1. Der Hund im WC
Das Landgericht Hannover sprach in einem kuriosen Fall einen Hund und seinen Halter von jeglicher Schuld frei (Az: V 19 S 1968/99). Der Besitzer pflegte sein Haustier im Gäste-WC einzusperren, wenn er kurz das Haus verließ. Verständlicherweise litt der Hund in dem kleinen Raum unter Langeweile und beschäftigte sich intensiv mit dem Toilettenpapier. Das stopfte er ins Waschbecken und schaffte es sogar, den Wasserhahn aufzudrehen. Die Folge war ein Wasserschaden in der darunterliegenden Wohnung, den die Versicherung zunächst übernahm. Im Anschluss verklagte sie den Hundehalter auf Schadenersatz – die Klage wurde jedoch vom Gericht abgewiesen, das ein grob fahrlässiges Verhalten des Mieters nicht erkennen konnte.
2. Duschen bitte nur im Sitzen
Kaum zu glauben: Das Landgericht Köln verdonnerte ein Ehepaar zum Duschen im Sitzen (Az.: 1 S 32/15). Dieses hatte seinen Vermieter verklagt, weil in der nur zur Hälfte gefliesten Duschecke Schimmel an der Wand entstanden war. Die Mieter forderten Mietminderung und die Beseitigung des Schimmels – beides jedoch wollte das Gericht dem Paar nicht zugestehen. Stattdessen bekam der Vermieter recht, denn die Mieter hätten die Dusche angesichts der Gegebenheiten im Sitzen nutzen müssen, um Schimmelbildung zu vermeiden.
3. Der rote Wagen
Dass eine rote Chevrolet Corvette Stingray einfach nicht jedem gefallen muss, hat das Amtsgericht Hamburg-Harburg entschieden (Az: 647 C 96/95). Der Hintergrund: Ein Vermieter hatte seinem Mieter fristlos gekündigt, nachdem dieser seine Stingray als Zuhälterwagen
bezeichnet hatte. Diese Betitelung sei jedoch keine Beleidigung, so die Meinung des Gerichts, und rechtfertige auch keine Kündigung des Mietvertrags.
4. Die Zweitwohnung für den Schnarcher
Dass heftiges Schnarchen durchaus Grund für eine Mietvertragskündigung wegen Eigenbedarfs sein kann, befand das Amtsgericht Sinzig (Az: 6.5.1998, 4 C 1096/97). Ein Vermieter hatte den Mietvertrag für die zweite Wohnung in seinem Haus gekündigt, um künftig in dieser Wohnung zu nächtigen. Seine Frau störte sich nämlich erheblich an seinem Schnarchen, das sie sogar hörte, wenn ihr Ehemann auf der Couch schlief. Der gekündigte Mieter sah das jedoch nicht ein und klagte gegen die Kündigung – allerdings vergebens.