- Die wichtigsten Fragen und Antworten
- Wie beantrage ich Sonderurlaub?
- Wann muss mein Sonderurlaub genehmigt werden?
- Sonderurlaub für den Umzug: Welche Rolle Arbeits- und Tarifvertrag spielen
- Diese Regeln gelten im öffentlichen Dienst für Sonderurlaub beim Umzug
- Wie Sie auch ohne Sonderurlaub am Umzugstag trotzdem frei bekommen
Die wichtigsten Fragen und Antworten
- Der Umzug ist betrieblich bedingt.
- Der Umzug muss dringend während der Arbeitszeit stattfinden.
Wenn Sie zum Beispiel von Ihrem Arbeitgeber an einen anderen Standort versetzt werden oder der Firmensitz verlagert wird, steht Ihnen ein freier Tag für den Umzug zu.
In Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn der neue Wohnort weit weg liegt, sind auch mehrere Tage möglich. Ist der Umzug nicht zwingend nötig, weil die Firma nur in die Nachbarstadt zieht, gehen Sie gesetzlich leider leer aus.
Rechtliche Grundlage ist § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Vorschrift besagt, dass der Arbeitgeber weiterhin Gehalt zahlen muss, wenn eine Arbeitsverhinderung a) nicht vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurde und b) nur eine relativ unerhebliche Zeit dauert. Daraus ergibt sich ein Recht auf Sonderurlaub.
Sie haben z. B. Ihre Traumimmobilie gefunden und wollen deshalb mit Ihrem Ehepartner und Kind umziehen? Die Verantwortung für den Wohnsitzwechsel tragen Sie in diesem Fall selbst – einen Anspruch auf Urlaub am Umzugstag haben Sie also nicht.
Wie beantrage ich Sonderurlaub?
Um Sonderurlaub zu erhalten, sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten und stellen Sie einen Antrag, besonders bei einem privaten Umzug. Einige Arbeitgeber sind offen für solche Anfragen.
Bei unklaren Vertragsklauseln ist ein kurzes Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten ratsam. Persönliche Gespräche erleichtern oft die Kommunikation über die Umstände des Umzugs und könnten helfen, Sonderurlaub zu erhalten.
Die Genehmigung hängt von Faktoren wie Ihrer Arbeitsleistung, der aktuellen Arbeitsbelastung und Ihrem Verhältnis zum Vorgesetzten ab. Ein vorbildliches Verhalten könnte Ihr Vorgesetzter positiv beeinflussen und am Ende möglicherweise Sonderurlaub für den Umzug ermöglichen.
Wann muss mein Sonderurlaub genehmigt werden?
Berufsbedingte Umzüge innerhalb des Unternehmens gewähren Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Dies gilt bei Versetzungen in andere Filialen oder Städte als "vorübergehende Verhinderung". Idealerweise übernimmt der Arbeitgeber nicht nur die Kosten des Umzugs, sondern gewährt auch einen Tag Sonderurlaub für innerstädtische Umzüge und zwei Tage für Umzüge außerhalb der Stadt.
Bei einem Unternehmenswechsel können Sie auf Kulanz hoffen. Wenn zwischen dem Ende des alten Jobs und dem Neustart nur ein Wochenende liegt, wird Ihr neuer Arbeitgeber wahrscheinlich einen zusätzlichen Erholungstag nach dem stressigen Umzugstag gewähren.
Sonderurlaub für den Umzug: Welche Rolle Arbeits- und Tarifvertrag spielen
Auch wenn Sie laut Bundesurlaubsgesetz keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub wegen Umzug haben, besteht möglicherweise trotzdem die Chance auf Freistellung für den Wohnungswechsel – aus vertraglichen Gründen. Ist zum Beispiel eine besondere Regelung zum Umzugsurlaub Teil Ihres Arbeitsvertrags? Gibt es eine gesonderte Betriebsvereinbarung zum Thema Urlaub bei Umzug? Ein Blick in folgende Unterlagen kann sich lohnen:
- Arbeitsvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Tarifvertrag
Auch wenn gesetzlich kein grundsätzlicher Urlaubsanspruch bei Umzug verankert ist: Vor allem in Branchen mit einflussreichen Gewerkschaften, also Unternehmen mit Betriebsrat, gibt es häufig spezielle Regelungen zu Arbeitstagen, Sonderurlaub und Urlaubsgeld zugunsten von Arbeitnehmern. So hat zum Beispiel die IG Metall einen Tag Sonderurlaub beim Arbeitgeber herausgehandelt. Und das unabhängig davon, ob der Umzug nun aus betrieblichen Gründen stattfindet oder nicht.
Gesetzlicher Sonderurlaub: Was ist das?
- Heirat,
- Geburt eigener Kinder,
- und Todesfälle naher Angehöriger.
Checkliste für den Umzug als PDF herunterladen
Diese Regeln gelten im öffentlichen Dienst für Sonderurlaub beim Umzug
Der Tarifvertrag spielt auch für Angestellte im öffentlichen Dienst eine Rolle. Der Punkt Sonderurlaub nach § 616 BGB ist im TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) extra aufgeführt. Verbessern tut der Vertrag die Lage der Angestellten leider nicht. Er bestätigt nur den gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug:
Laut § 29 TVöD haben Angestellte im öffentlichen Dienst Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub, wenn sie aus betrieblichem oder dienstlichem Grund an einen anderen Ort ziehen.
Für Beamte gelten andere Vorschriften: Bundesbeamte und Richter können sich in Sachen Sonderurlaub auf die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) berufen. Für Beamte der Länder ist die SUrlV nicht unbedingt relevant. Abhängig vom Bundesland kann es andere Freistellungs- und Urlaubsverordnungen geben.
Wie Sie auch ohne Sonderurlaub am Umzugstag trotzdem frei bekommen
Weder Gesetz noch Vertrag berechtigen Sie dazu, am Umzugstag freizunehmen? Dann bleiben Ihnen diese Möglichkeiten:
- Regulären Urlaub einreichen: Nutzen Sie einen Ihrer Urlaubstage, um Ihren Umzug möglichst entspannt über die Bühne zu bringen.
- Unbezahlte Freistellung beantragen: Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber an, ob Sie ein oder zwei Tage frei bekommen, wenn Sie dafür anteilig auf Gehalt verzichten. Einen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub haben Sie zwar nicht, aber mit Glück lässt Ihr Vorgesetzter mit sich reden.
- Überstunden abbummeln: Ihr Zeitkonto ist prall gefüllt? Nutzen Sie die angehäufte Mehrarbeit, um Ihren Wunschtermin freizuschaufeln.
Tipp: Autovermietungen und Umzugsfirmen rufen aufgrund der großen Nachfrage am Wochenende oft höhere Preise auf als an Wochentagen. Es kann sich also rechnen, ein paar Überstunden anzusammeln oder einen Urlaubstag zu opfern und dafür den Umzugstag kostengünstig in die Woche zu legen.
Ob mit oder ohne Sonderurlaub: Für Ihren Umzug wünschen wir Ihnen gutes Gelingen!