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Stattlicher Einbruchschutz dank staatlicher Förderung

Stattlicher Einbruchschutz dank staatlicher Förderung
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Staatliche Einbruchschutz-Förderung durch die KfW möglich

Eine stabile Sicherheitstür oder eine deutlich sichtbare Kamera im Türbereich: Je schwerer Sie es Einbrechern durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen machen, umso eher lassen sie die Finger von Ihrem Eigentum. Unterstützung bei der Finanzierung dieser meist doch sehr kostspieligen Maßnahmen zum Einbruchschutz, gibt es über eine Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau – kurz KfW. Das Gute am Programm der staatlichen Förderbank: Schon kleinere Sicherheitsmaßnahmen ab 500 Euro werden unterstützt.

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Welche Einbruchschutz-Maßnahmen gefördert werden

Egal, ob Sie alte Bauelemente durch sicherere ersetzen wollen oder ganz neue Nachrüstsysteme zum Einbruchschutz einbauen möchten: Die KfW fördert verschiedene Maßnahmen. Dazu zählen zum Beispiel der Einbau von:

  • einbruchhemmenden Haus- oder Wohnungstüren
  • Nachrüst-Systemen für Fenster, Balkon- und Terrassentüren inklusive einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Systemen zur Einbruchs- und Überfallmeldung
  • Gefahrenwarnanlagen wie Alarmanlagen, Kamerasystemen oder Bewegungsmeldern

Gefördert wird dabei entweder über einen Zuschuss oder einen Kredit.

Einbruchschutz: KfW-Förderung durch einen Zuschuss

Über den “Zuschuss 455-E” beteiligt sich die KfW mit barem Geld an Ihrem sicheren Zuhause, das nach Abschluss der Einbauarbeiten direkt auf Ihr Konto überwiesen wird. Gefördert werden Maßnahmen ab 500 und bis 15.000 Euro pro Wohneinheit. Dabei gilt: Übersteigen die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro, werden nur die ersten 1.000 Euro mit 20 Prozent gefördert. Für die restlichen Investitionskosten steht Ihnen dann noch ein Zuschuss von 10 Prozent zu.

Wer kann den Zuschuss in Anspruch nehmen?

Einbruchschutz-Förderung durch einen KfW-Zuschuss gibt es nur für Privatleute – unabhängig von ihrem Alter. Einen Antrag stellen können zum Beispiel Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten. Auch zukünftige Eigentümer einer sanierten Immobilie können die Förderung von Einbruchschutz-Maßnahmen bei der KfW beantragen, ebenso wie Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter.

So können Sie den Zuschuss bei der KfW beantragen

Um den KfW-Zuschuss zu beantragen, müssen Sie sich an einige Dinge halten. Im Merkblatt Einbruchschutz-Investitionszuschuss empfiehlt die KfW, folgende Schritte zu befolgen:

  • Berater beauftragen: Welche Einbruchschutz-Maßnahmen lohnenswert sind, kann durch einen unabhängigen Berater oder die (Kriminal-)polizeiliche Beratungsstelle der örtlichen Polizei bewertet werden.
  • Möglichkeit der Kombination mit weiteren Förderprogrammen prüfen: Wenn Sie neben den Maßnahmen zum Einbruchschutz zum Beispiel energetische Sanierungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie durchführen wollen, können Sie beide Förderprogramme kombinieren.
  • Zuschuss beantragen: Bevor Sie Ihr Eigentum in eine Baustelle verwandeln, müssen Sie erst einmal den Zuschuss auf dem KfW-Zuschussportal beantragen.
  • Einbruchschutz-Maßnahmen realisieren: Haben Sie eine Zusage für den Zuschuss erhalten, können Sie Ihre Wohnung zu Fort Knox umbauen.
  • Zuschuss einstreichen: Um die Einbruchschutz-Förderung der KfW einzustreichen, müssen Sie jetzt nur noch die Rechnung für die durchgeführten Maßnahmen im KfW-Zuschussportal einreichen. Der Betrag wird dann auf Ihr Konto überwiesen.
Hand hält Fenstergriff mit Schloss
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Einbruchschutz: KfW-Förderung durch einen Kredit

Im Gegensatz zum KfW-Zuschuss ist der KfW-Kredit nicht nur etwas für Privatleute. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit. Wer die Zusage für den Kredit bekommt, kann sich nicht nur über vergleichsweise günstige Zinsen freuen. Je nach Laufzeit des Vertrags gibt es auch unterschiedlich lange tilgungsfreie Anlaufzeiten, das heißt: In diesem Zeitraum müssen Sie noch nicht anfangen, den Kredit zurückzuzahlen. Sie zahlen erst einmal nur die Zinsen des Vertrags.

Sie müssen sich zwischen beiden Förderprogrammen entscheiden 

Bei der Einbruchschutz-Förderung durch die KfW müssen Sie sich entscheiden: Sie können entweder einen Zuschuss oder einen Kredit beantragen. Beide Förderprogramme miteinander zu kombinieren – das ist nicht möglich. 

So läuft die Antragstellung für den KfW-Kredit

Auch für den KfW-Kredit hat die Kreditanstalt ein übersichtliches Merkblatt zusammengestellt. Wer Einbruchschutz-Förderung durch einen Kredit erhalten will, muss folgendermaßen vorgehen:

  • Berater beauftragen: Genau wie beim Zuschuss auch, sollte im Vorfeld ein Berater beauftragt werden. Ein unabhängiger Berater oder die (Kriminal-)polizeiliche Beratungsstelle der örtlichen Polizei kennt sich mit Einbruchschutz-Maßnahmen aus.
  • Möglichkeit der Kombination mit weiteren Förderprogrammen prüfen: Auch beim KfW-Einbruchschutz-Kredit gilt: Wenn Sie zusätzlich zum Beispiel energetische Sanierungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie durchführen wollen, können Sie beide Förderprogramme kombinieren.
  • Kredit beantragen und erhalten: Bevor die Maßnahmen in Angriff genommen werden, muss der Kreditantrag gestellt werden. Im Gegensatz zum KfW-Zuschuss wird der KfW-Kredit nicht direkt bei der KfW beantragt. Die Kreditanstalt vergibt diese Kredite nur über Finanzierungspartner. Den Kreditantrag können Sie bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl stellen.
  • Einbruchschutz-Maßnahmen realisieren: Ist der Kredit abgesegnet? Dann können Sie mit dem geliehenen Geld Ihr Vorhaben umsetzen. Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen, sich bei der Realisierung an die technischen Vorgaben gehalten zu haben.

Fazit: Maßnahmen zum Einbruchschutz können zwar ganz schön ins Geld gehen, aber Sie lohnen sich in jedem Fall. Je nach Umfang der Arbeiten können Sie dabei eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen – und mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit Ihren Wohnraum so einbruchsicher wie möglich machen.

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