- Vollmacht zur Wohnungsübergabe: Was muss rein?
- Welche Rechte sollten eingeräumt werden?
- Was muss der Bevollmächtigte beachten?
Vollmacht zur Wohnungsübergabe: Was muss rein?
Eine spezielle Form ist für eine Vollmacht vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Sie können Ihren Vermieter theoretisch auch per Anruf über Ihre Vertretung informieren.
Um späteren Ärger zu vermeiden, sollten Sie die Vollmacht allerdings besser schriftlich erteilen.
Folgende Dinge sollten in einer Vollmacht stehen:
- Ihr Name mit neuer Anschrift
- Name und Adresse des Bevollmächtigten
- Anschrift der zu übergebenden Wohnung
- Umfang der Vollmacht
- Dauer der Vollmacht
- Am Ende: Datum, Ortsangabe und Unterschrift. Sonst ist die Vollmacht ungültig.
Wer kann bevollmächtigt werden?
Egal ob Nachbarn, Freunde oder Mitglieder der eigenen Familie: Vorschriften gibt es bei der Wahl eines Bevollmächtigten nicht. Sie können ganz frei entscheiden, wer Sie bei der Wohnungsübergabe vertreten soll. Von Bedeutung ist nur, dass Sie der entsprechenden Person vertrauen. Schließlich soll in Ihrem Namen eine wichtige Angelegenheit geregelt werden.
Welche Rechte sollten eingeräumt werden?
Im Vorfeld sollten Sie sich überlegen, welche Rechte Sie dem Bevollmächtigten einräumen möchten. Wenn Sie wollen, kann Ihr Vertreter z. B. folgende Dinge für Sie übernehmen:
- Fotos der Wohnung machen, um den Zustand bei der Übergabe zu dokumentieren.
- Das Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben.
- Den Wohnungsschlüssel zurückgeben.
- Die Mietkaution entgegennehmen oder das Kautionskonto auflösen.
- Entscheiden, ob Schäden von Ihnen behoben bzw. Schönheitsreparaturen von Ihnen übernommen werden. Gerade Letzteres ist bei einer Wohnungsübergabe eine heikle Angelegenheit. Vielleicht wollen Sie das lieber selbst entscheiden? Dann lassen Sie diesen Punkt in der Vollmacht einfach aus. Sie können sich nach der Übergabe immer noch selbst mit dem Vermieter einigen.
Was muss der Bevollmächtigte beachten?
Zur Wohnungsübergabe sollte Ihre Vertretungsperson natürlich die Vollmacht mitbringen. Daneben ist ein Personalausweis oder Reisepass nötig. So kann sich der Bevollmächtigte beim Vermieter ausweisen. Dinge wie die Schlüsselübergabe sollte sich Ihr Vertreter quittieren lassen. Dann kann Ihr ehemaliger Vermieter am Ende nichts Gegenteiliges behaupten.