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Echt jetzt? 3 Irrtümer rund um den Umzug

Echt jetzt? 3 Irrtümer rund um den Umzug
istock.com/fotostorm 2020

Irrtum 1: Mit drei Nachmietern kommen Mieter früher aus dem Vertrag

Sie haben die Zusage für die Traumwohnung bekommen und wollen am liebsten sofort umziehen. Aber der Mietvertrag für die bisherige Bleibe läuft noch drei Monate. Wie kommen Sie früher raus und vermeiden eine doppelte Miete? Ganz einfach, glauben viele: Sie brauchen dem Vermieter nur drei potenzielle Nachmieter vorzuschlagen. Dann muss er Sie aus dem Vertrag entlassen. Aber das ist falsch.

Sie haben als Mieter keinen Anspruch darauf, früher aus dem Vertrag zu kommen. Der Eigentümer muss sich nicht auf einen Deal einlassen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, zum Beispiel, wenn diese Regelung im Mietvertrag steht.

Fragen schadet trotzdem nichts. Es kann ja sein, dass Sie Glück haben: Vielleicht ist der Vermieter froh, wenn er sich die lästige Mietersuche spart und akzeptiert einen der vorgeschlagenen Interessenten.

Paar mit Vermieterin
Wer Nachmieter liefert ist fein raus aus dem Mietvertrag? Nicht unbedingt.

Irrtum 2: Die letzten Mieten dürfen Mieter über die Kaution abwohnen

Kurz vor dem Umzug müssen Sie viele Rechnungen bezahlen, zum Beispiel für Transportunternehmen und neue Möbel. Wie gut, dass Sie keine Miete mehr für die alte Wohnung zu zahlen brauchen, denken Sie. Der Mietvertrag läuft zwar noch zwei Monate, aber der Vermieter kann das ausstehende Geld ja schließlich mit der Kaution verrechnen, oder nicht? Leider nein.

Sie müssen die Miete vollständig bis zum Ende des Mietverhältnisses bezahlen. Die Kaution ist eine Sicherheit für den Vermieter für mögliche Ansprüche – zum Beispiel, wenn Sie Schönheitsreparaturen nicht erledigt oder etwas in der Wohnung beschädigt haben. Passt alles, bekommen Sie die Kaution nach dem Ende des Mietverhältnisses zurück.

Irrtum 3: Wer früher auszieht, zahlt nur noch die Kaltmiete

Sie haben eine tolle neue Wohnung gefunden und können gleich einziehen. Zwar läuft der alte Mietvertrag noch drei Monate. Aber immerhin müssen Sie nur die Kaltmiete zahlen, glauben Sie. Sie verbrauchen schließlich kein Wasser und nutzen die Mülltonne nicht. Aber auch das ist ein Irrglaube.

Mietvertrag wird geprüft
Wer nach dem vorgezogenen Auszug nur noch mit der Kaltmiete rechnet, irrt sich leider gewaltig.

 

Sie müssen bis zum Ende des Mietverhältnisses die volle Miete zahlen – inklusive der Nebenkosten wie Kaltwasser und Müllgebühren. Es kann ja beispielsweise sein, dass noch Renovierungen anstehen und Handwerker Wasser brauchen.

Erst bei der Wohnungsübergabe liest der Vermieter die Zählerstände ab und berechnet die Verbrauchskosten. Haben Sie weniger verbraucht als vorausgezahlt, bekommen Sie den Überschuss mit der Betriebskostenabrechnung zurück. Ihren Anteil für Grundsteuer, Hausmeister und Versicherungen müssen Sie aber bis zu dem Tag übernehmen, an dem Sie ausziehen.

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