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Frau meldet sich bei Sozialamt um
JackF, iStock 2018

Sozialamt über den Umzug informieren

Beziehen Sie Sozialhilfe (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, Altenhilfe) vom Sozialamt, müssen Sie dieses über Ihren Umzug informieren. Bleibt Ihr bislang zuständiges Sozialamt auch nach dem Umzug weiterhin für Sie zuständig, teilen Sie dem Amt bitte Ihre neue Anschrift mit.

Sollte Ihr zuständiges Sozialamt wechseln, informieren Sie sich in Ihrer neuen Gemeinde, welches Amt für die Auszahlung der Sozialhilfe zuständig ist und teilen Sie diesem Ihren Umzug und die neue Adresse mit.

Sozialamt – Amt für Jugend und Familie – Fachbereich Soziales und Wohnen

Nicht immer wird das für die Gewährung von sozialen Leistungen zuständige Amt auch als Sozialamt bezeichnet. Mitunter verwenden die Gemeinden auch Begriffe wie Amt für Jugend und Familie, Fachbereich Soziales und Wohnen oder ähnliches.

Wundern Sie sich also nicht, wenn das zuständige Sozialamt in Ihrer neuen Gemeinde einen anderen Namen hat, als Sie es gewohnt sind.

Sozialhilfe

Soziale Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch werden als Sozialhilfe bezeichnet. Sie dient dazu, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.

Die Sozialhilfe umfasst:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen

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Umzugsbeihilfe

Bei einem Umzug besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, eine sogenannte Umzugsbeihilfe von Ihrem zuständigen Sozialamt zu erhalten. In der Regel handelt es sich bei der Umzugsbeihilfe um einen Geldbetrag, der Ihnen auf Antrag ausgezahlt wird.

Einen generellen Anspruch auf Umzugsbeihilfe gibt es allerdings nicht. Daher erkundigen Sie sich am besten direkt hierzu bei Ihrem zuständigen Sozialamt.

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