- Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel: So geht’s
- Halterwechsel und Co: In diesen Fällen ist die Kennzeichenmitnahme nicht möglich
Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel: So geht’s
Wenn Sie sich ein neues Auto kaufen, können Sie im Regelfall Ihr altes Kennzeichen mitnehmen. Wie das genau geht, hängt davon ab, ob Sie Ihre Fahrzeuge gleichzeitig oder zeitversetzt an- beziehungsweise abmelden:
- Melden Sie Ihr altes Auto ab und das neue gleichzeitig an, können Sie der Zulassungsbehörde direkt mitteilen, dass Sie das alte Kennzeichen weiterhin verwenden wollen. Im Regelfall können Sie die alten Schilder dann mitnehmen.
- Wenn Sie Ihr altes Auto abmelden, obwohl Sie das neue Auto noch nicht gekauft haben, können Sie sich Ihr bisheriges Kennzeichen reservieren lassen. So gehen Sie sicher, dass die Zulassungsbehörde es in der Zwischenzeit nicht neu vergibt.
Wichtig: Zur Zulassungstelle sollten Sie unbedingt alle nötigen Unterlagen mitbringen. Informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrer Behörde, welche Dokumente Sie vorlegen müssen.
Je nach Zulassungsstelle können für Reservierung und Mitnahme des Kennzeichens zudem Gebühren anfallen.
Trotzdem bietet die Kennzeichenmitnahmen zwei große Vorteile:
- Sie sparen sich die Kosten für die Anfertigung neuer Kennzeichen.
- Haben Sie sich für Ihr altes Auto ein tolles Kennzeichen ausgesucht, das zum Beispiel Ihre Initialen oder Ihr Geburtsdatum enthält, bleibt diese Besonderheit erhalten.
Gebrauchtwagen: Kennzeichen vom Vorbesitzer übernehmen
Haben Sie keinen Neu-, sondern einen Gebrauchtwagen gekauft und das Kennzeichen des Vorbesitzers gefällt Ihnen überaus gut? Dann haben Sie unter gewissen Umständen die Möglichkeit, sogar dieses beizubehalten!
Seit dem 01.10.2019 haben Käufer das Recht dazu – natürlich in Absprache mit dem Vorbesitzer. In der Regel funktioniert das bundesweit, im Zweifel erteilt Ihnen Ihre zuständige Zulassungsstelle Auskunft. Konkret geregelt ist die Kennzeichenmitnahme bei Gebrauchtwagen in § 13 Absatz 4 FZV:
- Sie müssen den Wunsch auf Kennzeichenübernahme unverzüglich der zuständigen Zulassungsstelle mitteilen.
- Das Fahrzeug muss zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß angemeldet sein.
Halterwechsel und Co: In diesen Fällen ist die Kennzeichenmitnahme nicht möglich
- Bei einem Halterwechsel ist die Kennzeichenmitnahme nicht möglich, wenn das Auto zu diesem Zeitpunkt abgemeldet war. Wurde der Gebrauchtwagen vom alten Halter zuvor abgemeldet und somit außer Betrieb gesetzt, müssen ein neues Kennzeichen beantragen.
- Sind Sie in letzter Zeit umgezogen und haben Ihr Kennzeichen mitgenommen? Dann können Sie Ihr Kennzeichen beim Fahrzeugwechsel nicht mehr behalten. Kaufen Sie sich in diesem Fall ein neues Auto, muss ein neues Kennzeichen her.