- Mehr Sicherheit: Wohnungsübergabe mit Protokoll
- Schäden, Renovierungen, Zählerstand: Das muss im Übergabeprotokoll stehen
- Der Vermieter lehnt ein Übergabeprotokoll ab – was tun?
Mehr Sicherheit: Wohnungsübergabe mit Protokoll
Ein Wohnungsübergabeprotokoll bei Einzug oder Auszug anzufertigen, ist keine Pflicht. Es bietet dem Mieter und dem Vermieter aber Sicherheit: Das Übergabeprotokoll hält den genauen Zustand der Wohnung zum Übergabezeitpunkt schriftlich fest. So können Sie als ehemaliger Mieter nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die nach Ihrem Auszug entstanden sind.
Welche Vorteile hat das Übergabeprotokoll für Mieter?
Ohne Übergabeprotokoll lässt sich nach Auszug kaum beweisen, wer die Schäden in der Mietwohnung tatsächlich verursacht hat. Der Mieter in der Mietzeit? Oder der Nachmieter? Oder ist der Vermieter selbst verantwortlich, der ja schon längst den Schlüssel für die Wohnung hat?
Gut zu wissen: Wenn Sie ausziehen und es ein Wohnungsübergabeprotokoll gibt, können Sie als Mieter nur für Schäden verantwortlich gemacht werden, die darin aufgeführt sind. Sie sind aber nicht automatisch verpflichtet, für jeden Schaden zu haften. Hier sind die Regelungen im Mietvertrag maßgeblich – und außerdem die Frage, welche Schäden Sie wirklich selbst zu verantworten haben.
Das Übergabeprotokoll dient als Beweismittel vor Gericht
Nach Auszug gibt es Streit mit dem Vermieter über Schäden oder Schönheitsreparaturen? Dann ist das – von beiden unterschriebene – Wohnungsübergabeprotokoll ein wichtiges Dokument vor Gericht.
Der Vermieter kann in der Regel später keine Mängelansprüche durchsetzen, wenn er bescheinigt hat, dass er die Wohnung ordnungsgemäß zurückerhalten hat.
Schäden, Renovierungen, Zählerstand: Das muss im Übergabeprotokoll stehen
Wie ein Wohnungsübergabeprotokoll formuliert und aufgebaut sein muss, ist gesetzlich nicht geregelt. Es kann auch anders bezeichnet werden, zum Beispiel als Wohnungsabnahmeprotokoll
oder Ähnliches.
Hier finden Sie ein Muster-Formular für ein Wohnungsübergabeprotokoll zum Download:
Musterformular Wohnungsübergabeprotokoll als PDF herunterladen
Wichtig ist nur, dass alle wichtigen Informationen klar und verständlich darin stehen.
Das Protokoll erhält Gültigkeit, wenn Mieter und Vermieter es mit Angabe des Datums unterschrieben haben.
Umzugsmitteilung der Deutschen Post
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Diese Angaben sollte Ihr Übergabeprotokoll enthalten
Allgemeines:
- Adresse und Beschreibung der Mietwohnung
- jeweils Name und Adresse von Mieter und Vermieter
Bestandsaufnahme in der Wohnung:
- alle aktuellen Zählerstände (zum Beispiel Wasser und Strom)
- Anzahl der Haus- und Wohnungsschlüssel, die der Mieter dem Vermieter zurückgibt
- alle sichtbaren Mängel und Schäden (wichtig: möglichst mit Fotos), dazu möglich: Vereinbarungen zur Reparatur oder zur Übernahme der Kosten
- Angaben zu Renovierungen, die bereits während der Mietdauer erfolgt sind
Tipp: Achten Sie darauf, dass jeder Raum der Wohnung einzeln beschrieben wird – auch Flur, Abstellräume usw. Wenn es in einem Raum keine Schäden oder reparaturbedürftige Abnutzungen gibt, notieren Sie das ebenfalls.
Und zum Schluss:
- Datum und Unterschriften von Mieter und Vermieter
Beide Parteien sollten je ein Exemplar des unterschriebenen Protokolls erhalten.
Das sollten Sie bei der Wohnungsbesichtigung beachten
Prüfen Sie den Zustand der Wohnung nur bei Tageslicht. Damit möglichst alle Schäden entdeckt werden und es nachher nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollten Sie zudem folgende Tipps befolgen. Kontrollieren Sie:
- den Zustand der Tapeten bzw. des Wandanstrichs, des Bodenbelags und der Fußleisten.
- Zustand und Funktionsfähigkeit aller Tür- und Fenstergriffe.
- ob es Schäden an fest eingebauten Möbeln (z.B. Küchenzeile), Armaturen, Toilette oder Waschbecken gibt.
- ob alle fest eingebauten Elektrogeräte funktionieren (z.B. der Herd).
- ob die Heizkörper warm werden, Wasser aus den Wasserhähnen kommt und die Toilettenspülung funktioniert.
Schäden konkret benennen
Vor allem bei der Benennung von Schäden und Mängeln. Allgemeine Aussagen wie
Zimmer ist verwohnthelfen später im Zweifel nicht weiter. Besser ist beispielsweise:
Kratzer an den Fußleisten, Abnutzungsspuren am Teppichboden.
Der Vermieter lehnt ein Übergabeprotokoll ab – was tun?
Gut zu wissen: Weder der Mieter noch der Vermieter sind rechtlich verpflichtet, ein Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen oder sich daran zu beteiligen.
Als Mieter können Sie aber auch auf eigene Faust ein Protokoll erstellen. Sie benötigen dafür mindestens einen Zeugen, der mit unterschreibt, damit das Dokument ebenfalls rechtsgültig ist.
Gleiches gilt umgekehrt für den Vermieter, wenn der Mieter das Protokoll verweigert.
Lehnt der Vermieter es ab, sich an der Wohnungsbesichtigung zu beteiligen, können Sie einen möglichst sachverständigen Zeugen hinzuziehen, zum Beispiel einen Malermeister, Architekten, eventuell auch einen Nachbarn. Der unterschreibt das Protokoll dann ebenfalls.