- Kfz-Versicherung: Fristen und Termine für den Wechsel
- Sonderkündigungsrecht: Umzug, Preiserhöhung, Unfall – die Voraussetzungen
- Kfz-Versicherung wechseln: So gehen Sie vor
Kfz-Versicherung: Fristen und Termine für den Wechsel
Jedes Jahr dasselbe: Je näher der bekannte Stichtag 30.11. rückt, desto intensiver werden Sie mit Werbung bombardiert, die Sie zum Wechsel der Kfz-Versicherung verleiten soll. Viele Anbieter locken nun mit angeblich besonders günstigen Tarifen. Wer seine Kfz-Versicherung wechseln und sparen möchte, sollte aber nicht erst drei Tage vor dem Stichtag aktiv werden – das muss übrigens gar nicht in jedem Fall der 30.11. sein.
Kann man nur zum Stichtag 30.11. die Kfz-Versicherung wechseln?
Das kommt darauf an, wie lange Ihr Vertrag beim derzeitigen Versicherer läuft. In der Regel gilt:
- Die Kfz-Versicherung läuft immer am 31.12. aus – also zum Jahresende. Ab dem 1.1. des Folgejahres verlängert sich der Vertrag beim aktuellen Versicherer automatisch. Es sei denn, Sie wechseln zu einem anderen Anbieter.
- Da meist eine einmonatige Kündigungsfrist gilt, muss die Kündigung also spätestens am 30.11. beim alten Kfz-Versicherer vorliegen. Sie können sie natürlich auch schon vorher absenden – das ändert aber nichts an der Vertragslaufzeit.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn Sie Ihre derzeitige Kfz-Versicherungspolice z. B. mitten im Jahr abgeschlossen haben (beispielsweise zum 1.7.) und die Laufzeit 1 oder 2 volle Jahre beträgt, läuft der Vertrag natürlich auch mitten im Jahr aus. Sie können mit der vereinbarten Frist kündigen und dann auch zum 1.7. zu einem neuen Kfz-Versicherer wechseln.
Sonderkündigungsrecht: Umzug, Preiserhöhung, Unfall – die Voraussetzungen
Sie ziehen in eine andere Stadt und fragen sich, ob Sie Ihr Auto ummelden und dabei zugleich auch Ihre Versicherung wechseln können? Der Wohnortwechsel allein bringt kein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung mit sich – auch dann nicht, wenn Sie durch den Umzug in eine höhere Regionalklasse eingestuft werden und dadurch mehr zahlen. Sie können zwar grundsätzlich von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn die bestehende Kfz-Versicherung Ihren Beitrag erhöht, jedoch gilt der Umzug in diesem Zusammenhang als Ihre freie Entscheidung.
Übrigens: Die kostenlose Umzugsmitteilung der Deutschen Post hilft Ihnen, auch am neuen Wohnort erreichbar zu bleiben: Vertrags- und Kommunikationspartner wie Banken, Verlage und Co. können sich selbst über Ihre neue Anschrift informieren – damit Sie den Kopf für wichtigere Dinge frei haben.
Umzugsmitteilung der Deutschen Post
- Einfach und bequem in nur 2 Minuten online anmelden
- Wichtig: Wir geben Ihre neue Adresse nur an solche Unternehmen weiter, bei denen Sie als Vertragspartner oder Interessent geführt werden und die deshalb Ihre alte Anschrift bereits kennen.
Ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats haben Sie bei der Kfz-Versicherung aber in diesen Fällen:
- Bei einer offenen oder verdeckten Preiserhöhung – Letzteres ist z. B. der Fall, wenn der Versicherer Leistungen streicht, ohne den Beitrag zu senken.
- Nach einem Schadensfall.
- Bei Fahrzeugwechsel: wenn Sie sich ein neues Auto kaufen und das alte verkaufen. Tipp: Was Sie bei einem Halterwechsel in Bezug auf die Kfz-Versicherung beachten müssen, erklären wir in diesem Ratgeber.
Kfz-Versicherung: Was ändert sich durch den Umzug?
- Unfallrisiko am neuen Wohnort: Dadurch können Sie in eine teurere oder günstigere Regionalklasse eingestuft werden als bisher.
- Abstellmöglichkeit: Sichere Garage oder ungeschützt am Straßenrand?
- Jahreskilometer – zum Beispiel, wenn Ihr Weg zur Arbeit jetzt länger oder kürzer ist.
- Sie haben neuerdings Wohneigentum oder Kinder? Dafür gibt es oft Beitragsrabatt.
Kfz-Versicherung wechseln: So gehen Sie vor
Ob die Kündigungsfrist nun am 30.11. oder an einem anderen Termin endet: Informieren Sie sich rechtzeitig über Angebote und Preise. Die neue Kfz-Versicherung sollte idealerweise dieselben (bzw. alle für Sie notwendigen) Leistungen zu einem günstigeren Preis erbringen.
Wichtig: Suchen Sie sich zuerst einen neuen Anbieter und kündigen Sie erst dann den alten Vertrag, wenn Sie die Bestätigung vom neuen Anbieter in den Händen halten. Auch darum ist es ratsam, einige Wochen vor Ende der Kündigungsfrist mit dem Preisvergleich zu beginnen.
- Wählen Sie einen neuen Kfz-Versicherer aus und schließen Sie den Vertrag zum passenden Datum ab. Wichtig ist der lückenlose Versicherungsschutz: Läuft der alte Vertrag am 31.12. aus, muss der neue am 1.1. beginnen.
- Kündigen Sie dann den Vertrag mit dem alten Anbieter rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist (z. B. zum 30.11.).
Das ist bei der Kündigung wichtig:
- Sie muss schriftlich erfolgen. Bei Verträgen, die ab dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden, ist sie per E-Mail möglich. Bei älteren Verträgen müssen Sie auf Brief oder Fax zurückgreifen.
- Die Kündigung muss mit Ablauf der Frist beim Versicherer vorliegen. Wenn Sie per Brief kündigen, müssen Sie ihn also spätestens ein bis zwei Tage vorher absenden. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie ihn als Einschreiben versenden.
- Das Kündigungsschreiben kann kurz und formlos sein. Nennen Sie aber auf jeden Fall das Kfz-Kennzeichen und die Nummer des Versicherungsscheins, verweisen Sie auf die fristgerechte Kündigung und bitten Sie um eine Kündigungsbestätigung.