- Vollmacht zur Wohnungsübergabe: Was muss rein?
- Welche Rechte sollten eingeräumt werden?
- Was muss der Bevollmächtigte beachten?
Vollmacht zur Wohnungsübergabe: Was muss rein?
Eine spezielle Form ist für eine Vollmacht vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Sie können Ihren Vermieter theoretisch auch per Anruf über Ihre Vertretung informieren. Dennoch ist eine schriftliche Vollmacht eindeutig, beweissicher und wird von Vermietern bzw. Hausverwaltungen regelmäßig verlangt.
Um späteren Ärger zu vermeiden, sollten Sie die Vollmacht allerdings besser schriftlich erteilen.
Folgende Dinge sollten in einer Vollmacht stehen:
- Ihr Name mit neuer Anschrift
- Name und Adresse des Bevollmächtigten
- Anschrift der zu übergebenden Wohnung
- Umfang der Vollmacht
- Dauer der Vollmacht
- Am Ende: Datum, Ortsangabe und Unterschrift. Sonst ist die Vollmacht ungültig.
- Kontaktdaten von Vermieter/Hausverwaltung (für Rückfragen)
- Genaue Anzahl der zu übergebenden Schlüssel
- Optional: Widerrufsvorbehalt („Die Vollmacht ist jederzeit widerruflich.“)
- Optional: Beschränkung, z. B. „Keine Anerkennung zusätzlicher Renovierungspflichten ohne Rücksprache“
Wer kann bevollmächtigt werden?
Egal ob Nachbarn, Freunde oder Mitglieder der eigenen Familie: Vorschriften gibt es bei der Wahl eines Bevollmächtigten nicht. Sie können ganz frei entscheiden, wer Sie bei der Wohnungsübergabe vertreten soll. Von Bedeutung ist nur, dass Sie der entsprechenden Person vertrauen. Schließlich soll in Ihrem Namen eine wichtige Angelegenheit geregelt werden.
Achten Sie darauf, dass die Person volljährig, zuverlässig und am Übergabetag erreichbar ist. Bei Interessenkonflikten (z. B. Untermieter) empfiehlt sich besondere Vorsicht oder eine klare Beschränkung der Vollmacht.
Welche Rechte sollten eingeräumt werden?
Im Vorfeld sollten Sie sich überlegen, welche Rechte Sie dem Bevollmächtigten einräumen möchten. Wenn Sie wollen, kann Ihr Vertreter z. B. folgende Dinge für Sie übernehmen:
- Fotos der Wohnung machen, um den Zustand bei der Übergabe zu dokumentieren.
- Das Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben.
- Den Wohnungsschlüssel zurückgeben.
- Die Mietkaution entgegennehmen oder das Kautionskonto auflösen.
- Entscheiden, ob Schäden von Ihnen behoben bzw. Schönheitsreparaturen von Ihnen übernommen werden. Gerade Letzteres ist bei einer Wohnungsübergabe eine heikle Angelegenheit. Vielleicht wollen Sie das lieber selbst entscheiden? Dann lassen Sie diesen Punkt in der Vollmacht einfach aus. Sie können sich nach der Übergabe immer noch selbst mit dem Vermieter einigen.
- Zählerstände (Strom, Wasser, Gas, Heizung) ablesen und protokollieren
- Mängel rügen und Fristen zur Klärung setzen
- Empfang von Unterlagen quittieren (z. B. Protokoll, Schlüsselanzahl, Kautionsabrechnung)
- Keine Anerkennung weitergehender Pflichten ohne Rücksprache (falls gewünscht als klare Einschränkung formulieren)
Was muss der Bevollmächtigte beachten?
Zur Wohnungsübergabe sollte Ihre Vertretungsperson natürlich die Vollmacht mitbringen. Daneben ist ein Personalausweis oder Reisepass nötig. So kann sich der Bevollmächtigte beim Vermieter ausweisen. Dinge wie die Schlüsselübergabe sollte sich Ihr Vertreter quittieren lassen. Dann kann Ihr ehemaliger Vermieter am Ende nichts Gegenteiliges behaupten.
Zusätzlich sinnvoll
- Vor Ort ein lückenloses Foto-/Video-Protokoll des Zustands anfertigen (inkl. Zählerstände).
- Alle Punkte im Übergabeprotokoll prüfen und nur realistische, nachvollziehbare Einträge akzeptieren.
- Anzahl der übergebenen Schlüssel im Protokoll festhalten.
- Kopie des unterschriebenen Protokolls sofort mitnehmen und Ihnen digital zusenden.
Checkliste: Unterlagen für die Wohnungsübergabe
- Schriftliche Vollmacht im Original
- Ausweis des Bevollmächtigten
- Alle Wohnungsschlüssel
- Letzte Nebenkostenabrechnung, falls vorhanden
- Notizblock, Stift, Handy mit Kamera
- Taschenlampe und ggf. Ladegerät
- Zählernummern und -stände-Notiz
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Unklare Vollmacht: Umfang und Beschränkungen präzise formulieren.
- Keine Beweise: Ohne Fotos/Video und Zählerstände fehlt später die Grundlage für Einwände.
- Übereilte Unterschrift: Protokoll genau lesen; unberechtigte Mängel nicht anerkennen.
- Fehlende Befristung: Legen Sie eine klare Gültigkeitsdauer der Vollmacht fest (z. B. „bis 30.09.2025“).
Abgrenzung: Vollmacht zur Wohnungsübergabe vs. Vollmacht Wohnungssuche
Die Vollmacht zur Wohnungsübergabe regelt ausschließlich die Rückgabe Ihrer bisherigen Wohnung. Für die aktive Suche nach einer neuen Wohnung kann eine separate Vollmacht sinnvoll sein – oft als „Vollmacht Wohnungssuche“ bezeichnet. Damit dürfen Bevollmächtigte z. B. Besichtigungen wahrnehmen, Unterlagen abgeben oder Reservierungen vornehmen. Wichtig: Vertragsabschlüsse sollten Sie selbst tätigen oder ausdrücklich schriftlich freigeben, wenn die Vollmacht Wohnungssuche dies umfassen soll.
Vorlage für eine Vollmacht zur Wohnungsübergabe
FAQ rund um die Vollmacht
- Ist eine mündliche Vollmacht wirksam? Ja, rechtlich möglich – in der Praxis aber riskant. Vermieter verlangen meist eine schriftliche Vollmacht mit Unterschrift.
- Braucht die Vollmacht eine notarielle Beglaubigung? In der Regel nicht. Eine einfache schriftliche Vollmacht genügt.
- Kann ich die Vollmacht widerrufen? Ja, jederzeit. Machen Sie den Widerruf schriftlich und informieren Sie Vermieter/Hausverwaltung.
Mit einer klar formulierten, befristeten und ggf. beschränkten Vollmacht läuft die Wohnungsübergabe zügig und rechtssicher ab. Nutzen Sie die Vorlage, passen Sie sie an Ihren Fall an – und sorgen Sie mit Fotos, Zählerständen und Quittungen für maximale Beweissicherheit.