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Elternbürgschaft für die Miete: Das ist zu beachten

Elternbürgschaft für die Miete: Das ist zu beachten
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Was ist eine Elternbürgschaft?

Verfügt ein Mietinteressent über ein sehr geringes Einkommen, z. B. als Student, verlangt der Vermieter häufig eine Mietbürgschaft der Eltern. Die Bürgschaft dient ihm als Mietsicherheit. Als Eltern kommen Sie dann finanziell auf, wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn

  • Miete
  • selbst verschuldete Schäden
  • oder Nebenkosten

nicht bezahlt. Die Bürgschaft schließen Sie vom Mietvertrag gesondert ab.

Was bedeutet selbstschuldnerische Elternbürgschaft?

Der Vermieter erwartet eine selbstschuldnerische Elternbürgschaft? Als Bürge verzichten Sie in diesem Fall auf die Einrede der Vorausklage. Diese Formulierung bedeutet, dass der Vermieter sich im Fall einer Forderung sofort an Sie als Bürgen wenden kann. Den Mieter muss er vorher nicht in die Pflicht nehmen. Dagegen können Sie keinen Einspruch erheben. Geht z. B. bei der Einweihungsparty Ihres Kindes die Glastür zu Bruch, kann der Vermieter Ihnen direkt die Rechnung schicken.

Lesen Sie sich die Bedingungen der Bürgschaft für die Wohnung genau durch, bevor Sie unterzeichnen. Achten Sie darauf, ob es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft handelt. Sollten Sie sich auf diese risikoreichere Art der Bürgschaft nicht einlassen wollen, sprechen Sie mit dem Vermieter. Vielleicht lässt er sich auf eine Änderung der Konditionen ein. Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie den Bürgschaftsvertrag auch von einem Anwalt oder Mieterverein prüfen lassen.

Tipp: Es gibt im Netz unverbindliche Vorlagen für die Mietbürgschaft als PDF und/oder Doc zum Herunterladen.

Mit welchem Betrag haften Sie als Bürge?

Mit welchem Betrag Sie als Bürge im Zweifelsfall haften, hängt von mehreren Faktoren ab. Eine Rolle spielen dabei:

  • die Unterscheidung zwischen geforderter und freiwillig angebotener Bürgschaft
  • eine eventuell hinterlegte Kaution, die wie die Bürgschaft zu den Mietsicherheiten zählt
  • der Zeitpunkt, zu dem Sie als Bürge während des Mietverhältnisses eintreten

 

Auf Grundlage dieser Faktoren lassen sich 3 Fälle voneinander unterscheiden:

1. Der Vermieter verlangt die Bürgschaft, beispielsweise im Mietvertrag

Wenn der Vermieter die Bürgschaft von Ihnen verlangt, ist die Haftung beschränkt. Die Höhe der Bürgschaft darf dann maximal 3 Nettokaltmieten betragen.

Dies gilt allerdings nur, wenn Ihr Kind für die Wohnung keine Kaution hinterlegt hat. Denn wie die Elternbürgschaft zählt auch die Kaution zu den Mietsicherheiten. Zwar schließen sich Bürgschaft und Kaution nicht gegenseitig aus. Aber: Im Fall einer geforderten Bürgschaft der Eltern dürfen beide Sicherheiten zusammengenommen die Höchstgrenze von 3 monatlichen Nettokaltmieten nicht überschreiten.

Eine unzulässige Übersicherung kann vorliegen,

  • wenn die geforderte Elternbürgschaft allein 3 Nettokaltmieten überschreitet
  • wenn Bürgschaft und Kaution zusammengenommen die zulässige Höchstgrenze von 3 Nettokaltmieten überschreiten

Beispiel: Hinterlegt Ihr Kind eine Kaution in Höhe von 3 monatlichen Nettokaltmieten, darf der Vermieter keine zusätzliche Bürgschaft fordern. Ist hingegen eine Kaution über 1,5 Nettokaltmieten hinterlegt, darf die Elternbürgschaft verlangt werden. Aber nur in Höhe von 1,5 Nettokaltmieten, dem Differenzbetrag zwischen Kaution und Höchstgrenze.

Junges Paar sitzt glücklich mit Eltern in neuer Wohnung
Die Elternbürgschaft dient dem Vermieter als Sicherheit. Im Regelfall ist Ihre Haftung als Bürge beschränkt.

2. Sie bieten die Bürgschaft unaufgefordert an (Freiwillige Bürgschaft)

Achtung: Bieten Sie dem Vermieter eine Elternbürgschaft unaufgefordert an, gilt die Höchstgrenze von 3 Nettokaltmieten nicht. Diese Form der Bürgschaft birgt ein höheres Risiko, da Sie unbegrenzt für Schäden und Mietrückstände haften. Auch die Kaution spielt in diesem Fall keine Rolle.

Beispiel: Um die Chancen auf eine Wohnung zu erhöhen, bieten Sie die Elternbürgschaft für Ihre Tochter an. Allerdings ohne Aufforderung des Vermieters. Die Mietsicherheiten dürfen nun 3 Nettokaltmieten übersteigen. Die Formulierung unaufgefordert ist ausschlaggebend.

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3. Sie springen als Bürge in einem laufenden Mietverhältnis ein (Rettungsbürgschaft)

Ähnlich sieht es aus, wenn Sie sich während eines laufenden Mietverhältnisses verbürgen. Auch dabei entfällt die Höchstgrenze für Mietsicherheiten.

Beispiel: Ihr Kind zahlt keine Miete mehr – der Vermieter droht mit Kündigung. Sie verbürgen sich, um die Kündigung abzuwenden. Im Zweifelsfall haften Sie jetzt unbeschränkt.

Wie bemisst sich die Elternbürgschaft in einer WG?

Wie sieht die Elternbürgschaft aus, wenn Ihr Kind in eine WG einziehen möchte? Müssen Sie als Bürge z. B. bei Zahlungsverzug die Gesamtmiete zahlen?

Ja, wenn im Mietvertrag der WG alle Mieter als Hauptmieter eingetragen sind und gesamtschuldnerisch haften. Gleiches gilt, wenn es sich bei Ihrem Kind um den Hauptmieter der WG handelt.

In einer besseren Position sind Sie, wenn Ihr Kind Hauptmieter eines einzelnen Zimmers ist. Dann haften Sie nicht in Höhe der Gesamtmiete, sondern anteilig in Höhe der individuellen Mietkosten Ihres Kindes.

Ist Ihr Kind Untermieter, kann der Hauptmieter Sie nicht als Bürgen in Anspruch nehmen.

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