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Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus: Wann Mieter zahlen oder putzen müssen

Treppenhausreinigung: Regeln und Pflichten für Mieter
iStock.com/MarioGuti

Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus: Wer ist dafür zuständig?

Mieter oder Vermieter: Wer ist für die Treppenhausreinigung im Mietshaus verantwortlich? Grundsätzlich liegt die Sauberkeit von Fluren, Treppen und weiteren Gemeinschaftsräumen in der Verantwortung des Vermieters. Wie genau er die Reinigung organisiert, bleibt ihm überlassen. Entweder beauftragt er eine Firma und stellt den Mietern die Putzarbeiten in Rechnung, oder er verpflichtet die Mieter, die Treppenhausreinigung selbst durchzuführen. Beides gleichzeitig geht nicht. Sind die Mieter für die Reinigung verantwortlich, darf der Vermieter keine Zusatzkosten für eine Reinigungsfirma verlangen.

Wichtig bei beiden Optionen: Sie müssen im Mietvertrag verankert sein. Welche Regeln für beide Modelle gelten, erfahren Sie im Folgenden.

Möglichkeit 1: Der Vermieter beauftragt eine Reinigungsfirma

Da der Vermieter für die Reinigung zu sorgen hat, kann er zum Beispiel entscheiden, dass er Personal mit der Reinigung beauftragt. Auf Grundlage von § 2 Nr. 9 Betriebs-Kosten-Verordnung (BetrKV) ist es ihm erlaubt, die Kosten für die Treppenhausreinigung als Betriebskosten abzurechnen. Für den vom Vermieter organisierten Service zahlen dann die Mieter.

Aber aufgepasst: Der Vermieter darf Mietern die Kosten für die Treppenhausreinigung nur dann in Rechnung stellen, wenn diese als Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart wurden.

Möglichkeit 2: Die Mieter sind für die Reinigung des Treppenhauses zuständig

Alternativ verpflichtet der Vermieter die Mieter zur regelmäßigen Reinigung. Damit er das darf, muss er sich an bestimmte Regeln halten:

  • Mietvertrag: Die Reinigungspflicht für Mieter muss im Mietvertrag festgehalten sein, zum Beispiel durch einen separaten Absatz.
  • Hausordnung: Über die Hausordnung darf die Treppenhausreinigung nur dann auf den Mieter übertragen werden, wenn das Schriftstück Bestandteil des Mietvertrags ist oder in diesem explizit erwähnt wird.
  • Details: Der Vermieter muss in der Hausordnung oder in einem separaten Plan genau erläutern, welche Mietpartei wie oft welche Räume putzen muss.

 

Den Mietvertrag darf der Vermieter nicht einseitig verändern. Wird die Reinigung laut Vertrag von den Mietern übernommen, darf der Vermieter nicht einfach eine Firma beauftragen und die Kosten in Rechnung stellen. Denn in diesem Fall sind die Reinigungsarbeiten nicht nur Mieterpflicht, sondern auch Mieterrecht. Mehr zum Thema Rechte und Pflichten erfahren Sie im Ratgeber Mieterrechte und Mieterpflichten: Do & Don'ts in der Mietwohnung.

 

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Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Vermieter korrekt handelt? Bei Fragen und Unsicherheiten zum Thema Treppenhausreinigung unterstützen Sie zum Beispiel Mietervereine und Anwälte.

Fegen, saugen, wischen: Was gehört zur Treppenhausreinigung?

Laut Mietvertrag sind Sie dazu verpflichtet, sich regelmäßig an der Treppenhausreinigung zu beteiligen? Dann umfassen die Putzarbeiten im Regelfall das Fegen und Wischen der Böden. Säubern Sie zudem Fensterbänke und Geländer und stauben Sie bei Bedarf die Briefkästen ab.

Tipp: Werfen Sie einen Blick in die Hausordnung, um zu überprüfen, welche Reinigungsarbeiten Ihr Vermieter von Ihnen erwartet.

Treppenhaus reinigen Hausordnung
Was genau zur Treppenhausreinigung gehört, regelt die Hausordnung.

Hätten Sie es gewusst? Der Vermieter darf bestimmen, wo und in welchen Abständen Sie die Reinigungsarbeiten übernehmen müssen. Er darf Ihnen allerdings keine Vorschriften machen, wann genau Sie die Putzarbeiten durchführen müssen. Einen speziellen Wochentag beispielsweise darf er nicht bestimmen. Solange Sie sich an die Ruhezeiten halten und das Putzen an Sonn- und Feiertagen unterlassen, entscheiden Sie, wann Sie zu Eimer und Lappen greifen.

Zudem bestimmen Sie selbst, welche Utensilien und Reinigungsmittel Sie benutzen. Allerdings müssen Sie für die Anschaffung aufkommen. Auch wenn es der Vermieter ist, der die Treppenhausreinigung von Ihnen verlangt – das Geld für Wischmopp und Reinigungsmittel dürfen Sie nicht von ihm zurückverlangen.

Reinigung im Treppenhaus: Was tun bei hartnäckigen Verschmutzungen?

Das Treppenhaus ist so stark verschmutzt, dass Fegen und Wischen nicht ausreichen? Hartnäckige Verschmutzungen wie zum Beispiel Graffitis müssen Sie als Mieter nicht entfernen. Allerdings darf der Vermieter für die Reinigung eine Firma beauftragen – und die entstandenen Kosten auf alle Mieter umlegen. Vorausgesetzt, es handelt sich wirklich nur um Reinigungsarbeiten und nicht etwa um Instandhaltungsmaßnahmen wie einen neuen Anstrich.

Abmahnung: Was passiert, wenn Sie Ihre Reinigungspflicht verletzen?

Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass Sie als Mieter die Reinigung des Treppenhauses und weiterer Gemeinschaftsflächen übernehmen, müssen Sie sich an diese Vereinbarung halten. Kommen Sie Ihrer Pflicht nicht nach, darf der Vermieter Sie sogar abmahnen. Denn in diesem Fall werden sie vertragsbrüchig. Alternativ darf er zum Beispiel eine Reinigungsfirma beauftragen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen.

Tipp: Sie sind längere Zeit unterwegs? Bitten Sie Ihre Nachbarn darum, den Reinigungsdienst für Sie zu übernehmen oder tauschen Sie wenn möglich die Schicht.

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