- Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
- Was muss drinstehen?
- Kostet die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung etwas?
- Gibt es Alternativen?
Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Wo bekomme ich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Wie bekomme ich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Wie lange ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gültig?
Was muss drinstehen?
Der Name sagt eigentlich alles: Mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung können sich Mieter bestätigen lassen, dass sie Ihre Miete stets zuverlässig gezahlt haben. Die Bescheinigung attestiert, dass aus dem vorherigen Mietverhältnis keine Mietschulden offen sind. Ausgestellt werden muss sie vom entsprechenden Vermieter.
Wie die Vorvermieterbescheinigung ist auch die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nicht verpflichtend. Dennoch wird sie häufig verlangt und ist deshalb für die Bewerbungsmappe zu empfehlen. Zusätzlich zu Selbstauskunft und Gehaltsnachweisen bietet sie Vermietern eine weitere Sicherheit. Sie bescheinigt die positive Zahlungsmoral des Wohnungsinteressenten: ideal, um sie bei einer Wohnungsbesichtigung vorzulegen.
In der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sollte Folgendes stehen:
- Name des ehemaligen Mieters
- Zeitraum der Anmietung
- Adresse der angemieteten Wohnung
- Aussage, dass die Miete vollständig, regelmäßig und fristgerecht gezahlt wurde
- Name und vollständige Anschrift des Vermieters
- Ort, Datum und Unterschrift des Vermieters
Online gibt es viele Vorlagen und Vordrucke für eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Hier zum Beispiel auf der Homepage von haufe immobilien können Sie ein Muster der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung als PDF herunterladen.
Kostet die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung etwas?
Erklärt sich der ehemalige Vermieter zur Ausstellung bereit, kann er sich das bezahlen lassen. Festgelegt ist die Höhe der Vergütung nicht. Einige Vermieter verlangen bis zu 50 Euro. Am besten machen Sie die Ausstellung so einfach wie möglich. Mit einer vorformulierten Bescheinigung bleibt der Arbeitsaufwand des Vermieters gering. Das kann sich positiv auf die Kosten fürs Ausstellen auswirken. Der Vermieter kann die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aber auch verweigern. Genau wie bei der Vorvermieterbescheinigung ist er zur Ausstellung nicht verpflichtet.
Gibt es Alternativen?
Zum Glück gibt es auch andere Wege, den neuen Vermieter von Ihrer guten Zahlungsmoral zu überzeugen. Sie können sich z. B. eine Quittung über die gezahlten Mieten ausstellen lassen. Das kann Ihnen Ihr alter Vermieter nicht verweigern, er ist gesetzlich dazu verpflichtet. Auch hier fällt womöglich eine Gebühr an. Weitere Alternative: Sie belegen Ihre positive Zahlungsmoral mit Kontoauszügen der geleisteten Mietzahlungen. Eine Schufa-Auskunft (Kosten: rund 30 Euro) bescheinigt Ihrem neuen Vermieter ebenfalls ihre Bonität.