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Adressänderung beim BAföG-Amt: Das ist beim Wohnsitzwechsel wichtig

Studenten im Hörsaal
gilaxia, iStock 2018

Adresse während Bezug ändern

Sind Sie Schüler oder Student und beziehen staatliche Ausbildungsförderung, ist es besonders wichtig, dem BAföG-Amt eine Adressänderung mitzuteilen – und das am besten so schnell wie möglich. Erfolgt während des BAföG-Bezugs eine Wohnsitzänderung, sind Sie dazu verpflichtet, den Umzug selbstständig beim BAföG-Amt zu melden.
Um die Adresse beim BAföG-Amt zu ändern, ist kein spezielles Formular notwendig. Prinzipiell reicht eine formlose Information per E-Mail oder Post. Erscheint Ihnen eine formlose Mitteilung zu unsicher, können Sie auf den meisten Webseiten der örtlichen BAföG-Ämter nachsehen, ob eine Mietkostenbescheinigung verfügbar ist. Die füllen Sie aus und warten auf einen entsprechenden Bescheid.

Was aber immer mit muss: eine Kopie des neuen Mietvertrags. Diesen können Sie als Kopie einem Brief anheften oder als Scan einer Email anhängen.

Je nach BAföG-Amt existieren verschiedene Abgabefristen und Formularvordrucke zum Ummelden nach dem Umzug. Informieren Sie sich hier bei Ihrem zuständigen Amt direkt.

Adresse während Rückzahlung ändern

Auch während der BAföG-Rückzahlung müssen Sie eine Adressänderung ohne große Verzögerungen mitteilen.

Bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt ist die Adressänderung meinst schnell und formlos mit einer E-Mail erledigt. Da Sie von der Behörde keine Zuschüsse mehr erhalten, ist es nicht einmal mehr nötig, Ihren neuen Mietvertrag einzureichen.

Der Wohnungswechsel ist für das BAföG-Amt nur wichtig, falls es Sie kontaktieren will, z. B. wenn ein neuer Bescheid oder Infomaterial gesendet wird. Ist Ihre neue Adresse dann nicht aktuell, wird die Behörde beim Bürger- oder Meldeamt nach Ihrer Anschrift forschen. Die Kosten für diese Auskunft werden anschließend an Sie weitergereicht.

BAföG-Satz hängt zu einem guten Teil von der Miete ab. Mit dem Wohnortwechsel ändern sich also vielleicht die Zuschüsse, die Sie jeden Monat bekommen.
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