen Schilds. Das ist zwar sehr bürokratisch, aber zumindest kein großer finanzieller Schaden.

Welche Strafen drohen?

Wer kein aktuelles Versicherungskennzeichen hat, ist ohne Haftpflichtschutz unterwegs. Das ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden kann (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz).

Wer die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht dabei hat oder sein Kennzeichen falsch anbringt, kommt meist mit einem kleinen Bußgeld von rund 10 Euro davon. Die genauen Vorschriften stehen in § 26 und § 27 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

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