- Was ist Sperrmüll?
- Müllsammler: Wem gehört Sperrmüll? Darf man ihn mitnehmen?
- Wie entsorgt man Sperrmüll richtig?
- Was kostet eine Sperrmüllabfuhr?
Was ist Sperrmüll?
Ganz klar, große und sperrige Einrichtungsgegenstände sind Sperrmüll – könnte man zumindest meinen, immerhin legt der Name es nahe. Doch ganz so einfach ist es in der Praxis leider nicht. Nicht alles, was vor dem Umzug an Hausrat aussortiert wird, kann einfach auf dem Sperrmüllberg landen.
Generell dürfen die einzelnen Teile des angemeldeten Sperrmülls die vorgegebenen Maße nicht überschreiten. Oft gilt hier eine Beschränkung von höchstens 2,50 Meter Länge oder Breite.
Auch das Maximalgewicht ist meist vorgeschrieben – immerhin müssen die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft die Gegenstände noch händisch ins Abfuhrfahrzeug laden können. Mehr als 70 Kilogramm pro Teil darf es normalerweise nicht sein.
Was zählt als Sperrmüll?
In der Regel können Sie die meisten gängigen Möbel und sonstige große Einrichtungsgegenstände im Sperrmüll entsorgen. Das gilt zum Beispiel für:
- Sessel und Sofas
- Tische und Stühle
- Betten und Matratzen
- Musikinstrumente
- Gartenmöbel
- Elektrogeräte in
haushaltsüblichen Mengen
(in der Regel nicht mehr als drei Geräte pro Haushalt und Abholung) – Achtung: Batterien und Akkus entfernen und separat entsorgen! - Metallschrott, z. B. alte Fahrräder, Lattenrost mit Metallfedern, Wäscheständer, Kinderwagen
Was gilt nicht als Sperrmüll?
Auf der anderen Seite gibt es auch einige Dinge, die nicht mit dem Sperrmüll entsorgt werden dürfen. Die Größe spielt dabei manchmal, aber nicht immer eine Rolle:
- Alles, was fest mit der Wohnung verbunden ist – z. B. Bodenbeläge, Fliesen, Türen. Diese Sachen sind Bauabfälle
- Dinge, die nicht zur Standardausstattung eines Haushalts gehören – z. B. große Swimmingpools
- Feuerlöscher
- Gartenabfälle
- Gefahrgut – z. B. asbesthaltige Dachpappe, Altöl oder Leuchtstoffröhren
- Kleinteile in Tüten oder Kartons
- Spiegel, Glas und Keramik – Splittergefahr!
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Regeln der eigenen Kommune beachten
Was genau als Sperrmüll zählt, wird von den Kommunen selbst geregelt. Mitunter weichen die einzelnen örtlichen Vorgaben dabei auch voneinander ab. Mülltrennung nach Bauchgefühl ist also keine gute Idee. Ein Anruf bei der zuständigen Gemeindeverwaltung lohnt sich in jedem Fall. Auch der Blick auf die Homepage der örtlichen Abfallwirschaft kann helfen.
Müllsammler: Wem gehört Sperrmüll? Darf man ihn mitnehmen?
Ist es erlaubt, Dinge vom Sperrmüll mitzunehmen? Auf diese Frage gibt es leider keine ganz eindeutige Antwort. Generell gilt: Wurde bereits ein Abholungstermin vereinbart, ist das Besitzrecht grundsätzlich vom ursprünglichen Eigentümer auf das Entsorgungsunternehmen übergegangen. Aus juristischer Sicht ist hier von Eigentumsübereignung
die Rede. Streng rechtlich gesehen ist das ungefragte Mitnehmen von Sperrmüll somit Diebstahl, mindestens eine Ordnungswidrigkeit.
Das Amt belässt es in der Regel dennoch bei einer Verwarnung: Viele Kommunen dulden Sperrmülljäger, aber ein Anrecht auf den Müllschatz haben die Sammler nicht – selbst, wenn es wehtut, das Jugendstiltischchen in der Müllpresse verschwinden zu sehen.
Strenger kann die Entscheidung ausfallen, wenn der vorherige Eigentümer zum Beispiel eine persönliche Beziehung zu den herausgestellten Gegenständen hatte. Dann kann das Müllsammeln schlimmstenfalls eine Anzeige nach sich ziehen. Wer sichergehen möchte, sollte deshalb einmal freundlich beim bisherigen Besitzer nachfragen, ob die Gegenstände mitgenommen werden dürfen.
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Wie entsorgt man Sperrmüll richtig?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Sperrmüll zu entsorgen:
- Sie bringen Ihren Sperrmüll zu einem Wertstoff- oder Recyclinghof. Dafür brauchen Sie ein Auto oder einen Transporter. Der Vorteil, wenn Sie Ihren Sperrmüll selbst entsorgen: Sie können Metall- und Elektroschrott gleich mit loswerden. Umsonst ist das aber leider nicht. Informieren Sie sich vorab bei der betreffenden Sammelstelle über die Gebühren.
- Sie bestellen eine städtische Sperrmüllabfuhr, die an einem bestimmten Datum zu Ihnen kommt und den Sperrmüll abholt. Als Sammelstelle dient hier meist der Gehweg vor Ihrem Haus. Je nach Stadt oder Gemeinde rückt die Sperrmüllabfuhr ein- oder zweimal im Jahr kostenlos an. Holen Sie etwa 4 Wochen vor Ihrem Umzugstermin Informationen dazu bei der Stadtverwaltung ein.
- Sie ordern eine private Sperrmüllabfuhr über ein Entsorgungsunternehmen. Private Firmen verlangen für ihre Dienstleistungen natürlich Geld. Sie müssen mit mindestens 35 Euro pro Kubikmeter rechnen – die Preise sind allerdings nach oben hin offen. Fragen Sie daher bei mehreren Unternehmen an und vergleichen Sie die Angebote.
Tipp: Entsorgen Sie den Sperrmüll entweder vor der Ummeldung am alten Wohnort oder nach dem Ummelden Ihres Wohnsitzes in der neuen Stadt. Der Grund: Nur Ortsansässige bekommen Sperrmülltermine zugeteilt und die Gebühren des Wertstoffhofs sind für Einheimische meistens günstiger.
Was kostet eine Sperrmüllabfuhr?
Die Kosten für eine Sperrmüllabfuhr variieren. Je nachdem, welche Entsorgungsmethode Sie wählen, können die Gebühren höher oder niedriger ausfallen.
Einige Gemeinden führen eine städtisch geregelte Abholung bis zu zweimal im Jahr kostenlos durch. Großstädte dagegen können diesen Service durch starke Beanspruchung meist nicht gebührenfrei anbieten. Rechnen Sie mit etwa 20 Euro pro Kubikmeter. Es lohnt sich in jedem Fall, die zuständige Behörde anzurufen und um Auskunft zu bitten.
Auch das selbstständige Abladen von Sperrmüll auf einem Recyclinghof kann mit Gebühren einhergehen. Wie hoch diese sind, hängt vom individuellen Betreiber des Hofs ab. Rufen Sie hier ebenfalls vorab an und informieren sich über mögliche Kosten.
Private Sperrmüllunternehmen berechnen mindestens 35 Euro pro Kubikmeter. Bedenken Sie dabei, dass Sie eventuell nicht nur die reine Abholung des Mülls per Container bezahlen, sondern auch die Packer. Das kann am Ende sehr teuer werden. Holen Sie daher immer mehrere unverbindliche Angebote ein und vergleichen Sie das Preis-Leistungs-Verhältnis.