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Mietkaution

Mietkaution vom Jobcenter: Von A wie Antrag bis Z wie Zinsen

Mietkaution vom Jobcenter: Antrag auf Darlehen bei Hartz IV
© dabldy 2018

Mietkaution vom Jobcenter: Die Voraussetzungen

Die Mietkaution fällt laut § 22 Absatz 6 SGB II unter Wohnungsbeschaffungskosten. Das Jobcenter kann sie daher als notwendigen Bedarf anerkennen. Auch bei den Umzugskosten kann das Jobcenter helfen.

Ganz kostenlos ist übrigens dieser Service: Mit der Umzugsmitteilung haben es Ihre Kontakte leichter, sich über Ihre neue Adresse zu informieren.

Der Umzug muss notwendig oder angeordnet sein

Für ein Mietkautions-Darlehen vom Jobcenter muss Ihr Umzug in der Regel notwendig sein, zum Beispiel wegen:

  • Trennung und Auszug aus der gemeinsamen Wohnung
  • Familienzuwachs – die alte Wohnung wird zu klein
  • Unbewohnbarkeit der alten Wohnung, etwa wegen Schimmelbefall
  • Eigenbedarf des Vermieters

Wenn das Jobcenter den Umzug selbst anordnet, kann es das Darlehen ebenfalls gewähren.

Die Wohnung muss angemessen sein

Ihre neue Wohnung muss – entsprechend den Richtlinien des Jobcenters– eine angemessene Größe haben und darf nicht zu teuer sein.

Das Ersparte reicht nicht für die Kaution

Das Darlehen wird außerdem nur gewährt, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Mietkaution nicht selbst aufbringen können.

Gut zu wissen:

Das Jobcenter kann unter Umständen verlangen, dass Sie für die Mietkaution Ihr sogenanntes Schonvermögen antasten. Grund ist, dass die Kaution während der Mietdauer Ihr Eigentum bleibt und daher Ihr Vermögen nicht mindert.

So beantragen Sie das Darlehen beim Jobcenter

Das Darlehen für die Mietkaution können Sie formlos mit einem einfachen Anschreiben an das Jobcenter beantragen.

Folgende Angaben gehören in Ihren schriftlichen Antrag:

  • die Höhe der Mietkaution für Ihre neue Wohnung
  • zu welchem Termin Sie das Darlehen benötigen
  • Geben Sie auch an, dass Sie die Mietkaution nicht aus eigenem Vermögen aufbringen können.

Fügen Sie einen schriftlichen Beleg bei, aus dem die Höhe der Mietkaution hervorgeht. Diesen kann Ihnen der künftige Vermieter ausstellen.

Wichtig: Warten Sie immer die Zustimmung des Jobcenters ab, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben – sonst werden Kautions-Darlehen und ggf. Umzugskosten für die neue Wohnung möglicherweise nicht übernommen.

Keine Zinsen bei Darlehen

Wenn Ihre Ersparnisse für die Mietkaution ausreichen, sieht es mit einem Darlehen vom Jobcenter schlecht aus. Dafür haben Sie aber einen Vorteil: Der Vermieter muss die Mietkaution verzinslich anlegen, sodass Sie bei Auszug Ihre Kaution mit Zinsen zurückerhalten. Bei einem Darlehen durch das Jobcenter erhalten Sie keine Zinsen auf die Kaution, da die Behörde das Geld vorstreckt und Sie die Kaution beim Jobcenter abzahlen.
Junger Mann und junge Frau sitzen auf Sofa und betrachten Unterlagen, Perspektive von oben
Ein Beleg über die Höhe der Mietkaution gehört dazu, wenn Sie beim Jobcenter ein Darlehen beantragen.

So funktioniert die Rückzahlung des Darlehens

Das Darlehen für die Mietkaution ist zinslos. Sie müssen dem Jobcenter also nur die Summe zurückzahlen, die für die Mietkaution vorgestreckt wurde.

Das läuft ganz automatisch ab: Das Jobcenter darf laut Gesetz (§ 42a Absatz II SGB II) monatlich fünf Prozent des Bürgergeld-Regelsatzes einbehalten, bis das Darlehen zurückgezahlt ist – ab dem Monat, der auf die Auszahlung des Darlehens folgt.

Ausnahmen gibt es jedoch auch: Wenn die vorübergehende Kürzung eine unzumutbare Belastung für Sie darstellt, kann in begründeten Fällen ein geringerer Prozentsatz mit dem Jobcenter vereinbart werden.

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