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Halteverbot bestellen: Umzug mit sicherem Parkplatz

Halteverbot bestellen: Umzug mit sicherem Parkplatz
xeipe/iStock 2018

Braucht man ein Halteverbot für den Umzug?

Ein Halteverbot lohnt sich immer dann, wenn die Parkplatzsituation vor Ort schlecht ist oder wenn vor dem Haus generell wenig Platz ist – Sie wollen die Couch ja nicht einmal um den kompletten Block tragen müssen. Ihre Umzugshelfer werden Ihnen kurze Wege also danken. Beim Umzug mit einer Spedition wird i. d. R. stundenweise abgerechnet, sodass sich auch da schnelle Strecken lohnen.

Meistens gelten Halteverbote nur auf einer Straßenseite. Sie können aber auch ein zweiseitiges Halteverbot beantragen, bei dem beide Straßenseiten gesperrt werden. Das macht z. B. in engen Altstadtgassen Sinn.

Wenn Sie hingegen in einem kleinen Ort mit sehr breiten Straßen und kaum Verkehr umziehen, kriegen Sie den Umzug auch gut ohne Halteverbot über die Bühne.

Wann muss man das Halteverbot beantragen?

Damit rechtlich alles seine Ordnung hat, müssen Sie Ihr Halteverbot etwa 2 bis 3 Wochen vor dem Umzug beantragen. Meistens ist dafür das Straßenverkehrsamt zuständig, manchmal aber auch das Landratsamt oder das Bezirksamt. Hier geben Sie an, für wann Sie das Halteverbot brauchen und wie viel Meter Sie absperren möchten. Planen Sie dabei immer 4 bis 5 Meter mehr ein, damit Sie mit dem Umzugstransporter bequem rangieren können.

Die Schilder müssen dann 2 bis 4 Tage vor dem Umzug aufgestellt werden. Der Grund: Autos, die jetzt noch im geplanten Halteverbot stehen, erhalten so die Chance, wegzufahren.

 

Was kostet die Einrichtung einer Halteverbotszone?

Die Preise für eine Halteverbotszone setzen sich immer aus mehreren Posten zusammen:

  • Bearbeitungsgebühren der zuständigen Behörde
  • Miete der Schilder bzw. Kosten für den Aufstellservice einer Firma

Sowohl die Gebühren der Behörde als auch die Servicekosten unterscheiden sich regional sehr stark:

  • Die behördliche Genehmigung kostet zwischen 12 und 40 Euro.
  • Die Miete für Schilder liegt bei 3 bis 15 Euro pro Tag (plus Kaution von bis zu 100 Euro).
  • Der Aufstellservice wird mit 60 bis 140 Euro in Rechnung gestellt.

Halteverbotszone selbst aufstellen oder Firma beauftragen?

Theoretisch können Sie selbst eine Halteverbotszone einrichten, dann müssen Sie ...

  • ... einen kostenpflichtigen Antrag bei der örtlichen Behörde stellen.
  • ... selbst einen sicheren Platz für das Halteverbot finden und ausmessen.
  • ... Halteverbotsschilder mieten, zum Aufstellort transportieren und sicher aufstellen.
  • ... ein Aufstellungsprotokoll anfertigen.
  • ... nach dem Umzug die Verkehrsschilder zum Verleih zurückbringen.

Oder Sie legen all das in die Hände von Umzugsprofis – das erspart Ihnen eine Menge Stress und Aufwand. Gemessen daran, ist der Service mit 60 bis 140 Euro auch gar nicht so teuer. Bedenken Sie bei der Abwägung auch, dass Sie mindestens 2 Schilder brauchen, die 3 bis 5 Tage stehen – das kostet in Summe dann mancherorts schon fast so viel wie das Rundum-sorglos-Paket vom Dienstleister.

Ein weiteres Argument für die Aufstellung durch eine Firma ist die Haftung im Schadensfall: Kippt z. B. ein Schild um und verletzt eine Person oder zerkratzt ein Auto, haftet dafür die Versicherung der aufstellenden Firma oder die Kasko-Versicherung des Autobesitzers. Bei einem DIY-Halteverbot müssen Sie für den Schaden aufkommen.

Wenn Sie mit einer Spedition umziehen: Fragen Sie nach, ob das Halteverbot für den Umzugstag im Preis inklusive ist, ob Sie das zubuchen können oder ob Sie eine externe Firma beauftragen müssen.

Umziehen mit den Profis: Umzugskostenrechner für den Kostenüberblick

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Bitte beachten Sie, dass die berechnete Summe lediglich ein Schätzwert ist. Es gibt mehrere Faktoren, die den Umzugspreis beeinflussen können: z. B. das Volumen des Umzugsguts, der Zeitpunkt des Umzugs, der Umfang der Dienstleistungen und spezifische Anforderungen Ihrerseits. Sind Balkon und Garten vorhanden? Auch das spielt eine Rolle bei den Kosten.

Für eine genauere Kostenschätzung empfehlen wir Ihnen, sich direkt an ein Umzugsunternehmen zu wenden, mit dem Sie alle Details Ihres Umzugs besprechen.

Geht's nicht auch ohne Genehmigung?

Sie möchten ein Halteverbot für einen entspannten Umzug, aber kein Geld dafür ausgeben? Da sparen Sie am falschen Ende. Denn wenn Sie ohne behördliche Erlaubnis einen Teil der Straße blockieren, kann das als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden (§ 315b Strafgesetzbuch) und richtig Ärger geben – sogar bis hin zur Freiheitsstrafe.

Umzugsmitteilung der Deutschen Post

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PS: Sie wollen es ganz genau wissen? Weitere Infos zum Service finden Sie bei uns. Zur Umzugsmitteilung!

Ohne Genehmigung bringt Ihnen auch die schönste Absperrung nichts, denn Sie haben keinerlei Handhabe gegen Falschparker – die parken dann nämlich gar nicht falsch, sondern sind im Recht. Ihr selbstgebasteltes Halteverbot hat keine rechtliche Relevanz. Ganz anders mit Genehmigung: Wenn jemand Ihre Halteverbotszone in Beschlag nimmt, können Sie die Polizei  oder das Ordnungsamt anrufen. Die Beamten kümmern sich dann um die Räumung.

Kann man Falschparker aus dem Halteverbot abschleppen lassen?

Die Polizei wird zunächst versuchen, die Halter der falsch parkenden Fahrzeuge zu finden. Klappt das, gibt's für die nur ein Knöllchen fürs Falschparken. Andernfalls wird abgeschleppt. Das kostet dann mehrere hundert Euro. Die Rechnung muss der Falschparker begleichen. Rufen Sie nicht auf eigene Faust den Abschleppdienst, sondern überlassen Sie das den Beamten.

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