
Zahnzusatzversicherung: Gilt sie bei einem Umzug ins Ausland?
Ob eine Zahnzusatzversicherung im Ausland gilt, hängt von den Versicherungsbedingungen ab. In den meisten Fällen bieten Zahnzusatzversicherungen weltweiten Schutz, d.h. die Leistungen werden auch bei Zahnbehandlungen im Ausland erstattet.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, achten Sie deshalb auf diese Punkte:
- Überprüfen Sie ältere Verträge auf mögliche Klauseln, die den Versicherungsschutz auf Deutschland beschränken.
- Beachten Sie länderspezifische Einschränkungen, die den Versicherungsschutz beeinträchtigen oder zusätzliche Prämien erfordern.
- Prüfen Sie, ob in bestimmten Tarifen die Erstattung von Zahnbehandlungen im Ausland von einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abhängig ist.
Um sicherzugehen, dass Ihre Zahnzusatzversicherung auch im Ausland greift, sollten Sie vor dem Umzug folgende Punkte beachten:
Wichtig: Informieren Sie sich frühzeitig über die Auswirkungen eines Auslandsaufenthalts auf Ihre Zahnzusatzversicherung. So können Sie sicherstellen, dass Sie auch im Ausland gut abgesichert sind, falls Sie eine Zahnbehandlung benötigen.
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- Vergleichen Sie verschiedene Zahnzusatzversicherungen, bevor Sie eine abschließen. Achten Sie dabei auch auf die Leistungen im Ausland.
- Ob Auswandern oder vorübergehender Umzug: Behalten Sie für den Zahlungsverkehr mit der Versicherung am besten ein deutsches Bankkonto.
- Lassen Sie sich bei unklaren Fragen von einem Experten beraten.
Am Ende gilt: Wenn Sie sich gründlich vorbereiten und Ihre Zahnzusatzversicherung prüfen bzw. neu abschließen, können Sie unbeschwert Ihren Umzug ins Ausland angehen und Ihren Traum verwirklichen.
