
Auto abmelden: So funktioniert's online und auf dem Amt
Früher oder später werden die meisten Fahrzeughalter einmal vor der Aufgabe stehen, ihr Fahrzeug abmelden zu müssen. Die Gründe hierfür können sein:
- Verkauf des Autos
- Verschrottung – z. B. nach einem Totalschaden
- Autodiebstahl
- Tod des Fahrzeughalters – in diesem Fall nehmen der Erbe bzw. die Erben die Abmeldung vor
Auto abmelden oder stilllegen? Seit dem 1. März 2007 gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen einer vorübergehenden Stilllegung und der endgültigen Abmeldung. Seit diesem Zeitpunkt werden Fahrzeuge bei der Abmeldung außer Betrieb gesetzt.
Die Betriebserlaubnis bleibt 7 Jahre nach der Kfz-Abmeldung bestehen. Wollen Sie das Fahrzeug danach wieder zulassen, müssen Sie eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU) vorweisen.
Bei einem Umzug müssen Sie Ihren Pkw nicht abmelden. Es reicht eine Ummeldung am neuen Wohnort.
Sie können das Auto in Deutschland in jeder beliebigen Kfz-Zulassungsstelle abmelden. Sie müssen also nicht wie beim Ummelden oder Anmelden des Fahrzeugs zur Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort.
Ihr Auto wurde gestohlen? Dann kann auch die Polizei die Kfz-Abmeldung im Rahmen der Anzeige vornehmen.
Ein Vorteil für Fahrzeughalter, deren Auto ab 2015 zugelassen wurden: Sie können Ihr Auto auch online abmelden. So haben Sie einen Behördengang weniger zu absolvieren, wenn das Fahrzeug stillgelegt, verkauft oder verschrottet wird. Praktisch nicht nur für alle, die umziehen und deren Zeit daher knapp ist.
Die Voraussetzungen für die Online-Abmeldung Ihres Autos im Überblick:
- Ihr Fahrzeug wurde ab dem 1.1.2015 zugelassen. In diesem Fall befinden sich auf den Autokennzeichen Stempelplaketten, unter denen sich ein Sicherheitscode verbirgt. Diesen brauchen Sie, wenn Sie Ihr Kfz online abmelden möchten.
- Sie haben einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion (eID) und ein Lesegerät parat und nutzen die AusweisApp des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
- Die Bezahlung kann online erfolgen (Kreditkarte, Giropay o. ä.). Die genauen Kosten sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, können Sie Ihr Auto bequem über die Homepage der Zulassungsstelle an Ihrem Wohnsitz online abmelden. So geht es:
- Sie registrieren sich bei Ihrer Zulassungsstelle für die Online-Abmeldung. Um Ihre Identität sicher zu bestätigen, brauchen Sie den elektronischen Personalausweis, das Lesegerät und die AusweisApp.
- Geben Sie Ihr Auto-Kennzeichen ein.
- Anschließend geben Sie den Sicherheitscode der Plakette auf den Nummernschildern ein. Um diesen sichtbar zu machen, müssen Sie entweder die Sicherheitsabdeckung entfernen oder das Siegelwappen abkratzen.
- Nun fehlt noch der siebenstellige Sicherheitscode aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Diesen finden Sie im Fahrzeugschein unter einem weißen Feld, das Sie freirubbeln müssen.
- Haben Sie alles eingegeben, zahlen Sie zum Schluss die fällige Gebühr mit Kreditkarte oder Giropay. Die Kosten für die Abmeldung können Sie bei der Zulassungsstelle erfragen.
Sobald die Daten übertragen und bearbeitet sind, erhalten Sie den Abmeldebescheid per Post.
Gut zu wissen: Auch für ältere Fahrzeuge kommt die Online-Abmeldung infrage. Nämlich dann, wenn sie vorher schon einmal abgemeldet, aber ab 1.1.2015 oder später erneut zugelassen wurden (Wiederzulassung). Entscheidend ist also das Zulassungsdatum, nicht das Baujahr des Fahrzeugs.

Um Ihr Fahrzeug abzumelden, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Pass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Kennzeichenschilder
Optional:
- Verwertungsnachweis, wenn das Fahrzeug verschrottet wurde
- gültigen Prüfbericht der Hauptuntersuchung (HU), wenn die Abmeldung nur vorübergehend ist
Auto verkaufen: Vorher abmelden?
Möchten Sie Ihr Auto verkaufen, müssen Sie es nicht unbedingt abmelden. Soll das Fahrzeug für mögliche Probefahrten angemeldet bleiben, reicht eine Mitteilung (Veräußerungsanzeige) über den erfolgten Verkauf an die Zulassungsstelle und die Kfz-Versicherung.
Wichtig: Nennen Sie das Datum des Verkaufs. So sind Sie abgesichert, falls der Käufer das Auto nicht sofort ummeldet. Andernfalls sind Sie weiterhin Adressat von möglichen Bußgeldbescheiden und müssen Versicherungsbeiträge zahlen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) ist der Beleg dafür, dass Sie Eigentümer des Autos sind. In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) muss die Abmeldung eingetragen werden. Es ist daher ungünstig, wenn Sie diese Dokumente verloren oder verlegt haben. Aber trotzdem ist die Abmeldung möglich: Sie müssen dafür bei der Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust abgeben. Dann können Sie Ihr Auto auch ohne Brief oder Fahrzeugschein abmelden.
Sie können sich bei der Abmeldung Ihres Autos auch vertreten lassen. Der Vertreter benötigt meistens keine Vollmacht für die Kfz-Abmeldung. Entscheidend ist, wer die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorlegt. In diesem Fall unterstellt die Zulassungsstelle, dass der Besitzer des Briefes auch dazu befugt ist, das Fahrzeug abzumelden.
Erkundigen Sie sich am besten vorher bei der Behörde, welche Unterlagen Ihr Bevollmächtigter mitbringen sollte. Denn: Einige Behörden bestehen dennoch auf eine schriftliche Vollmacht oder andere Nachweise wie einen Kaufvertrag oder einen Erbschein.

Die Kosten für die Abmeldung des Kfz sind je nach Bundesland unterschiedlich. In der Regel belaufen sie sich auf etwa 7 - 10 Euro. Dabei variieren die Kosten je nach Art und Umfang der Abmeldung. Wurde beispielsweise eine eidesstattliche Erklärung aufgenommen, erhöhen sich die Gebühren um etwa 30 Euro.
Generell gilt: Melden Sie Ihr Auto in der Zulassungsstelle an Ihrem Wohnsitz ab, ist es ein paar Euro günstiger als eine Abmeldung an einer anderen Zulassungsstelle.
Um auf der sicheren Seite zu sein, erkundigen Sie sich am besten vorab auf der Internetseite der Zulassungsstelle oder telefonisch über die genauen Kosten.
Sie fragen sich: Darf ich mit meinem abgemeldeten Fahrzeug noch fahren?
Die Antwort lautet: Ja, bis zum Ablauf des Abmeldetages. Sie können den Wagen also problemlos zum Schrottplatz, zum Händler oder nach Hause fahren. Voraussetzung: Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst diese Fahrt. Schauen Sie deshalb vorab in die Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung.
Die Zulassungsbehörde informiert die Kfz-Versicherung und das Finanzamt automatisch über die Abmeldung. Wenn Sie sich darauf nicht verlassen wollen, können Sie zusätzlich die Abmeldebescheinigung an Ihre Versicherung schicken.
Kfz-Versicherung ruht 18 Monate
Die Kfz-Versicherung muss nach der Abmeldung nicht gekündigt werden. Sie ruht durch die Abmeldung zunächst für 18 Monate. Das bedeutet, dass Sie in dieser Zeit keine Beiträge zahlen müssen. Der Versicherungsschutz besteht jedoch fort – allerdings nur auf dem Abstellplatz. Bei einer erneuten Zulassung innerhalb der 18-Monats-Frist wird der Versicherungsschutz wieder vollständig aktiv. Nach Ablauf der 18 Monate ohne erneute Zulassung erlischt die Versicherung ohne gesonderte Kündigung.
Indem Prüfplakette und Dienstsiegel der Zulassungsbehörde entfernt werden, werden die Nummernschilder unbrauchbar gemacht. Anschließend können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Kennzeichen mitnehmen oder entsorgen lassen wollen.
Tipp: Möchten Sie nach dem Abmelden des Kfz ein neues Auto mit dem gleichen Kennzeichen anmelden, sollten Sie sich das Wunschkennzeichen direkt vor Ort reservieren.






