- Adressänderung: Den alten Gasanbieter behalten
- Ein neuer Anbieter: So melden Sie Gas an
- Gas-Anmelden vergessen: Der Grundversorger übernimmt
Adressänderung: Den alten Gasanbieter behalten
Ein Umzug bedeutet nicht unbedingt, dass Sie Gas bei einem neuen Anbieter anmelden müssen. Wenn Ihr bisheriger Versorger auch an Ihre neue Adresse liefert, reicht eine Adressänderung meist aus. Geben Sie Ihrem Energieversorger rechtzeitig Bescheid und informieren Sie ihn über Ihren Umzugstermin. Wichtig: Unter Umständen kostet die Versorgung durch Ihren bisherigen Anbieter an Ihrem neuen Wohnort mehr. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Konditionen.
Tipp: Mit der kostenlosen Umzugsmitteilung der Deutschen Post können sich Ihre weiteren Vertrags- und Kommunikationspartner ganz einfach selbst über Ihre neue Anschrift informieren.
Ein neuer Anbieter: So melden Sie Gas an
Wenn Sie bisher keinen Gasanbieter hatten oder Ihr bisheriger Versorger nicht an Ihren neuen Wohnort liefert, können Sie selbst einen Anbieter auswählen und dort Gas anmelden. Das geht bei vielen Gasanbietern online. Für das Ausfüllen des Formulars benötigen Sie meistens:
- Adresse
- Einzugsdatum
- Bankdaten
- Gasverbrauch (Tipp: Ihren Gasverbrauch können Sie ganz leicht online schätzen lassen)
- Zählernummer
- ggf. Name des bisherigen Lieferanten und Kundennummer
Zählernummer: Was das ist und wo sie steht
Fristen und Kündigung
- Bis der gewünschte Gasanbieter Sie versorgt, kann es bis zu 3 Wochen dauern. Melden Sie deshalb am besten Gas an, sobald Sie Ihren Einzugstermin wissen.
- Im Regelfall übernimmt der neue Anbieter (wenn nötig) auch die fristgerechte Kündigung bei Ihrem alten Versorger. Dafür müssen Sie ihm lediglich eine Vollmacht ausstellen.
Gas-Anmelden vergessen: Der Grundversorger übernimmt
Wenn Sie im Stress rund um den Hauskauf vergessen haben, Gas anzumelden, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Der regionale Grundversorger übernimmt die Lieferung, sodass Sie auch am neuen Wohnort kochen und heizen können. Laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist er dazu in den meisten Fällen sogar verpflichtet (§ 36 Grundversorgungspflicht).
Hinweis: Der Gasbezug über den Grundversorger ist häufig teurer. Es lohnt sich, alternative Anbieter zu vergleichen und gegebenenfalls den Gasanbieter zu wechseln.