Frau füllt Formular zum Umzug aus
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Behörden Wohnsitz

Ummelden beim Sozialamt

Ein Umzug bedeutet für Sozialhilfeempfänger besondere Pflichten, vor allem die rechtzeitige Information des zuständigen Sozialamts über die neue Adresse ist wichtig. Je nachdem, ob Sie in der gleichen oder einer anderen Gemeinde bleiben, müssen Sie unterschiedliche Stellen kontaktieren – und können unter Umständen sogar eine spezielle Umzugsbeihilfe beantragen.
29.12.24
2 Min.

 

Sozialamt über den Umzug informieren

Beziehen Sie Sozialhilfe (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, Altenhilfe) vom Sozialamt, müssen Sie dieses über Ihren Umzug informieren. Bleibt Ihr bislang zuständiges Sozialamt auch nach dem Umzug weiterhin für Sie zuständig, teilen Sie dem Amt bitte Ihre neue Anschrift mit.

Sollte Ihr zuständiges Sozialamt wechseln, informieren Sie sich in Ihrer neuen Gemeinde, welches Amt für die Auszahlung der Sozialhilfe zuständig ist und teilen Sie diesem Ihren Umzug und die neue Adresse mit.

Kostenlose Umzugsmitteilung

  • Kostenlose Adressänderung
  • Unbegrenzte Laufzeit
  • Vertrags- und Kommunikations-Partner sind automatisch informiert
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Sozialamt – Amt für Jugend und Familie – Fachbereich Soziales und Wohnen

Nicht immer wird das für die Gewährung von sozialen Leistungen zuständige Amt auch als Sozialamt bezeichnet. Mitunter verwenden die Gemeinden auch Begriffe wie Amt für Jugend und Familie, Fachbereich Soziales und Wohnen oder ähnliches.

Wundern Sie sich also nicht, wenn das zuständige Sozialamt in Ihrer neuen Gemeinde einen anderen Namen hat, als Sie es gewohnt sind.

Sozialhilfe

Soziale Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch werden als Sozialhilfe bezeichnet. Sie dient dazu, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.

Die Sozialhilfe umfasst:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit

Umzugsmitteilung der Deutschen Post

Neue Wohnung + neue Adresse = zuverlässiger Postservice. Mit der kostenlosen Umzugsmitteilung geht diese Gleichung auf: Damit können sich Vertrags- und Kommunikationspartner (z. B. Banken, Versicherungen oder Versandhäuser) selbstständig über Ihre neue Adresse informieren. 

  • Einfach und bequem in nur 2 Minuten online anmelden
  • Wichtig: Wir geben Ihre neue Adresse nur an solche Unternehmen weiter, bei denen Sie als Vertragspartner oder Interessent geführt werden und die deshalb Ihre alte Anschrift bereits kennen.
PS: Sie wollen es ganz genau wissen? Weitere Infos zum Service finden Sie bei uns.

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Umzugsbeihilfe

Bei einem Umzug besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, eine sogenannte Umzugsbeihilfe von Ihrem zuständigen Sozialamt zu erhalten. In der Regel handelt es sich bei der Umzugsbeihilfe um einen Geldbetrag, der Ihnen auf Antrag ausgezahlt wird.

Einen generellen Anspruch auf Umzugsbeihilfe gibt es allerdings nicht. Daher erkundigen Sie sich am besten direkt hierzu bei Ihrem zuständigen Sozialamt. Weitere Informationen zur Umzugsbeihilfe lesen Sie in "Umzug & Grundsicherung: Umzugsbeihilfe vom Sozialamt".

Welchen Stellen muss ich meine Adressänderung noch mitteilen?

Nach einem Umzug führt kein Weg daran vorbei: Die Adresse muss bei Behörden und verschiedenen Stellen aktualisiert werden. Doch wer muss neben dem Sozialamt noch über Ihre neue Anschrift Bescheid wissen? In "Checkliste: Wichtige Adressänderungen beim Umzug" finden Sie einen Überblick, bei wem die Änderung Ihrer Adresse erforderlich ist.

 

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